Verschiebung des Gebäudemodernisierungsgesetzes in den September wahrscheinlich
Nach Schilderungen von Grünen-Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Bundestag ist am Montag überraschend die geplante Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes auf September verschoben worden. Ob dies eine Reaktion auf eine Organklage der Fraktion „Die Linke“ oder auf deutliche Verschlechterungen im Mieterschutz zurückzuführen ist, blieb offen.
Ursprünglich sollte das neue Gebäudemodernisierungsgesetz noch in dieser Woche verabschiedet werden. Noch am vergangenen Donnerstag sah der Zeitplan folgendermaßen aus: Beschlussfassung im federführenden Wirtschaftsausschuss am Mittwoch, Abstimmung im Bundestag am Donnerstag und im Bundesrat am Freitag. Nun gaben Michael Kellner und Alaa Alhamwi, beide Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Energie aus der Fraktion der Grünen, in einem Pressegespräch bekannt, dass sich die nächste Lesung des Gesetzes wohl auf die Zeit nach der Sommerpause verschiebt.
Die überraschende Verschiebung erfolgt kurz nach einer Klage der Linken-Fraktion gegen das geplante Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht am vergangenen Freitag (3. Juli). „Im Fokus der Klage steht die Rüge gegen das ordnungsgemäße Verfahren bei der geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG)“, schreibt die Fraktion. So führe die Abschaffung der 65-Prozent-Erneuerbare-Regel zu einem Rückschritt im Klimaschutz, was die Gestaltungsfreiheit künftiger Gesetzgebung massiv einenge. Außerdem sei die Ausgestaltung der „Bio-Treppe“ und der „Grüngasquote“ unklar, denn zur Verfügbarkeit legt die Bundesregierung keine belastbaren Zahlen vor. Die Mehremissionen seien nicht angegeben. „Trotz alledem treibt die Parlamentsmehrheit das Verfahren im Eiltempo voran“, so die Linke. Die Eile des Verfahrens sei unzulässig.
Wie unfertig das Gesetz noch ist, schilderte Hanna Steinmüller (Grüne), Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. So habe es am Samstag Änderungen am Paragraf 5 zur Kostenverteilung bei Einbau und Betrieb einer Heizungsanlage gegeben, die aber bei der konkreten Ausgestaltung einer Härtefallregelung noch nicht ausgefüllt waren. Erst am Montag seien die Inhalte nachgeliefert worden. Demzufolge werde die Teilung der CO2-Kosten, der Netzentgelte und der Kosten für Biogas zwischen Mieter und Vermieter abgeschwächt, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass seine Miete trotz angespanntem Wohnungsmarkt unter der ortsüblichen Miete liegt. Dann müssten Vermieter nur einen Teil der CO2-Kosten tragen und könnten ihren Anteil am Netzentgelt und insbesondere die höheren Kosten für Biogas den Mietern aufbürden.
Alhamwi wies auf weitere Schlupflöcher hin, die die Kosten für Mieter deutlich erhöhen könnten. So sollen Mehrkosten beim Einbau einer Wasserstoffheizung vom Mieter voll übernommen werden, der Schutz vor hohen Energiekosten gelte nicht für Gewerbemieter und soziale Einrichtungen könnten ohne die 60-Prozent-Regel gezwungen sein, weiterhin Gasheizungen einzubauen. Daher begrüße die Grünen-Fraktion die Verschiebung der nächsten Lesung des Gesetzes. „Ich hoffe, das die Koalition den Sommer nutzt, um das Gesetz still zu beerdigen“, sagte Michael Kellner.
Neben der Kritik in Bezug auf die Klimawirkung und den Kosten für Mieter und Vermieter und des neuen Gesetzes gibt es derzeit Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes, da die Regelung hinter bereits geltende Gesetze zurückfällt. Kommunen beklagen, dass die Verzahnung zwischen der kommunalen Wärmeplanung und den Regeln für Gebäudeeigentümer aufgehoben wird. Gleichzeitig steht im Moment nicht fest, mit welchen Fördersätzen sanierungswillige Immobilienbesitzer im nächsten Jahr rechnen können. Im neuesten Haushaltsentwurf zweigt Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) 2,7 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfond in den Kernhaushalt ab, was zu Einschnitten bei der Heizungsförderung führen könnte.
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