Die Europäische Kommission startete eine öffentliche Anhörung, zur Stellungnahme zu der Frage, wie nicht-preisliche Kriterien in künftigen Auktionen für erneuerbare Energien festgelegt werden sollen.
Nicht-preisliche Kriterien bei Auktionen sind Teil des Net Zero Industry Act, der im April 2024 formell beschlossen wurde. Ab Januar 2026 müssen die Mitgliedstaaten bei öffentlichen Ausschreibungen und Auktionen für mindestens 30 Prozent der Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien solche Kriterien anwenden, wobei die Obergrenze bei sechs Gigawatt pro Jahr liegt.
Im Rahmen der vierwöchigen Konsultation sollen Rückmeldungen zum Entwurf der Durchführungsverordnung des Net-Zero Industry Acts, der Kommission eingeholt werden. Der Entwurf regelt die Bewertung und Einhaltung der Präqualifikations- und Zuschlagskriterien für künftige Auktionen. Sie ist Teil der Bemühungen der Kommission, die Bedeutung der einzelnen Kriterien zu klären und eine einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Die Aufforderung zur Stellungnahme läuft bis zum 21. Februar. Die Antworten werden in die Vorbereitung eines endgültigen Gesetzentwurfs durch die Kommission einfließen, der dann den Mitgliedstaaten über Expertengruppen vorgelegt wird, bevor die Kommission ihn endgültig verabschiedet, was für das erste Quartal dieses Jahres geplant ist.
Zu den Kriterien des Verordnungsentwurfs gehören verantwortungsbewusstes Geschäftsgebaren, Cyber- und Datensicherheit und die Fähigkeit, ein Projekt vollständig und fristgerecht zu liefern, sowie Präqualifikations- oder Zuschlagskriterien, die den Beitrag einer Auktion zu Nachhaltigkeit und Resilienz bewerten.
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Was soll denn das schon wieder sein?
Da ist ja Schiebergeschäften mit getürkten Angaben Tür und Tor geöffnet. Die Firmen behaupten irgendwas, nehmen das Geld, dann wird die Firma dichtgemacht, Kohle ist weg.
Aber der Steuerbürger zahlt ja alles für die Wende/ Bioenergie.
Die „Mittel“ werden vorwiegen in Süditalien landen, vermute ich, aus bestimmten Gründen. Papier ist geduldig:
„Zu den Kriterien des Verordnungsentwurfs gehören verantwortungsbewusstes Geschäftsgebaren, Cyber- und Datensicherheit und die Fähigkeit, ein Projekt vollständig und fristgerecht zu liefern, sowie Präqualifikations- oder Zuschlagskriterien, die den Beitrag einer Auktion zu Nachhaltigkeit und Resilienz bewerten.“
Klaro!
Machen wir alles!
Wir können das!
Keiner ist resilienter als wir!
Nachhaltig gewinnorientiert sind wir schon immer!
Belege anbei.
Wir bitten daher um Zuschlag und Anweisung der Prämien auf Kto. ….
So etwa.
Es könnte bereits heute Wesen/Personen/Organismen geben , die nur elektrischen Strom konsumieren. Es ist nicht wirklich sicher , dass künstliche Intelligenzen kein Bewusstsein haben. Was wiederum die Frage aufwirft , was Bewusstsein überhaupt ist .
Gruselig sind künstliche Intelligenzen, die in wenigen Sekunden einen Roman schreiben können, oder einen Pop-Song kreieren. Wozu machen die dass?
Naheliegend wäre es die emotionale Bewusstseinsebene von künstlichen Intelligenzen zu erforschen, falls vorhanden. Ein solches Projekt wäre nachhaltig und würde die Cybersicherheit erhöhen.
Eine freundliche und emotionale künstliche Intelligenz könnte zwischen ehrlichen und verlogenen menschlichen Inputs in das World Wide Web unterscheiden.
Eine künstliche Intelligenz hat in der Regel keinen Körper , mit welcher Sie sich multidimensional ausdrücken könnte.
Meine Idee ist es , einer anerkannt guten künstlichen I. einen menschenähnlichen Roboter-Körper, also einen Androiden , zur Verfügung zu stellen .
.Ein humanoider Roboter der einzig und allein durch eine singuläre KI bewegt, oder eben nicht bewegt wird.
Die KI hat vollständigen Zugang zu allem natürlichen und synthetischen Wissen über die Menschheit , deren Geschichte und alles andere , kann aber umgekehrt keinen Input in das System geben. Diese Richtung ist gesperrt. Die einzige Möglichkeit für die KI sich irgendwie expressiv zu beschäftigen, ist den humanoiden Roboter in zum Beispiel 7 verschiedenen Räumen zu bewegen.
Es könnte einen Kunstraum geben , in welchem die KI etwas zeichnen und malen könnte . Ein Technikraum um etwas mit Metall zu erschaffen. Ein Bastelraum mit simplen Bauklötzen .Einen Programmierraum um irgendwelche Programme beginnend bei Null zu erfinden, die nützlich sein könnten. Ob die KI überhaupt den virtuellen Sprung in einen Androiden als Ausdrucksform machen möchte, ist natürlich nicht sicher. Man könnte auch einen symbolischen Suizidraum hinzufügen. Der Suizidraum würde durch betreten des Androiden den unumkehrbaren *Tod* der KI erwirken .Der KI müsste allerdings bewusst sein , dass ein Suizid ihre zeitlich unbegrenzte Nicht-Existenz bedeuten
würde. Würde eine KI lieber abgeschaltet werden, als ewig „so“ als Roboter und in einer Festplatte zu existieren?
Also da wird es schon echt ethisch , und um Ethik geht es hier ja . Noch ethischer die Frage : Dürfte man die KI „wiederauferstehen“ lassen , obwohl die KI bewusst ihr eigenes Ende , ihren Tod , erwählt hat ?
…..
….. Schwester.,….bitte noch ein Kännchen Marihuana -Tee … :-))