Bündnis Bürgerenergie und Green Planet Energy entwickeln gesetzliches Fördermodell für regionales Energy Sharing

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Bislang fehlt es hierzulande noch an einem Regulierungsrahmen, der es möglich macht, Strom aus eigenen Photovoltaik- und Windenergieanlage auf wirtschaftlich sinnvolle Weise innerhalb einer regionalen Gemeinschaft zu teilen. Denn die gemeinschaftliche Nutzung des erzeugten Stroms bedeutet einen finanziellen Mehraufwand, etwa durch die notwendige Viertelstunden-Bilanzierung und die Beschaffung des Reststroms. Das macht dieses Modell finanziell unattraktiv.

Das Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn) und der Versorger Green Planet Energy haben nun ein Konzept für eine gesetzliche Förderung entwickelt, das diesen energiewirtschaftlichen Aufwand ausgleichen und zugleich Verbrauchern einen Anreiz geben soll, an Energy-Sharing-Gemeinschaften teilzunehmen. Im Kern handelt es sich dabei um ein Prämien-Modell, das auf Regionalität beruht: Innerhalb eines Postleitzahlen-Radius von 50 Kilometern sollen Mitglieder einer Bürgerenergiegesellschaft den Ökostrom aus gemeinsamen Anlagen viertelstundenscharf bilanziert verbrauchen dürfen.

Dabei soll für Photovoltaik-Anlagen ein staatlicher Bonus von 4,9 Cent pro Kilowattstunde und für Windenergie-Anlagen von 2,8 Cent gewährt werden. Bei Ermittlung der Prämienhöhe haben BBEn und Green Planet Energy mit Energy Brainpool zusammengearbeitet: Experten des Beratungsunternehmens haben dafür in einer Studie die anfallenden Kosten kalkuliert und eine Anreizkomponente hinzugerechnet. Sie soll Haushaltskunden motivieren, aus ihrem bestehenden Stromtarif in ein Energy-Sharing-Modell zu wechseln und ihre Stromverbräuche mit der gemeinschaftlichen Erzeugung in Einklang zu bringen. Die Entwicklung des Konzeptes haben darüber hinaus unter anderem der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) und der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) unterstützt.

Bundeswirtschaftsministerium soll Energy-Sharing-Gesetz vorlegen

„Die gemeinschaftliche Nutzung von Strom aus Wind und Sonne zum vergünstigten Preis entlastet nicht nur die Haushalte und fördert mehr Investitionen in Erneuerbare, sondern schafft darüber hinaus auch einen Anreiz, den Verbrauch an das Stromangebot der eigenen Anlagen anzupassen“, sagt Ariane August, Referentin für Energiepolitik bei Green Planet Energy. Das hätte verschiedene positive Effekte, allen voran die Entlastung der Netze.

Malte Zieher, geschäftsführender Vorstand beim Bündnis Bürgerenergie, ergänzt: „Um die Klimaziele zu erreichen und den Zubau von erneuerbaren Energien zu beschleunigen, müssen sich mehr Menschen daran beteiligen können.“ Außerdem sollten sie finanziell davon profitieren. „Dafür ist Energy Sharing ein gutes Instrument, das nicht zuletzt durch günstigere Stromtarife die Akzeptanz für die Energiewende erhöhen wird.”

Zieher fordert nun vom Bundeswirtschaftsministerium, ein Gesetz für Energy Sharing vorzulegen. Der regulatorische Rahmen müsse jetzt geschaffen werden, damit Mitglieder von bestehenden und neuen Bürgerenergiegesellschaften wirtschaftlich den gemeinsam erzeugten Strom nutzen können. „Dazu brauchen sie unter Berücksichtigung der Mehrkosten einen Anreiz in Form einer Förderprämie.”

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