Bundesrat fordert Stromsteuersenkung für alle und Photovoltaik in Überschwemmungsgebieten

Bundesrat Friedrich Merz am Rednerpult

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Der Bundesrat tagte am Freitag ein letztes Mal vor der Sommerpause. Nachdem Bundeskanzler Friedrich Merz die Länderkammer erstmals in einer Grundsatzrede adressierte, entschieden die Ländervertreter über mehr als 80 Tagesordnungspunkte. Für die Photovoltaik-Branche waren zwei Beschlüsse besonders relevant.

Zum einen befasste sich der Bundesrat mit dem Haushaltsgesetz. Der Entwurf wurde in erster Lesung vor der Sommerpause beraten. Die Länderkammer forderte die Bundesregierung auf, die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für alle Verbrauchsgruppen abzusenken. Gemeinsam mit der geplanten Entlastung bei den Übertragungsnetzentgelten könnten so wichtige Impulse für die Elektrifizierung gesetzt werden. Das wäre ein zentraler Hebel zur Erreichung der Klimaziele, wie es in dem Beschluss heißt.

Im Vorfeld der Bundestagswahl hatten nahezu alle Parteien eine Senkung von Stromsteuer und Netzentgelten angekündigt. Zusammengenommen ließen sich die Stromkosten für Verbraucher so um etwa fünf Cent pro Kilowattstunde reduzieren. Derzeit nimmt der Bund rund sieben Milliarden Euro jährlich über die Stromsteuer ein, die zur Mitfinanzierung der Renten verwendet werden. Die Netzentgelte wiederum finanzieren den Ausbau der Stromnetze. Eine Gegenfinanzierung der Entlastungen über den Bundeshaushalt ist umstritten und war Gegenstand koalitionsinterner Verhandlungen der letzten Wochen.

Der aktuelle Haushaltsentwurf sieht bislang lediglich eine Stromsteuerabsenkung für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft vor. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verteidigten ihre Einigung, ernteten aber auch Kritik aus den eigenen Reihen. So hat Hendrik Wüst, CDU-Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, öffentlich kritisiert, dass Familien bei der Strompreissenkung leer ausgingen und sprach von Wählertäuschung. Eine breitere Entlastung, wie sie nun von der Länderkammer gefordert wird, dürfte bei den Haushaltsverhandlungen im Herbst erneut für Diskussionen sorgen.

Zweitens brachte der Bundesrat einen eigenen Gesetzesvorschlag ein, um die Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu erweitern. Künftig sollen solche Anlagen auch in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten errichtet werden dürfen. Derzeit verhindert das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dort die Aufstellung von Bebauungsplänen – eine Voraussetzung für PV-Projekte im Außenbereich.

Da Photovoltaik-Anlagen die Flächen nicht versiegeln und den Wasserabfluss nicht behindern, fordern die Länder nun eine Anpassung des WHG. Geplant ist, die Vorschriften zur Ausweisung von Baugebieten für Photovoltaik-Anlagen auszusetzen. Freiflächenanlagen sollen zudem wasserrechtlich privilegiert werden – ähnlich wie etwa landwirtschaftliche Nutzung. Die Gesetzesänderung enthält zugleich Schutzklauseln, um den Hochwasserschutz nicht zu gefährden.

Die Initiative stammt aus Bayern und wurde bereits 2023 eingebracht. Nachdem die vorige Legislaturperiode endete, ohne dass der Vorschlag behandelt wurde, greift der Bundesrat das Thema nun erneut auf.

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