Zum 1. April haben die vier Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW – wie im Vorfeld angekündigt – zum ersten Mal ihr neues Reifegradverfahren gestartet. Damit sollen künftig die Netzanschlussanträge für das Übertragungsnetz, etwa für große Batteriespeicher, Rechenzentren und Elektrolyseure „nach transparenten, diskriminierungsfreien Kriterien bewertet und im Falle der Überzeichnung verfügbarer Kapazitäten auf Basis nachgewiesener Reifegrade der Projekte priorisiert“ werden, so die Übertragungsnetzbetreiber. Es ersetzt das bisher geltende Windhundprinzip, wonach Netzanschlussbegehren nach dem Poststempel abgearbeitet werden mussten und sich die Netzbetreiber einer wahren Flut an Anträgen für große Batteriespeicher gegenübersahen.
Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) begrüßte zur Eröffnung des ersten Reifegradverfahrens, dass die Übertragungsnetzbetreiber in ihrer aktuellen Verfahrensfestlegung zentrale Kritikpunkte aus der Speicherbranche aufgegriffen hätten. Die erfolgten Anpassungen zeigten, der Dialog wirke. Doch die Änderungen reichten nicht aus, um die notwendige Investitions- und Planungssicherheit für große Batteriespeicher zu schaffen, so der BVES.
In einem Positionspapier hat der BVES seine Mängelliste zum Reifegradverfahren zusammengetragen. Ein zentraler Punkt ist, dass die Übertragungsnetzbetreiber den Prozess der Bundesnetzagentur zwar zur Prüfung vorgelegt haben, der Branche aber noch kein Ergebnis dazu vorliege. Nach Ansicht des Verbands müsse somit mit weiteren Änderungen und Anpassungen gerechnet werden. Es entstehe erneut ein Verfahren, das Projektierer vor vollendete Tatsachen stelle. „Es bleibt weiterhin bei einer Art ‚friss, oder stirb‘“, sagt Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer BVES. „Täglich neue Anforderungen und neue Unsicherheiten, so wird der notwendige Zubau an Speicherkapazitäten nicht gelingen – im Gegenteil, die Flexibilitätslücke wird größer.“
Der BVES verweist darauf, dass Projektentwickler bei kurzfristigen Änderungen ihre Projekte neu bewerten und umplanen müssten. Auch die Finanzierungen müssen dann angepasst werden. All dies würde zu weiteren Verzögerungen, Projekteinstellungen und Planungsunsicherheiten beitragen. Andererseits verlangt das Reifegradverfahren von den Projektierern weiterhin hohe Vorlaufkosten, ohne ihnen jedoch die Sicherheit für einen Netzanschluss zu geben.
Das Reifegradverfahren sieht einen festgelegten Ablauf vor. In den ersten drei Monaten läuft die Info- und Antragsphase, wie aus der Verfahrensfestlegung hervorgeht. Bis zum Abschluss dieser Phase müssen die Projektierer über die Einreichung eines Netzanschlussantrags entscheiden. Sofern sie einen Antrag einreichen, ist damit eine Antragspauschale von 50.000 Euro verbunden. Petenten könnten in dieser Zeit bis zur Antragsstellung „informelle und unverbindliche Auskünfte“ bei den Übertragungsnetzbetreibern einholen. Zudem bieten auch die Netzbetreiber selbst in dieser Zeit Informationsveranstaltungen an, etwa ein Webinar Ende April und eine Antragskonferenz rund einen Monat später. Eine interaktive Karte soll Investoren zudem die Möglichkeit geben, nach geeigneten Anschlussorten zu suchen. Sie zeigt auch, wo aktuell keine Schaltfelder mehr verfügbar sind.
Der größte Kritikpunkt an dem neuen Verfahren des BVES ist jedoch, dass große Batteriespeicher weiterhin in einem Topf mit reinen Verbrauchsanlagen um den Netzanschluss konkurrieren müssen. „Die Behandlung als reine Last wird ihrer Rolle nicht gerecht und birgt die Gefahr, dass systemisch notwendige Speicherprojekte im Wettbewerb um Netzanschlusspunkte verdrängt werden, obwohl sie für mehr Platz im Netz sorgen und Engpässe verringern“, heißt es dazu vom Verband.
