Berlin weitet Stecker-Solar-Förderung auf Wohnungseigentümer und Gartenpächter aus

Teilen

Seit September 2022 gilt in Berlin das Förderprogramm „SolarPLUS“. Darin hat die Landesregierung auch einen Zuschuss von bis zu 500 Euro für die Anschaffung von Stecker-Solar-Geräten vorgesehen. Er galt zunächst nur für Mieter. Seit dem 2. Oktober 202 können nun auch Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum und Pächter von Kleingärten die Förderung beantragen. Dazu können Anträge bei der Investitionsbank Berlin-Brandenburg (IBB) gestellt werden.

In der Förderrichtlinie wird darauf verwiesen, dass mit gefördertem Projekt erst begonnen werden darf, wenn der Eingang des Antrags von der IBB Business Team GmbH bestätigt wurde. Die Wohnungseigentümer müssten zudem ihren Erstwohnsitz in Berlin haben. Bei „Gärten“ spezifiziert die Richtline, dass es sich dabei um Kleingärten, Erholungsgärten und Arbeitnehmergärten handelt. Kleingärten sind Gärten, die den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes unterliegen.

Die Förderung verpflichtet den Betreiber, die Stecker-Solar-Geräte wenigstens für drei Jahre zu nutzen. Wenn Mieter oder Eigentümer umziehen oder die Wohnung verkaufen und den Garten in dieser Zeit abgeben, können sie die Photovoltaik-Balkonanlage an die Nachmieter übergeben, der sie dann weiter nutzt oder auch mitnehmen und am neuen Ort erneut installieren. Wenn beides keine Optionen sind, dann muss die Förderung zurückgezahlt werden.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.