Eigensonne meldet Insolvenz an

Teilen

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am Mittwoch ein vorläufiges Insolvenzverfahren gegen die Eigensonne GmbH eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellten die Richter den Rechtsanwalt Florian Linkert. Zu den genauen Gründen sind in der veröffentlichten Bekanntmachung keine Gründe genannt. Klar ist aber, dass Eigensonne schon länger Schwierigkeiten hatte und nach Investoren und Käufern suchte.

Das Berliner Unternehmen bietet Photovoltaik-Anlagen zum Kauf und zur Miete an. Damit ergeben sich verschiedene Auswirkungen für die Kunden durch die Insolvenz. Dazu hat pv magazine zwei Rückmeldungen eingesammelt.

Zum einen von Christian Langen, Gründer von Dynago, und Tobias Schütt, ehemaliger Chef von DZ-4 und mittlerweile freier Berater. Sie gehen in ihrer Einschätzung vor allem auf die Kunden ein, die eine Photovoltaik-Anlage von Eigensonne gemietet haben. Die Kunden, die bereits eine Anlage auf dem Dach hätten und bei technischen Problemen die Hilfe von Eigensonne bräuchten, hätten wohl in der laufenden Insolvenz die größten Schwierigkeiten.

Zum anderen wendet sich Stefan Arnold, Geschäftsführer von Calosol, an jene Kunden von Eigensonne, die dort eine Photovoltaik-Anlage kaufen wollten. „Die Insolvenz eines namhaften Anbieters ist für die gesamte Branche nicht schön. Das führt zu zusätzlicher Verunsicherung gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Marktlage“, erklärte Arnold. Die Leidtragenden seien nun die Kunden, die bereits eine Anlage gekauft und bestellt hätten, aber wohl keine geliefert bekommen. Arnold verwies auf ihr Widerrufsrecht. Die Kunden könnten von dem Vertrag zurücktreten, sofern sie die letzte Komponente noch nicht geliefert bekommen haben. Wie lang die Unterschrift unter dem Kaufvertrag her sei, sei zweitranging. Arnold geht sogar noch weiter und will mit einem Installateursnetzwerk „eine Rettungsaktion für Eigensonne-Kunden starten“, wie er erklärt. „Den Käufern einer Eigensonne-Photovoltaik-Anlage bauen wir die Anlage mit gleichwertigen Komponenten zu dem von Eigensonne im Kaufvertrag vereinbarten Preis und unabhängig von der Region“, sagt Arnold.

Christian Langen und Tobias Schütt weisen außerdem auch auf die strategischen Optionen hin, die Eigensonne nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat, sofern die Banken frisches Kapital geben oder sich ein Investor findet. Dann nämlich könnte das Unternehmen weitermachen wie bisher, also Neukundengeschäft sowie Service für Bestandsanlagen fortführen. Wahrscheinlich werde dann aber ein Schuldenschnitt notwendig und es sei fraglich, ob sich gerade für das langfristige Mietmodell neue Kunden finden lassen, so Langen und Schütt. Die zweite Option wäre, dass sich Eigensonne auf die Betreuung der bestehenden Photovoltaik-Anlagen seiner Kunden fokussiert. Nummer drei ist dann Schütt und Langen zufolge das Ende des Unternehmens oder, wie sie schreiben, die „Beendigung des Kapitels Eigensonne“.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.