Node Energy: In NRW drohen 0,8 Cent pro Kilowattstunde Strafzahlung bei verspäteter Kommunalabgabe

Node Energy, Cockpit, Abrechnung, Digitalisierung

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Die im Paragraf 6 EEG verankerte Abgabe von bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die Kommunen, in denen Photovoltaik- und Windkraftanlagen errichtet werden, ist gesetzlich gesehen eine freiwillige Abgabe der Betreiber. Allerdings haben mittlerweile immer mehr Bundesländer ihre eigenen kommunalen Beteiligungsgesetze erlassen, die eher verpflichtende Zahlungen der Betreiber an die Standortgemeinden vorsehen und auch über den Betrag von 0,2 Cent pro Kilowattstunde hinausgehen.

Eines der ersten Bundesländer mit einer eigenen Regelung war Nordrhein-Westfalen. Dort ist das Landesgesetz auch mit empfindlichen Sanktionen für die Betreiber ausgestattet, wenn sie die Kommunen nicht in der vorgesehenen Höhe an den Einnahmen beteiligen. Node Energy berichtet nun von Strafzahlungen in Höhe von 0,8 Cent pro Kilowattstunde.

„Aus dem Markt erreichen Node Energy bereits erste Fälle, in denen Betriebsführer in Regress genommen wurden, weil Anträge verspätet oder fehlerhaft eingereicht wurden. Die Folge: verspätete Erstattung und Liquiditätsverluste. Mit automatisierter Fristen- und Prozesskontrolle lassen sich solche Risiken vermeiden“, sagt Geschäftsführer Matthias Karger.

NRW.Energy4Climate, die Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen, wies pv magazine darauf hin, dass eine finanzielle Beteiligung von Bürgern und Kommunen in Nordrhein-Westfalen nur für Windenergieanlagen verpflichtend ist. Photovoltaik-Anlagen sind vom Bürgerenergiegesetz NRW nicht betroffen. Zudem werde eine Ausgleichsabgabe von 0,8 Cent pro Kilowattstunde nur fällig, wenn keine Beteiligungsvereinbarung mit der Kommune geschlossen wurde und sich der Vorhabenträger dann nicht an seine Verpflichtung zur Ersatzbeteiligung gemäß Paragraf 8 des Bürgerenergiegesetzes hält. Die Vorgaben umfassen eine Zahlung von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an Kommunen und das Angebot zur Zeichnung eines Nachrangdarlehens für deren Einwohnerinnen und Einwohner. Die Zahlung einer Ausgleichsabgabe von 0,8 Cent sei daher leicht zu vermeiden, so die Landesgesellschaft. Zudem müsste sie nur für den Zeitraum geleistet werden, in dem der Vorhabenträger seine Verpflichtung zur Ersatzbeteiligung nicht einhält. Bisher ist der Landesgesellschaft kein Fall bekannt, wonach ein entsprechendes Verfahren gegen Windpark-Betreiber eingeleitet wurde oder diese zu einer Strafzahlung verpflichtet wurden.*

Viele Bundesländer haben sich Node Energy zufolge bei der Ausgestaltung ihrer Beteiligungsgesetze an Paragraf 6 EEG orientiert. Die dort verankerte Abrechnung auf Kilowattstunden-Basis habe sich als Standard etabliert. Wenn die Ausgestaltung nach Vorgaben des EEG erfolgt, können sich die Betreiber diese Zahlungen an die Kommunen größtenteils vom Netzbetreiber erstatten lassen. Für die Betreiber sei durch die Bundes- und Landesgesetze jedoch ein zusätzlicher Aufwand entstanden. Sie liefen Gefahr, dass Zahlungen nicht korrekt berechnet und Verträge nicht rechtssicher ausgestaltet würden. So könnten erhebliche Risiken bis hin zu Liquiditätsverlusten im sechsstelligen Bereich entstehen.

„Die kommunale Beteiligung ist ein Schlüssel für Akzeptanz. Aber ohne klare Prozesse und digitale Unterstützung wird sie schnell zur Belastung“, so Karger weiter. Node Energy verweist daher auch auf seine Software-Lösung „opti.node“, mit der der Vertragsschluss und die Abrechnung digital erfolgen könnten. Aktuell seien dort 2.800 Anlagen enthalten, die die Vorschriften nach Paragraf 6 EEG damit abwickelten.

*Anmerkung der Redaktion: NRW.Energy4Climate hat sich am 21.8.2025 bei pv magazine gemeldet und um die Klarstellung gebeten. Mögliche Strafzahlungen betreffen demnach nur Betreiber von Windenergieanlagen, nicht jedoch von Photovoltaik-Anlagen.

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