Bislang fehlt es hierzulande noch an einem Regulierungsrahmen, der es möglich macht, Strom aus eigenen Photovoltaik- und Windenergieanlage auf wirtschaftlich sinnvolle Weise innerhalb einer regionalen Gemeinschaft zu teilen. Denn die gemeinschaftliche Nutzung des erzeugten Stroms bedeutet einen finanziellen Mehraufwand, etwa durch die notwendige Viertelstunden-Bilanzierung und die Beschaffung des Reststroms. Das macht dieses Modell finanziell unattraktiv.
Das Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn) und der Versorger Green Planet Energy haben nun ein Konzept für eine gesetzliche Förderung entwickelt, das diesen energiewirtschaftlichen Aufwand ausgleichen und zugleich Verbrauchern einen Anreiz geben soll, an Energy-Sharing-Gemeinschaften teilzunehmen. Im Kern handelt es sich dabei um ein Prämien-Modell, das auf Regionalität beruht: Innerhalb eines Postleitzahlen-Radius von 50 Kilometern sollen Mitglieder einer Bürgerenergiegesellschaft den Ökostrom aus gemeinsamen Anlagen viertelstundenscharf bilanziert verbrauchen dürfen.
Dabei soll für Photovoltaik-Anlagen ein staatlicher Bonus von 4,9 Cent pro Kilowattstunde und für Windenergie-Anlagen von 2,8 Cent gewährt werden. Bei Ermittlung der Prämienhöhe haben BBEn und Green Planet Energy mit Energy Brainpool zusammengearbeitet: Experten des Beratungsunternehmens haben dafür in einer Studie die anfallenden Kosten kalkuliert und eine Anreizkomponente hinzugerechnet. Sie soll Haushaltskunden motivieren, aus ihrem bestehenden Stromtarif in ein Energy-Sharing-Modell zu wechseln und ihre Stromverbräuche mit der gemeinschaftlichen Erzeugung in Einklang zu bringen. Die Entwicklung des Konzeptes haben darüber hinaus unter anderem der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) und der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) unterstützt.
Bundeswirtschaftsministerium soll Energy-Sharing-Gesetz vorlegen
„Die gemeinschaftliche Nutzung von Strom aus Wind und Sonne zum vergünstigten Preis entlastet nicht nur die Haushalte und fördert mehr Investitionen in Erneuerbare, sondern schafft darüber hinaus auch einen Anreiz, den Verbrauch an das Stromangebot der eigenen Anlagen anzupassen“, sagt Ariane August, Referentin für Energiepolitik bei Green Planet Energy. Das hätte verschiedene positive Effekte, allen voran die Entlastung der Netze.
Malte Zieher, geschäftsführender Vorstand beim Bündnis Bürgerenergie, ergänzt: „Um die Klimaziele zu erreichen und den Zubau von erneuerbaren Energien zu beschleunigen, müssen sich mehr Menschen daran beteiligen können.“ Außerdem sollten sie finanziell davon profitieren. „Dafür ist Energy Sharing ein gutes Instrument, das nicht zuletzt durch günstigere Stromtarife die Akzeptanz für die Energiewende erhöhen wird.”
Zieher fordert nun vom Bundeswirtschaftsministerium, ein Gesetz für Energy Sharing vorzulegen. Der regulatorische Rahmen müsse jetzt geschaffen werden, damit Mitglieder von bestehenden und neuen Bürgerenergiegesellschaften wirtschaftlich den gemeinsam erzeugten Strom nutzen können. „Dazu brauchen sie unter Berücksichtigung der Mehrkosten einen Anreiz in Form einer Förderprämie.”
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Das ist einfach dreist. Für jeden eine Extrawurst braten? Die Antragsteller überblicken überhaupt nicht die Konsequenzen, vor allem nicht die für den staatlichen Apparat. Wieviel Leute müssen dafür eingestellt werden, die zudem gar nicht auf dem Markt sind?!
@Radlcaesar: Es gibt eine EU-Richtlinie die besagt, dass es ab 2021 möglich sein muss, Energie gemeinschaftlich zu erzeugen und zu verbrauchen. Deutschland hat sich bisher darum gedrückt, hier gesetzlich vorzulegen.
Sie meinen jetzt es ist dreist das einzufordern? Ich verstehe zudem überhaupt nicht wo auf einmal der staatliche Apparat für die Abrechnung von Strom aufgebläht werden müsste. Erläutern sie doch mal konkret ihre Ängste.
Das „Strom teilen“ ist vielleicht deswegen finanziell unattraktiv, weil es keinen Mehrwert bietet. Warum muss es denn ausgerechnet viertelstundengenau der Strom aus Windpark XY sein, wen interessiert das? Wir haben doch bereits 46% Ökostrom im Netz und für die dynamischen Tarife gibt es Tibber und Co.
Anscheinend wollen die Akteure mit zusätzlichen 5 ct/kWh Förderung erreichen dass bei den Teilnehmern der Strom in Zeiten hoher PV-/Wind-Einspeisung günstiger wird. Das ist ein Aufschlag von 100% auf die Ausschreibungswerte normaler PV-Parks!! Bezahlen soll die Allgemeinheit der Steuerzahler über das EEG-Konto. Warum genau? Netzentlastung ist doch eine Illusion, beim Selbstverbrauch der heimischen PV gibt es auch keine Netzentlastung. Es kann ja nichtmal sichergestellt werden, dass sich die Teilnehmer tatsächlich netzdienlich verhalten, nachdem der Spieltrieb nach ein paar Wochen nachgelassen hat.
@Daniel Heinrich: in der Richtlinie steht, dass das ohne Diskriminierung möglich sein muss. In Deutschland ist das möglich, Stichwort sonstige Direktvermarktung. In der Richtlinie steht dagegen nicht, dass ein unwirtschaftliches Modell mit Zuschüssen vergoldet werden muss.
Gegen weniger regulatorische Hemnisse kann niemand sein.
Woher – also „von wem bezahlt“ – das Geld für eine Förderung – von was? – kommen soll, verschweigt die Gruppe. Jede Forderung nach „aufwandsfrei“ vergebenem ALLGEMEIN GELD mit „Klimaschutz“ zu agumentieren, reicht nicht.
-> Wenn sich das Konzept am Markt durchsetzt ist es gut, wenn nicht – dann nicht.
In Österreich hat man verstanden wie das geht:
https://www.pv-magazine.de/2023/07/07/private-photovoltaik-betreiber-in-deutschland-werden-diskriminiert/?_gl=1*ub1p1v*_up*MQ..*_ga*ODc4NjUyOTc5LjE2ODg3MjE3NzI.*_ga_9QXSX6JXYN*MTY4ODcyMTc3MS4xLjAuMTY4ODcyMTc3MS4wLjAuMA..
Die „unsichtbare Hand des Marktes“ kann ihr Werk nur tun wenn die sichtbare Hand der Regierung die Marktregeln klug setzt.
In Deutschland ist man scheinbar zu dumm dafür!