Die Bundesregierung will das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zügig reformieren und dabei auf Contracts for Difference (CfD) als zentrales Förderinstrument setzen. Gleichzeitig sollen künftig Übergewinne aus hohen Strommarktpreisen abgeschöpft werden und zurück in den EEG-Topf fließen. Das kündigte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) am Freitag auf einer Pressekonferenz in Berlin an.
„Contract for Difference ist für mich der zentrale Punkt“, sagte Schneider. Wenn an der Strombörse Erlöse oberhalb der staatlich abgesicherten Vergütung erzielt würden, solle dieser Mehrerlös „abgeschöpft und in den EEG-Topf zurückgeführt werden, sodass wir keine Übergewinne bei Anlagenbetreibern haben“. Damit solle die Marktintegration der erneuerbaren Energien vorangetrieben und zugleich die Kostenbelastung begrenzt werden.
Zugleich stellte Schneider klar, dass Elemente staatlicher Absicherung bestehen bleiben sollen. Die Mindestvergütung sei weiterhin nötig, um günstige Finanzierungsbedingungen zu sichern. Gefragt nach dem Zeitrahmen der Reform antwortete der Bundesminister: „ASAP – das muss jetzt pronto kommen.“ Klare Regeln seien notwendig, um Investitionssicherheit zu gewährleisten und Unsicherheiten im Markt zu vermeiden.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), ebenfalls auf der Pressekonferenz anwesend, unterstützte die Reformrichtung grundsätzlich, mahnte aber investitionsfreundliche Ausgestaltung an. „Die CfDs sind europäisch vorgegeben, die müssen wir machen – aber sie müssen einfach sein und einen Investitionsrahmen geben, der uns erlaubt, weiterhin so intensiv in die Erneuerbaren zu investieren“, sagte Tilman Schwencke, Geschäftsbereichsleiter Strategie und Politik beim BDEW. Zugleich forderte der Verband einen schnellen gesetzlichen Rahmen zur Umsetzung der Kraftwerksstrategie. Vor dem Hintergrund des Kohleausstiegs 2038 sei es wichtig, dass die Kraftwerke noch in diesem Jahr ausgeschrieben werden. Zudem forderte Schwenke mehr steuerbare Leistung sowie Planungssicherheit für Netze. Ein wichtiger Punkt, den er hervorhob, war die Wärmewende, die Schwenk nicht nur in einer geordneten gesetzlichen Verankerung im Gebäudemodernisierungsgesetz sieht, sondern auch in Klarheit für die kommunalen Versorger, inwieweit grüner Wasserstoff zur kommunalen Wärmeversorgung zum Einsatz kommen soll.
Inhaltlich ist die EEG-Reform Teil einer breiter angelegten Energiestrategie, deren Inhalte über die nächsten Monate bis März im Kabinett beschlossen werden sollen. Neben der Reform des Förderdesigns nannte Schneider als zentrale Aufgaben der „nächsten Phase“ der Energiewende den Netzausbau, den Einsatz von Smart Metern, den Ausbau von Speichern sowie mehr Flexibilitäten im System. Auch die Frage der Akzeptanz rücke stärker in den Fokus, etwa durch finanzielle Beteiligung von Kommunen und Anwohnern an Anlagenprojekten.
Schneider stellte die Energiewende ausdrücklich in einen geopolitischen Zusammenhang. Erneuerbare Energien seien einheimische Energieträger und stärkten die Resilienz Deutschlands gegenüber externen Krisen. Hohe Ausgaben von 84 Milliarden Euro pro Jahr für fossile Energieimporte bedeuteten volkswirtschaftliche Abflüsse, während Investitionen in erneuerbare Energien inländische Wertschöpfung und industrielle Perspektiven stärkten. Daher müsse der Fokus auf einem Ausbau von erneuerbaren Energien und der Wahrung entsprechender Rahmenbedingungen zur Förderung ebendieser liegen. Die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) war bei dieser Pressekonferenz nicht anwesend.
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„Die Bundesregierung will das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zügig reformieren und dabei auf Contracts for Difference (CfD) als zentrales Förderinstrument setzen.“
Werden die CfD‘s dann jährlich neu angepasst?
Was ist denn jetzt eigentlich der Unterschied zwischen feste EEG-Vergütung und CfD? Kommt da unter’m Strich nicht das Gleiche raus?
CfDs funktionieren nur bei Direktvermarktung von Photovoltaik Strom. Bei einer festen Einspeisevergütung gibt es nichts abzusichern oder abzuschöpfen. Vielleicht wollen die die feste Einspeisevergütung abschaffen oder stark reduzieren?
Für kleine PV Anlagen oder Anlagen mit sehr hohen Eigenverbrauch dürfte die Direktvermarktung aufgrund der geringen Netzeinspeisung sehr schwierig werden.