Das neue Solarspitzen-Gesetz hat das Ziel, neue Photovoltaik-Anlagen insbesondere aus dem Segment der privaten Dachanlagen besser in den Markt zu integrieren. Was sich zunächst wie eine Zumutung anhört – neue Anlagen müssen ihre Einspeiseleistung auf 60 Prozent begrenzen, sie müssen einen Smart Meter einbauen und bekommen danach eingespeisten Solarstrom in negativen Stunden nicht mehr vergütet – entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als interessante Möglichkeit, seinen Batteriespeicher zukünftiger sinnvoller einzusetzen. Zudem kann die entgangene Förderung nach Ablauf der 20 Jahre EEG-Vergütung unter bestimmten Voraussetzungen nachgeholt werden.
Wie das im Einzelnen funktioniert, besprechen pv magazine Nachrichtenchefin Sandra Enkhardt und Redakteurin Cornelia Lichner mit Thomas Seltmann. Der Referent für Solartechnik und Speicher beim Bundesverband Solarwirtschaft hat die Gesetzesvorlage auf ihrem Weg begleitet.
Interessant ist vor allem, dass nur die, bei der individuellen Photovoltaik-Anlage tatsächlich gemessenen Kilowattstunden, die in Viertelstunden mit negativen Strompreisen ins Netz gehen, frühestens ab 2026 nicht mehr vergütet werden. Ein Energiemanagement, welches die Strompreise am Day-ahead-Markt im Blick behält, kann aber die Einspeisung durch eine gezielte Beladung des Speichers oder die Steuerung von Verbrauchern in den betreffenden Zeiträumen verhindern. Im Gegenzug kompensiert das EEG pauschal alle Viertelstunden, in denen negative Strompreise herrschten, egal ob eingespeist wurde oder nicht, und erlaubt Betreibern die Verlängerung ihrer Vergütungsansprüche um die entsprechenden Zeiträume über 20 Jahre hinaus. Außerdem wird bei Altanlagen der Wechsel in diese marktdienliche Regelung mit 0,6 Cent Bonus auf die Einspeisevergütung honoriert.
Knackpunkte bei dieser neuen Regelung bleibt die Frage, wie schnell und zu welchen Kosten die Photovoltaik-Anlagen mit intelligenten Messsystemen und Steuerboxen ausgerüstet werden können und ob auch Direktvermarkter sich künftig stärker für die Vermarktung kleinerer Anlagen interessieren.
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„Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW) ist eine Interessengemeinschaft von über 1.100 Unternehmen der Solartechnik aus den Bereichen Produktion, Handel und Handwerk mit Sitz in Berlin.
Der Verband unterstützt seine Mitglieder bei Rechtsfragen, informiert über Förderprogramme und setzt sich für die Schaffung und Sicherung geeigneter politischer Rahmenbedingungen ein. Ziel ist die schnelle Markteinführung von Solarenergie in den Bereichen Strom und Wärme sowie deren schnellstmögliche Wettbewerbsfähigkeit mit anderen, vor allem fossilen Energieträgern.
Nach eigenen Angaben versucht der Verband, für ein positives Unternehmens- und Branchenimage zu sorgen und möchte seinen Mitgliedern Marktvorteile durch Wissensvorsprung verschaffen. Hierzu stellt er regelmäßig Publikationen über interne Marktdaten, Betriebsinformationen, Studien- und Vertriebsempfehlungen bereit. Jährlich erscheinen etwa 1000 Publikationen des Verbandes.“
sowie
„Die deutschen Verbraucherzentralen sind auf Landesebene organisierte Vereine, die sich aufgrund eines staatlichen Auftrags dem Verbraucherschutz widmen und Beratungsleistungen erbringen. Sie sind als gemeinnützig anerkannt und in der politischen Dachorganisation Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) zusammengeschlossen.
Ihr Ziel ist es, die Verbraucher in Fragen des privaten Konsums zu informieren, zu beraten, zu unterstützen und rechtlichen Beistand zu leisten. Beraten wird beispielsweise zu Themen wie Kaufrecht, Werkvertragsrecht (Handwerkerleistungen), Dienstvertragsrecht, Kreditrecht, Schuldnerberatung und privatem Insolvenzverfahren sowie deren Prävention, Banken und Geldanlage, Grauem Kapitalmarkt, Versicherungen, Patientenrecht, Pflegeberatung, Wohnberatung, Gesundheitsdienstleistungen, Reiserecht, Privater Altersvorsorge, Baufinanzierung, Energie, Stromanbieterwechsel, Umwelt, Ernährung, Haushalt, Freizeit oder Telekommunikation.
