Die schwarz-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat ein mit zehn Millionen Euro ausgestattetes Förderprogramm namens „Zuschuss Mieterstrom NRW 2023“ aufgesetzt. Dessen Ziel ist es, die Installation und vorbereitende Dacharbeiten für Mieterstrom-Anlagen auf Gebäuden mit gefördertem Wohnraum zu unterstützen. Bei Bestandsbauten gibt es bis zu 5.000 Euro pro Wohnung, bei Neubauten bis zu 2.500 Euro.
Die Förderung kann für Mieterstrom-Projekte in allen Gebäuden beantragt werden, in denen mindestens eine geförderte Wohneinheit realisiert wird oder wurde – auch für Bauvorhaben, die eine Bewilligung aus der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen vor 2023 erhalten haben. Bewilligt werden die Mittel von den Kreisen und kreisfreien Städte. Dort muss auch der Antrag gestellt werden.
Das Programm fördert die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung der Hauselektrik, um den Solarstrom im Gebäude nutzen zu können. Hierzu zählen unter anderem die Messplätze, die Erneuerung oder Verstärkung bestehender Haus- und Wohnungsanschlüsse, die Verkabelung und die damit einhergehenden Arbeitsaufwände, Steuereinrichtungen für den Betrieb der Anlage, beispielsweise in Verbindung mit einer Wärmepumpe, einzubringende stationäre elektrische Batteriespeicher und das zu ihrem Betrieb erforderliche Steuer- und Regelsystem oder bauliche Maßnahmen für die Einbringung der Installation in den Gebäuden.
Zudem wird ein Zuschuss für vorbereitende Maßnahmen am Dach oder an der Fassade gewährt, die für die Errichtung oder Erweiterung einer Anlage technisch oder statisch erforderlich sind. Gleiches gilt für eine Kombination aus einer Anlage mit einem Gründach.
„Mit dem Programm zum Mieterstrom macht die Landesregierung weiter Tempo beim Ausbau erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (CDU). Gleichzeitig würden durch Mieterstrom-Modelle die Stromkosten gesenkt. „Das ist in Zeiten steigender Energiepreise eine echte Entlastung für Mieterinnen und Mieter.“
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