Wirtschaftsausschuss stimmt für geänderten Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes
Erst in dieser Woche tauchten Berichte auf, dass der Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz wohl erst im September auf die Tagesordnung des Bundestags kommt und dann abschließend beraten wird. Auch am Mittwochnachmittag stand er nicht auf der Agenda der letzten Sitzungstage des Parlaments, allerdings stimmte der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Energie am Morgen für den Entwurf, der noch mit Änderungen versehen ist. Konkret stimmten CDU, CSU und SPD, also die Regierungsfraktionen, für die Vorlage und einen Entschließungsantrag. Die Politiker von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten im Ausschuss gegen den Entwurf, wie es in einem Bericht des Bundestags heißt.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung das Heizungsgesetz der vorherigen Bundesregierung grundlegend abändern. So soll der Weiterbetrieb und Neueinbau fossiler Öl- und Gasheizungen weiterhin möglich bleiben. Allerdings sollen die Brennstoffe für die Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sein, wie der Entwurf vorsieht. Dafür will die Regierung bis Ende des Jahres einen separaten Gesetzentwurf vorlegen.
In dem aktuellen Entwurf vorgesehen ist eine sogenannte Biotreppe, also ab 2029 ein steigender Anteil an Biogas und Bioöl für den Betrieb fossiler Heizungen. Zu den Biogasen werden im Gesetzentwurf ausdrücklich auch grünen, blauen, orangenen und türkisen Wasserstoff gezählt. Zudem ist eine Härtefallregelung für Vermieter im Laufe des parlamentarischen Prozesses eingebracht worden, die vor allem kleinere Vermieter, bei den Kosten entlasten sollen. Ohne die Härtefallregel müssen Vermieter, die sich für den Einbau einer neuen fossilen Heizung in bestehenden Wohngebäuden entscheiden, sich künftig an den laufenden Heizkosten beteiligen. Nach dem Entwurf tragen Mieter ab 2028 noch die Hälfte der anfallenden Netzentgelte und des CO2-Preises. Ab 2029 müssen demnach die Vermieter auch die Hälfte der Mehrkosten für die vorgeschriebene Beimischung biogener Brennstoffe übernehmen.
Die Linke wollte im Ausschuss nicht über den Gesetzentwurf abstimmen, scheiterte aber mit einem Antrag zur Vertagung. Hintergrund ist eine Klage der Partei vor dem Bundeverfassungsgericht. Sie will per Eilverfahren einen Stopp erzwingen, da für das Gesetz weder Berechnungen zur Klimawirkung noch Strategien zur Umsetzbarkeit oder die Finanzierung der neuen Instrumente wie die Biotreppe oder das Biogas vorlägen.
Im Ausschuss lobten die Mitglieder von CDU, CSU und SPD dagegen das geplante Gesetz, wie es im Bundestagsbericht weiter heißt. Sie stuften es als „ein praxistaugliches und technologieoffenes Regelwerk“ ein. Kritik kam jedoch von der Opposition. So monierte der Vertreter der AfD-Fraktion, dass vor allem die Fragen, woher die Mengen an Biogas und Bioöl kommen sollen, ungeklärt seien. Die Bundesregierung habe die geforderten Machbarkeitsstudien bislang nicht vorgelegt. Außerdem fürchtet die AfD, dass der Gebrauch von Öl- und Gasheizungen eine Kostenfalle vor allem für Mieter sei. Bedenken, die auch Abgeordnete der Linkspartei teilen.
Die Grünen wiederum appellierten an ihren ehemaligen Koalitionspartner aus Ampelzeiten. Die SPD möge dem vorliegenden Gesetz nicht zuzustimmen, da das bestehende Heizungsgesetz das bessere Gesetz sei, an dem weiter festgehalten werden solle, so die Grünen-Vertreter.
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Es gibt kein „Heizungsgesetz der vorherigen Bundesregierung“. Warum übernehmt ihr dieses herabwertende Narrativ der Springer-Presse? Es gibt ein „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG), erschaffen von Peter Altmaier, reformiert, verbessert, technologieoffener und sozialer gestaltet von Robert Habeck. Auch ist mir unverständlich, wie ihr solche unglaublichen Statements wie „jetzt praxistauglich und technologieoffen“ nicht ausführlicher kommentieren und einordnen könnt. Niemand mit auch nur ein wenig Sachverstand geht da mit.