[…]
Die Verbraucherzentralen versuchen auch, Einfluss auf die Politik zu nehmen. Beispielsweise ist die Verbraucherzentrale Hamburg neben 23 anderen Organisationen (unter anderem der BUND Hamburg, Kirchen sowie Verbände aus dem Bereich erneuerbare Energien) Mitinitiatorin einer Volksinitiative, die das Ziel einer Rekommunalisierung der Energienetze und der Etablierung „echter“ Stadtwerke (Stadtwerke mit Energienetzen) in Hamburg hat.
[…]
Zuständig für Informationen und Beratung sind die in Deutschland auf Landesebene organisierten Verbraucherzentralen der einzelnen Bundesländer. Politische Dachorganisation dieser Landes-Verbraucherzentralen ist der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (abgekürzt vzbv) mit Sitz im GSW-Hochhaus in Berlin-Kreuzberg. Er vertritt die Verbraucherinteressen gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft auf Bundesebene. Der vzbv bietet jedoch keine direkte Verbraucherberatung an. Dies übernehmen die einzelnen Verbraucherzentralen in den Ländern.“
Blackout:
‚https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/stromausfall-blackout-2129818‘
‚https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/DieBundesnetzagentur/Insight/Texte/Energiewende/Blog17_Energiewende_Blackout.html‘
‚https://www.fz-juelich.de/de/aktuelles/effzett/2023/das-blackout-maerchen‘
Wer entscheidet, welche Photovoltaikanlagen (in den Bilanzkreisen der ÜNBs oder VNBs) konkret zurückgeregelt werden?
Wo wird das dokumentiert und veröffentlicht?
XXXXX fragt.
Wer entscheidet, welche Photovoltaikanlagen (in den Bilanzkreisen der ÜNBs oder VNBs) konkret zurückgeregelt werden?
Wo wird das dokumentiert und veröffentlicht?
@ XXXX
Das frag ich mich auch. Denn seit 2010 sind diese betroffenen Anlagen aus den Bilanzkreisen der Versorger raus genommen worden, und von da an muss der Strom aus diesen Anlagen an der Börse separat verkauft werden. Er spielt somit in den Bilanzkreisen Day Ahead dem Vortageshandel keine Rolle mehr.
Für neu hinzugekommene Leser siehe im Folgenden unter Auswirkungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Dass der Strom, der an der Börse separat verkauft werden muss, nun plötzlich in den Bilanzkreisen ab geregelt werden soll, können allenfalls die „Zauberer“ erklären, die der Energiewende dieses „Faule Ei“ 2010 ins Nest gelegt haben.
Für mich ist Fakt, weil logisch, was das „IWR“ dazu sagt.
Zitat:..Der steigende Anteil erneuerbarer Energien hat am Spot- und Terminmarkt zu immer niedrigeren Strom-Einkaufspreisen geführt. Grund ist ein von der Politik beschlossener Wechsel der EEG-Lieferung ab 2010 (Wälzungsmechanismus). Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert, so dass die großen Vorlieferanten (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW, etc.) auch faktisch weniger an die Stadtwerke liefern konnten. Seit 2010 muss der EEG-Strom an der Börse verkauft werden und das hat weitreichende Folgen: RWE, E.ON & Co. beliefern Stadtwerke seit 2010 wieder weitgehend vollständig mit konventionellem Strom, der EEG-Strom an der Börse kommt zusätzlich auf den Markt und drückt auf die Preise.Zitat Ende.
Fazit:…EON und Co liefern seit2010 wieder vollständig, deshalb müssen die EE ab geregelt werden.
So geht Energiewende nach Art des Hauses, der „Altgedienten“ wohlgemerkt.
Meines Wissens ist der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien nicht zurückgeregelt worden, jedoch sind (für neue Anlagen) die Direktvermarkter dann privatrechtliche Aggregatoren, welche über Einspeisevorrang nach marktwirtschaftlichen Einflüssen (Börsenstrompreis, lokale Verteilnetz-bezogene Stromnachfrage), für systemdienliche Optimierung, entscheiden.
Das Risiko der verzögerten Rentabilität wird den Anlagenbetreibern überantwortet und die lokale Transparenz ist höchstens im individuellen Einsichtsbereich gegeben, weniger in der Systemübersicht (zur lokalen Netzauslastung).
