Bundeswirtschaftsministerium plant offenbar Ausschreibung von 41 Gigawatt steuerbare Leistung bis 2029

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Die Bundesregierung hat sich mit der EU-Kommission offenbar im Grundsatz über die Ausschreibung von weit mehr gesicherter Kraftwerksleistung geeinigt als bisher bekannt ist. Das lässt sich aus einem „Non-Paper“ der Bundesregierung schließen, das die Deutsche Umwelthilfe (DUH) öffentlich gemacht hat.

In dem Dokument heißt es, dass 2027 steuerbare Leistung im Umfang von 21 bis 26 Gigawatt und 2029 von drei bis acht Gigawatt ausgeschrieben werden soll. Dies ergänzt die bereits bekannten zwölf Gigawatt, deren Ausschreibung für dieses Jahr geplant ist. Nur für vier Gigawatt soll es Anreize zur Dekarbonisierung geben. Auch Bestandskraftwerke dürfen sich dem Non-Paper zufolge an den Ausschreibungen beteiligen.

Kommt es tatsächlich so, werden bis 2031 insgesamt 41 Gigawatt steuerbare Leistung – das Gros werden Gaskraftwerke sein – ausgeschrieben. Damit geht das Bundeswirtschaftsministerium weit über das hinaus, was die Bundesnetzagentur für nötig erachtet. Die Behörde hält die Stromversorgung in Deutschland für gewährleistet, wenn bis 2035 zusätzliche steuerbare Kapazitäten von 22,4 bis 35,5 Gigawatt errichtet werden. Das geht aus dem Bericht der Bundesnetzagentur zum Stand und zur Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich Strom hervor, der im September 2025 veröffentlicht wurde.

„Die Bundeswirtschaftsministerin stellt mit ihren Neubauplänen für Gaskraftwerke die deutschen Klimaziele offen zur Disposition“, erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. „Mit ihrem Vorhaben, bis 2029 völlig überdimensionierte 41 Gigawatt an neuer Kapazität auszuschreiben, möchte Frau Reiche den großen Energiekonzernen wohl langfristig ihr Geschäft sichern. Auch dass sich Bestandskraftwerke ausdrücklich an den Ausschreibungen beteiligen dürfen, dürfte Applaus aus den Chefetagen der Gaskonzerne erhalten.“

DUH zweifelt an Rechtskonformität

Nach Interpretation der DUH offenbart das Non-Paper auch, dass sowohl Bundesregierung als auch EU-Kommission Zweifel an der Konformität der Ausschreibung mit dem EU-Recht haben. Dies gelte insbesondere für die bereits 2026 geplante Ausschreibung von zehn Gigawatt, die mit einem „Mindesterbringungszeitraum“ auf Gaskraftwerke festgelegt sind. Man wolle gemeinsam „prüfen“, wie die Vorgabe im Einklang mit EU-Vorgaben „bestmöglich zu begründen“ sei. Dafür solle es noch „zusätzliche Analysen“ geben. Die EU-Kommission kann die Pläne erst dann beihilferechtlich genehmigen, wenn der Gesetzgebungsprozess in Deutschland abgeschlossen ist.

„EU-Kommission und Bundesregierung scheinen sich verabredet zu haben, das EU-Recht zu verbiegen: Erst nachträglich sollen die Argumente gesucht werden, um diese Einigung zu begründen“, sagt Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH. Das sei ein handfester Skandal. Zudem schwebe über den Ausschreibungen damit das Damoklesschwert der rechtlichen Konformität. „Wirtschaftsministerin Reiche wäre besser beraten, dass EU-Recht ernst zu nehmen und alle Ausschreibungen technologieoffen zu gestalten, anstatt sich planwirtschaftlich auf den Neubau von Gaskraftwerken zu fixieren.“

Non-Paper sind inoffizielle Dokumente, die dazu dienen, Vorschläge oder Diskussionsgrundlagen festzuhalten, ohne dass der Verfasser sich damit rechtlich bindend festlegt.

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