pv magazine Podcast: Thomas Seltmann, was kann das neue Solarspitzen-Gesetz bewirken?

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Das neue Solarspitzen-Gesetz hat das Ziel, neue Photovoltaik-Anlagen insbesondere aus dem Segment der privaten Dachanlagen besser in den Markt zu integrieren. Was sich zunächst wie eine Zumutung anhört – neue Anlagen müssen ihre Einspeiseleistung auf 60 Prozent begrenzen, sie müssen einen Smart Meter einbauen und bekommen danach eingespeisten Solarstrom in negativen Stunden nicht mehr vergütet – entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als interessante Möglichkeit, seinen Batteriespeicher zukünftiger sinnvoller einzusetzen. Zudem kann die entgangene Förderung nach Ablauf der 20 Jahre EEG-Vergütung unter bestimmten Voraussetzungen nachgeholt werden.

Wie das im Einzelnen funktioniert, besprechen pv magazine Nachrichtenchefin Sandra Enkhardt und Redakteurin Cornelia Lichner mit Thomas Seltmann. Der Referent für Solartechnik und Speicher beim Bundesverband Solarwirtschaft hat die Gesetzesvorlage auf ihrem Weg begleitet.

Interessant ist vor allem, dass nur die, bei der individuellen Photovoltaik-Anlage tatsächlich gemessenen Kilowattstunden, die in Viertelstunden mit negativen Strompreisen ins Netz gehen, frühestens ab 2026 nicht mehr vergütet werden. Ein Energiemanagement, welches die Strompreise am Day-ahead-Markt im Blick behält, kann aber die Einspeisung durch eine gezielte Beladung des Speichers oder die Steuerung von Verbrauchern in den betreffenden Zeiträumen verhindern. Im Gegenzug kompensiert das EEG pauschal alle Viertelstunden, in denen negative Strompreise herrschten, egal ob eingespeist wurde oder nicht, und erlaubt Betreibern die Verlängerung ihrer Vergütungsansprüche um die entsprechenden Zeiträume über 20 Jahre hinaus. Außerdem wird bei Altanlagen der Wechsel in diese marktdienliche Regelung mit 0,6 Cent Bonus auf die Einspeisevergütung honoriert.

Knackpunkte bei dieser neuen Regelung bleibt die Frage, wie schnell und zu welchen Kosten die Photovoltaik-Anlagen mit intelligenten Messsystemen und Steuerboxen ausgerüstet werden können und ob auch Direktvermarkter sich künftig stärker für die Vermarktung kleinerer Anlagen interessieren.

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