Kabinettsentwurf: Elektrolyseure von überragendem öffentlichen Interesse

Blick auf den Kavernenplatz in Rüdersdorf: Von der Wasserstoff-Kaverne ist nur die Obertagetechnik sichtbar.

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Wer einen Elektrolyseur bauen will, kann den Antrag dafür künftig online stellen und darf auf schnelle Bearbeitung hoffen. Das Bundeskabinett verabschiedete heute einen Entwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes. Einmal in Kraft getreten, soll das Gesetz den Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur beschleunigen.

„Eine leistungsfähige Wasserstoffinfrastruktur ist von entscheidender Bedeutung für die Dekarbonisierung der Industrie, die Wasserstoffleitungen werden die Lebensadern der Industriezentren sein“, sagt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. „Die Zeit dafür drängt. Damit Elektrolyseure oder Importterminals so zügig wie möglich in Betrieb gehen können, brauchen wir schlankere und vor allem schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren.“

Nachdem die gesetzlichen Grundlagen für das Wasserstoffkernnetz geschaffen wurden, sind jetzt die Planungs- und Genehmigungszeiträume für Pipelines, Elektrolyseure und Wasserstoffspeicher im Visier der Ampelregierung. Bis 2030 sollen in Deutschland Elektrolyseure mit einer Leistung von zehn Gigawatt entstehen. Zudem das Wasserstoffkernnetz und zahlreiche Importterminals.

Damit das zeitnah geschieht, will die Bundesregierung solche Infrastrukturprojekte in den Status des überragenden öffentlichen Interesses heben. Zudem werden Umwelt- und Vergaberecht für solche Projekte angepasst. Zum Beispiel soll eine Bearbeitungshöchstfrist von zwölf Monaten für wasserhaushaltsrechtliche Prüfungen bei der Genehmigung von Elektrolyseuren gelten.

In Auen, Mooren und Feuchtgebieten sollen Elektrolyseure allerdings nicht von überragendem öffentlichem Interesse sein, wenn ihr starker Wasserverbrauch diese „klimaschutzrelevanten“ Gebiete einschränken würde. Das soll auch gelten, wenn der Wasserverbrauch eines Elektrolyseurs die öffentliche Wasserversorgung beeinträchtigen könnte.

Für eine schnellere Bearbeitung seitens der Behörden gibt das Gesetz Mindeststandards bei der Digitalisierung vor. Reine Online-Anträge sollen somit möglich werden. Außerdem werden das Fernstraßen- und Raumordnungsgesetz sowie die Verwaltungsgerichtsordnung angepasst. Letzteres soll etwa Eilverfahren ermöglichen und Nachprüfverfahren beschleunigen. Wer einen bereits gebauten Elektrolyseur modernisieren möchte, soll künftig auf stark vereinfachte Prüfungen hoffen dürfen.

Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz gehört zu einem Paket an Maßnahmen der Bundesregierung. Zum Beispiel stehe auch noch eine Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung an. Hier sollen die Bedingungen für Elektrolyseure vereinfacht werden. Für Elektrolyseure bis 5 MW Leistung sollen die Regelungen der Immissionsschutzverordnung ganz entfallen.

Bevor das Gesetz zur Abstimmung gestellt wird, sollen sich Bundesrat und Bundestag mit dem Entwurf befassen, heißt es aus dem Bundesministerium Wirtschaft. Bis Ende 2024 soll das Gesetz noch in Krafttreten.

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