Diese Angaben braucht es zur Anmeldung von Photovoltaik-Balkonanlagen im Marktstammdatenregister

Marktstammdatenregister, Anmeldung, Solaranlage

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Kurz vor Ostern teilte die Bundesnetzagentur mit, dass sie die Registrierung von Photovoltaik-Balkonanlagen im Marktstammdatenregister zum 1. April vereinfacht und somit den im noch nicht verabschiedeten „Solarpaket 1“ enthaltenen Änderungsvorschlägen vorgreift. Unser Artikel erschien vor dem Änderungsdatum und zog den Unmut einiger Leser auf sich, da nicht enthalten war, welche fünf Angaben sie künftig für die Registrierung ihrer Stecker-Solar-Geräte machen müssen.

Zum 1. April veröffentlichte die Bundesnetzagentur nun ein Merkblatt „Registrierung für Balkonkraftwerke“ und nimmt die Betreiber damit an die Hand. Es wird dezidiert erklärt, wie die Betreiber vorgehen sollen, und zudem gibt es einen Assistenten, der durch alle Formularseiten führt sowie ein Informationsfeld mit Hinweisen zu den verschiedenen Daten.

Die Betreiber von Stecker-Solar-Geräten, die ihre Anlagen im Marktstammdatenregister eintragen, müssen demnach zunächst ein Benutzerkonto anlegen. Erst danach startet die Registrierung. Dabei müssen die Betreiber den Standort ihrer Anlage angeben sowie den Anzeige-Namen der Einheit. Dieses Feld hat die Bundesnetzagentur mit „Balkonkraftwerk“ vorausgefüllt, aber die Betreiber könnten auch einen anderen Namen eintragen, heißt es in der Registrierungshilfe.

Zudem müssen einige technische Daten hinterlegt werden; hierfür sollten  Betreiber die Unterlagen ihrer Balkonanlagen bereithalten. Dazu gehört der Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebnahme, also wann die Anlage das erste Mal Strom in die Steckdose eingespeist hat. Daneben muss auch die Gesamtleistung der Module in Watt registriert werden sowie die Wechselrichterleistung in Watt. Die Betreiber der Stecker-Solar-Geräte müssen abschließend auch noch ihre Zählernummer angeben, die sie auf der Stromrechnung finden. Diese Angabe behandelt die Behörde vertraulich, sie wird also nicht im Marktstammdatenregister veröffentlicht.

Die Bundesnetzagentur weist zudem darauf hin, dass die Grenzwerte für Photovoltaik-Balkonkraftwerke bei einer Modulleistung von 2000 Watt und einer Wechselrichter-Leistung von 800 Watt liegen. Diese Werte dürften bei der Registrierung nicht überschritten werden.

Sofern die Stecker-Solar-Geräte mit einem Stromspeicher betrieben werden, öffnet sich eine weitere Abfrage, um auch dessen technische Daten im Marktstammdatenregister zu hinterlegen. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Betreiber eine Bestätigung, die bei Bedarf jederzeit heruntergeladen werden kann.

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