Netzanschlussverfahren für Batteriespeicher ab 100 Megawatt nicht mehr nach KraftNAV

Rendering des 100 Megawatt Batteriespeicher von Kyon Energy und Saft in Dahlem, Nordrhein-Westfalen

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Mit der Zustimmung des Bundesrats am Freitag ist klar, dass Netzanschlussverfahren für große Batteriespeicher ab 100 Megawatt Leistung künftig nicht mehr nach der Kraftwerksnetzanschlussverordnung – kurz KraftNAV – erfolgen. Die Änderung tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt* in Kraft. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte die Änderung erst Anfang Dezember in die Konsultation geschickt. Die Verbände bekamen jedoch nur etwa 24 Stunden Zeit, Stellung zu nehmen.

Inhaltlich umfasst die Änderung in der Verordnung eigentlich auch nur einen Satz. Er besagt, dass die großen Speicher nicht mehr unter die Regelung fallen. Ein alternatives Verfahren, nach dem die Netzanschlussverfahren für Batteriespeicher ab 100 Megawatt nun erfolgen sollen, gibt es allerdings auch noch nicht. Es wird nun voraussichtlich in einem gesonderten Verfahren von der Bundesnetzagentur erarbeitet. Wie sich die Übertragungsnetzbetreiber ein solches Verfahren vorstellen können, haben sie bereits dargelegt. Sie wollen Netzanschlüsse nicht mehr – wie es nach der KraftNAV erfolgte – nach dem „Windhundprinzip“ vergeben, sondern nach dem Reifegrad der Projekte.

Immerhin für mehr als 40 Gigawatt an großen Batteriespeichern haben die Übertragungsnetzbetreiber bereits Netzanschlusszusagen gewährt. Allerdings liegen auch noch mehr als 500 Anträge für kumuliert mehr als 200 Gigawatt Speicherleistung auf den Tischen der vier Übertragungsnetzbetreiber, über die noch nicht entschieden ist.

„Es ist eine gute Nachricht kurz vor Weihnachten, dass Bundesregierung und jetzt auch Bundesrat den Weg frei gemacht haben für ein neues, sinnvolles Netzanschlussverfahren“, sagte 50 Hertz-CEO Stefan Kapferer zum heutigen Beschluss. „Die Klarstellung, dass Batteriespeicher nicht unter die Kraftwerksnetzanschlussverordnung fallen, beseitigt eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die Branche.“ Ein Festhalten an der KraftNAV für große Batteriespeicher hätte bedeutet, dass andere Anschlussinteressenten wie Industrie, Kraftwerke oder Rechenzentren über Jahre keine Chance auf einen Netzanschluss gehabt hätten, so Kapferer weiter. Die Anschlüsse wären durch Zusagen für noch weitere große Batteriespeicher blockiert gewesen.

* Nachtrag: Die Veröffentlichung erfolgte am 23.12.2025:

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/368/VO.html

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