Bei soviel Vertrauensvorschuss sollte man ein Anrecht darauf anregen, sich die Unbescholtenheit und die Unverdächtigkeit für Verflechtungen/Interessenskonflikte, sowie ‚Unparteilichkeit‘ (der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) bei Direktvermarktern bzw. Netzbetreibern bestätigen lassen zu können?
Unbeteiligte Stromkunden (stärker noch als aktive Teilnehmer als Prosumer) müssen davon unabhängig vor überhöhten Strompreisen (und gekoppelten Märkten mit nachteiligem Einfluß durch die Großkonzerne), vorsorglich, auch in einem europaweiten Strommarkt, geschützt werden?
XXXX schreibt
Meines Wissens ist der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien nicht zurückgeregelt worden,
@ XXXX
Nicht der „Einspeisevorrang“ ist den EE entzogen worden, sondern der vorrangige Verbrauch.
Dadurch entsteht das ganze Chaos.
Moin
Gruß vom Praktiker…
So ein Wechselrichter unterliegt einer Normspannung. Bei Gefahr eines Blackout ist meistens die überlast durch PV Anlagen im Netz gemeint.
Da bei Überlastung die Spannung ansteigt, gehen die Wechselrichter nach und nach aus. Dies reguliert automatisch die drohende Überlastung.
Da Physik aber nicht mehr in den Köpfen ankommt macht man einfach ein Gesetz um das zu verhindern.
Irgendwann machen wir dann zum Spaß mal einen Ladeflashmob indem wir gleichzeitig zur Ladung aller PKW aufrufen 🤣 . Dann gibt’s die Spitzen in die andere Richtung und alle Netzbetreiber kümmern sich vielleicht mal um die Smartmeter….
„Nicht der „Einspeisevorrang“ ist den EE entzogen worden, sondern der vorrangige Verbrauch.“ Das kann man mit dem neuen ‚Solarspitzengesetz‘ oder ‚Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen‘ jedoch (teilweise, als lokale Folge) auch annehmen. Für Photovoltaikanlagen kann man die Unterteilung in dann ’neu‘ zugebaute (mit/ohne intelligentem Messsystem, 60%-Leistungsgrenze, 2kWp-Vergütungsgrenze bei Börsenstrompreisen unter 0€) und vorhandene Einspeiseanlagen einordnen (mit und ohne zustimmende Sympathie fürs neue Kostendämpfungsgesetz), wenn dann noch Windkraftanlagen miteinspeisen, ist mir nicht klar welche Anlagen dann durch wen (Bilanzkreisverantwortliche u/o Netzbetreiber ÜNB/VNB?, Vorgabe Netzagentur? Direktvermarkter? Zuordnung bei Eignung zu Ausgleichstrommengen/Regelenergiereserve/Redispatch-Kompensation?) und wie geregelt werden? Wenn die Ferraris-Zähler seit Einbau der Photovoltaikanlagen (oder Windkraftanlagen 🙂 rückwärts drehen dürften/würden, dann wären die Stromversorgungsunternehmen/Zwischenhändler längst ‚erfolgleich‘ tätig geworden, zur Verstetigung der werterhaltenden Vermarktung?
„gleichzeitig zur Ladung aller PKW“
Mit Ladepunkten die an der Mittelspannung angeschlossen sind könnte man das für eine gerechtfertigte oder vielleicht sogar ‚faire‘ Demonstration halten, was organisierte oder konzertierte Aktionen eines Gesellschaftsteils für andere Mitglieder der Gesellschaft bedeuten können.
Die Unternehmen sind ja nicht die einzig ‚maßgebliche‘ Instanz für wirtschaftliche Forderungen oder bedürfnisorientierte Gesetzgebung.
Die Verteilnetze auf Niedrigspannungsniveau haben diese Verantwortung zum Ausgleich der Netzebenen nicht zu leisten, denn dafür zahlen die Normalstromkunden ausreichend Netzentgelte, ohne auch noch extra für zusätzliche Zwischenspeicherung ins Risiko gehen zu müssen.
Das (hersteller-unterstützte) bidirektionale V2G ist bisher nicht etabliert.
Die Vergütungsvorbehalte bis hinunter auf 2kWp sind aus unserer Sicht eine ‚Zumutung‘, hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Kosten, der Datensparsamkeit und des dafür geleisteten Nutzens der Vergütungsverlängerung/-verschiebung (bei vorhandener/verfügbarer Technologie und Zustimmung dazu)? Man könnte das auch zinsloses Darlehen an den Staat, mit einer Kapitalbindung auf etwa 18-19 Jahre, nennen?