In seinem Positionspapier fordert der BVES die Übertragungsnetzbetreiber auf, sich an Technologie-Kontingenten bei der Netzanschlussvergabe zu orientieren, um den strategischen Speicherausbau abzusichern. Zudem müssten Speicher gesondert betrachtet werden. Daher brauche es ein speziell ausgerichtetes Anschlussverfahren, das der Sonderrolle der Batteriespeicher gerecht werde.
Zahl der Kriterien reduziert
Positiv hebt der BVES in seinem Positionspapier hervor, dass die Übertragungsnetzbetreiber die Zahl der Kriterien in ihrem neuen Verfahren zum Start noch reduziert hätten. Auch die Gewichtung der Punkte sowie die Erfordernisse im Verfahren seien besser an die Projektrealität angepasst worden. Dennoch gebe es auch hierbei noch Kritikpunkte, die Nachbesserungen erforderten. Diese betreffen unter anderem die Anforderungen bei der Flächensicherung, technische Anforderungen, die Leistungsfähigkeit der Petenten oder die Hybridisierung von Projekten. Auch moniert der BVES die hohen Kosten, da von der Antragspauschale nur 50 Prozent erstattbar sein sollen und der Baukostenzuschuss zumindest anteilig schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt im Verfahren fällig werde. Aus Sicht des Verbands sollte bei einem Projektabbruch der Baukostenzuschuss abzüglich der Kosten für den Netzbetreiber zurückgezahlt werden. Auch sollte die erste Tranche nicht mit Unterzeichnung des Netzanschluss- oder Anschlusserrichtungsvertrags fällig werden, sondern frühestens sechs Monate vor Baubeginn.
Auf wenig Gegenliebe stößt auch die erweiterte Möglichkeit, eine einmal erteilte Reservierung für einen Netzanschluss wieder aufzuheben. Die Widerrufsgründe müssten „eng und vorhersehbar“ gefasst sein. Änderungen im Projektentwicklungsablauf dürften dabei nicht rückwirkend zu einer Entwertung des Reservierung führen.
BVES will eigenes Verfahren für große Batteriespeicher
„Der BVES unterstützt das Ziel, realistische Projekte zu beschleunigen. Das vorliegende Konzept der deutschen Übertragungsnetzbetreiber schießt in seinem Detailierungsgrad immer noch über das Ziel hinaus und verlagert unternehmerische Risiken auf die Projektentwicklung“, heißt es abschließend im Positionspapier. „Zugleich besteht noch große Rechtsunsicherheit, ob dieses Verfahren tatsächlich genauso kommt und durchgeführt wird. Um einen Ausbaustopp bei Großspeichern zu verhindern, muss das Verfahren entschlackt, technologiedifferenziert und im Vorfeld an die rechtlichen und finanziellen Realitäten der Projektentwicklung angepasst werden.“ Der Verband stehe für den weiteren Dialog bereit, um an einer konstruktiven Überarbeitung des Verfahrens mitzuwirken und auch ein eigenständiges, auf die Besonderheiten von Speichern zugeschnittenes Verfahren aufzusetzen.
Insgesamt gibt es drei Phasen im Reifegradverfahren. Nach Abschluss der ersten drei Monate startet die Clusterstudie mit refegradbasierten Priorisierungen. Nach fünf Monaten soll diese mit der Angebotserteilung abgeschlossen werden, wie aus der Beschreibung der Übertragungsnetzbetreiber hervorgeht. Die Petenten haben dann einen Monat Zeit, das Angebot durch Zahlung der Realisierungskaution anzunehmen. Diese Kaution beträgt 1500 Euro pro Megawatt. Insgesamt währt diese dritte Phase zwei Monate, denn im Fall von Nicht-Annahmen werden Nachrücker-Möglichkeiten geprüft. Anschließend an die Angebotsphase startet dann die Vorprojektphase, unter anderem mit den Verhandlungen über den Anschlusserrichtungsvertrag. In dieser Zeit sollen dann in drei Tranchen der Baukostenzuschuss gezahlt werden.
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