Sachsen-Anhalt tritt in die Riege der Bundesländer ein, die den laut EEG möglichen Rahmen zur finanziellen Beteiligung der Kommunen am Ausbau der erneuerbaren Energien durch ein Landesgesetz erweitern. Betroffen sind Anlagen gemäß Paragraf 6 EEG, also Windkraft- sowie Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen.
Der Landtag hat hierzu das sogenannte Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz (Gesetz zur Akzeptanzsteigerung und Beteiligung beim Ausbau der erneuerbaren Energien) verabschiedet. Von einem guten Tag für Sachsen-Anhalt, „vor allem für unsere Kommunen und die Menschen auf dem Lande“ spricht Energieminister Armin Willingmann in einer Mitteilung. Der Erneuerbaren-Ausbau werde sich für sie künftig ganz konkret auszahlen: „Damit stärken wir kommunale Haushalte, schaffen zudem Akzeptanz für Windenergie- und Solaranlagen und leisten auch einen Beitrag gegen Politikverdrossenheit.“
Konkret sieht das Gesetz vor, die im EEG vorgesehene Beteiligung der Standortkommunen von 0,2 Cent je Kilowattstunde auf 0,3 Cent zu erhöhen. In jedem Fall aber soll eine an der Anlagenleistung orientierte Pauschalabgabe fließen, sie beträgt bei Windkraftanlagen 5500 und bei Photovoltaik-Anlagen 2500 Euro je Megawatt. Für eine große 5 Megawatt-Windkraftanlage wären das also mindestens 27.500 Euro jährlich. Erzielt die Anlage mehr als 1834 Kilowattstunden je Kilowatt installierter Leistung, steigt die Abgabe über den Pauschalsatz hinaus. Bei Freiflächen-Photovoltaik liegt die entsprechende Grenze bei 834 Kilowattstunden je Kilowatt – also bei einem Limit, das eine solche Anlage bei störungsfreiem Betrieb mit Sicherheit erreicht. Liegt der Ertrag beispielsweise bei durchaus möglichen 1100 Kilowattstunden je Kilowatt, wären je Megawatt installierter Leistung 3300 Euro fällig.
Zahlungspflichtig sind Betreiber von Anlagen, die nach dem 1. Oktober in Betrieb gehen; dies gilt auch für das Repowering bereits bestehender Anlagen. Eine rückwirkende Belastung ist nicht zulässig.
Über die Verwendung der Einnahmen können die Gemeinden entscheiden, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt. Möglich ist demnach eine Nutzung für kommunale Vorhaben wie Straßen, Radwege, Kindergärten, Sportanlagen oder Spielplätze. Das Gesetz ermöglicht aber auch von den Gemeinden eigenständig ausgehandelte Beteiligungsmodelle etwa durch vergünstigte Bürgerstromtarife oder pauschale Zahlungen an die Einwohnerinnen und Einwohner. Bei Windkraftanlagen sind – im Einklang mit von der Clearingstelle EEG erarbeiteten Empfehlungen – die Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern anspruchsberechtigt. Bei Photovoltaik besteht der Anspruch für die Gemeinden, auf deren Gebiet die Anlage steht.
Ähnliche Gesetze bestehen derzeit etwa in Sachsen, Brandenburg oder Niedersachsen; dort sind die Abgaben allerdings teilweise geringer. Bayern plant für sein Beteiligungsgesetz, wie Sachsen-Anhalt, mit 0,3 Cent je Kilowattstunde, aktuell zeichnet sich dort aber eine Einigung auf 0,2 bis 0,3 Cent ab.
Sachsen-Anhalt zähle bereits jetzt zu den Vorreitern beim Erneuerbaren-Ausbau, so Minister Willingmann, und dürfe diese Position nicht aufgeben: „Wir wollen, dass die Menschen im Land von sauberer Energieerzeugung profitieren und Unternehmen wie Investoren darauf vertrauen können, mit regenerativer Energie versorgt zu werden. Wir wollen unsere Unternehmen mit günstiger und zugleich nachhaltiger Energie versorgen, damit sie international wettbewerbsfähig bleiben.“ Mit dem Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz werde hierfür ein klarer und verbindlicher Rahmen geschaffen.
Information zum Gesetz finden sich auch auf den Internetseiten des Energieministeriums.
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Sehr gut! Wenn der Rubel rollt, dann wollen die Leute die EE noch mehr!
Endlich kommt positive Bewegung in die Sache. Es ist allerdings traurig, dass das erst jetzt passiert. Die Energielobby hat dabei ganze Arbeit geleistet und dieses Procedere jahrelang verhindert.