Das Bundeswirtschaftsministerium wurde zunächst nur damit beauftragt, den systemdienlichen Anlagenbetrieb zu regeln. -> §94 EEG
Was erkennen Sie aus diesem Paragrafen bezüglich des Solarspitzen-Gesetz ?
….entpuppt sich bei genauer Betrachtung als interessante Möglichkeit…
Wenn nur dieser Aspekt dazu gekommen wäre, könnte man von Vor
Teil sprechen . So sind es aber viele Nachteile, die vom BSW kleingeredet werden,
entweder um zu suggerieren, Solar sei immer noch super oder der BSW kapiert es nicht
Seltsam, dass man da als BSW nicht aktiver gegen vorgeht und die Politik vor dem Solarende
und Insolvenzen warnt.
Wenn man dazu noch die mittlerweile relevanten Zinsen/Kapitalbindungskosten einer PV Anlage
jaehrlich betrachtet, lohnt es sich für viele nicht meher., eher ein Balkonkraftwerk.
Außer man fährt EAuto – Aber dann war einem die EGG Vergütung vorher auch irrelevant.
Nur für alle anderen stellt sie einen wesentlichen Bestandteil der Berechnung dar.
ca 300-400 Stunden im Sommer mit den besten Erträgen fallen weg.
Aber der BSW ignoriert das…und empfiehlt einen Speicher zu kaufen…
… der auch 15% Energie schluckt… und nach 8 Jahren Regulär Betrieb auch den Geist aufgibt
Bei öfterem Laden auch früher….aber das ist die interessante Moeglichkeit…
Über 300€ jaehrlich inkl Mehrverbrauch, Zinsen und Abschreibung des Speichers ausgeben.
@H: „und nach 8 Jahren Regulär Betrieb auch den Geist aufgibt
Bei öfterem Laden auch früher….“
Diese Behauptung in den Raum zu stellen und nicht zu begründen, warum ein Energiespeicher nur 8 Jahre halten soll ist ziemlich frech. Zumal Sie darüberhinaus einfach nur falsch ist, da es mittlerweile gute Systeme gibt, die locker bis zu 20 Jahre ihren Dienst erfüllen.
naja, vielleicht schlechte Erfahrungen und bessere Einsichten
acht und 20, verteilt auf zwei Positionen, sind dann etwa 15 Jahre, im Mittel (auch realistisch)?
Meine Zahl mit 300€ pro Jahr , ist sehr gering , und ein Speicher macht PV teurer.
Welcher Akku hält denn 20 Jahre? Wenn dann wären das nicht die marktueblichen
Speicher für 300€ pro 1kwp. In sämtlichen Foren und Erfahrungsberichten
kommt niemand annähernd an 20Jahre. Auch der Spezialakku von dem Laptop,
Bohrer, Auto hält keine 20 Jahre. Nun schlägt der BSW vor,
noch mehr Lade und Entladezyklen als bisher vorzunehmen,
und dem Akku soll das nichts ausmachen.
(statt Strom in den Negativstunden zu behalten)
300€ für 1kWh würde ich jetzt nicht als „marktüblich“ bezeichnen, sondern eher als Dumping. Hier wundert es mich auch nicht, wenn dieser nach 8 Jahren den Geist aufgibt. Wer billig kauft, kauft zweimal.
Wenn Sie die Haltbarkeit von Energiespeichersystemen so im Internet und Foren gelesen haben, dann muss es natürlich stimmen 😉
Btw., bestimmte Speichersystemhersteller in Deutschland geben eine 10 Jährige Leistungs- und Produktgarantie. Sprich, nach 10 Jahren besitzt der Speicher noch immer mind. 80% seiner ursprünglichen Kapazität. Vllt. sollten Sie sich mal mit solchen Systemen auseinandersetzen (dazu findet man auch tolle Erfahrungsberichte im Internet/Foren).
Befuerchte Nein. Die Garantie bezieht oft die Anzahl der Ladezyklen mit ein. z.B. 3000-5000.
Wenn nun der Speicher wie hier empfohlen mehrfach täglich benutzt wird,
sind die urspruenglich für die Gesamtlaufzeit prognostizierten
200-250 jährlichen Ladezyklen ueberschritten. Entsprechend hält er kürzer
Dazu kommt auch eine temporäre Verschlechterung, die –
und da haben die Recht – bei hoeherpreisigen Herstellern nicht so gravierend und später einsetzt.
Nur die meisten werden wegen des Solarspitzengesetz wenn auf billige Speicher setzen.