Verbraucherzentrale NRW warnt vor Irrtümern bei Photovoltaik-Anlagen

Photovoltaik, Dachanlage

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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) weist in einer eigens herausgegebenen Mitteilung darauf hin, dass im Zusammenhang mit Photovoltaik-Anlagen häufig falsche Erwartungen bestehen. Dies habe seinen Grund auch in – absichtlich oder nicht – in Umlauf gebrachten Falschaussagen: „Einige verbreitete Tipps und Informationen zum Einsatz von Photovoltaik-Anlagen entpuppen sich als Irrtum oder bringen im Alltag nicht die gewünschten Effekte“, so die Verbraucherzentrale NRW. Wer eine Anlage anschaffen will, sollte sich zudem auch über deren geplante Verwendung Gedanken machen, sagt Thomas Zwingmann, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW: „So können Enttäuschungen vermieden und der Sonnenstrom wirklich effizient genutzt werden.“

Die nach Einschätzung der Verbraucherschützer besonders häufigen Irrtümer können allerdings als Indiz dafür herhalten, dass in Sachen Photovoltaik tatsächlich ein sehr geringer Kenntnisstand besteht. Der erste liegt in der Annahme, mit einer Photovoltaik-Anlage und Batteriespeicher sei man „autark und unabhängig vom Stromanbieter“. In der Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass dies nur mit einem Saisonspeicher überhaupt möglich und dann für ein Eigenheim wirtschaftlich „kaum sinnvoll“ sei.

Ebenfalls weit verbreitet sei die Annahme, Photovoltaik lohne sich „nur gemeinsam mit einem Batteriespeicher, weil sich die Einspeisung finanziell kaum rechnet“. Tatsächlich seien, im Gegenteil, die Anschaffungskosten für einen Speicher nicht immer sinnvoll, „etwa, wenn auch ohne Speicher schon viel Eigenverbrauch möglich ist“.

Als dritten häufigen Irrtum hat die Verbraucherzentrale die Annahme ausgemacht, ein Süddach sei immer besser als ein Ost-West-Dach. Es gehe privaten Haushalten ja darum, „möglichst viel vom eigenen Sonnenstrom nutzen zu können“, und in dieser Hinsicht hätten Ost-West-Dächer wegen der günstigeren zeitlichen Verteilung der Stromproduktion schließlich „entscheidende Vorteile“.

Der vierte häufige Photovoltaik-Irrtum betrifft nach Einschätzung der Verbraucherzentrale die Einsatzmöglichkeiten von steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen. Damit „kann ich meine Kaffeemaschine versorgen“, sei eine weit verbreitete Annahme. Der Zusammenhang zwischen dem kurzzeitig weit höheren, im Fall einer Kaffeemaschine bis 2000 Watt reichenden Leistungsbedarf bestimmter Haushaltsgeräte und der auf 800 Watt limitierten Leistungsabgabe von Balkon-Solaranlagen werde nicht bedacht.

Die Verbraucherzentrale weist auf ihre eigenen Informationsangebote zum Einsatz von Aufdach-Photovoltaik und zur Verwendung von Stecker-Solaranlagen sowie auf den Ratgeber „Photovoltaik“ hin.

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