Betreiber melden 417 Millionen Euro an Überschusserlösen

Glas, Geld, Münzen

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Der Mechanismus der Überschusserlösabschöpfung ist in etwa so ein bürokratisches Monster, wie ein solcher Name vermuten lässt. Als Reaktion auf die hohen Börsenstrompreise hatte de Bundesregierung die Regelung zum 1. Dezember 2022 eingeführt. Allerdings sanken die Strompreise in diesem Jahr wieder deutlich, weshalb die Regierung nicht von der Möglichkeit der Verlängerung bis April 2024 Gebrauch machte, sondern den Mechanismus zum 30. Juni 2023 wieder auslaufen ließ.

Am Freitag nun legte das Bundeswirtschaftsministerium nun die ersten Zahlen vor – ganz konkret für den ersten Abrechnungszeitraum von Dezember 2022 bis Ende März 2023. So seien Überschusserlöse von ungefähr 417 Millionen Euro von den Betreibern gemeldet worden. Nach dem Mechanismus werden 90 Prozent davon abgeschöpft, wobei den Betreibern auch Sicherheitszuschläge und technologische Referenzwerte an die Hand gegeben wurden.

Die Höhe der abzuschöpfenden Beträge wird dabei zunächst auf Basis der stündlichen Spotmarktpreise ermittelt. Von den auf Basis der Spotmarktpreise ermittelten Referenzerlösen werden die Referenzkosten und ein Sicherheitszuschlag für die vom jeweiligen Anlagenbetreiber eingespeiste Strommenge abgezogen. Die Spotmarktpreise seien daher grundsätzlich maßgeblich für die Höhe der abzuschöpfenden Beträge, so das Ministerium.

„Da diese seit Jahresbeginn 2023 im Trend rückläufig sind, ist der im ersten Abrechnungszeitraum abzuschöpfende Gesamtbetrag geringer ausgefallen als es die noch höheren Strompreise im Herbst 2022 nahelegten“, heißt es weiter. Andererseits seien durch die sinkenden Strompreise auch die Entlastung der Letztverbraucher für den Staat geringer ausgefallen. Die abgeschöpften Mehreinnahmen werden für die Gegenfinanzierung der Strompreisbremse genutzt. Diese Kosten bezifferte das Bundeswirtschaftsministerium auf rund neun Milliarden Euro bis Ende Juli 2023.

Vielleicht kommen noch ein paar Gelder zusammen. Im November will das Bundeswirtschaftsministerium dann konkrete Informationen über die erzielte Abschöpfung veröffentlichen. Dann werden auch die Summen aus dem zweiten Abrechnungszeitraum bis Ende Juni vorliegen.

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