Die Westfälische Hochschule in Gelsenkirchen könnte für den Neubau eines Wasserstoffforschungszentrums etwa 42 Millionen Euro Förderung erhalten. Dies teilte die Bildungseinrichtung mit. Bei den Fördermitteln handele es sich um Gelder, die der Bund für den Strukturwandel nach dem Kohleausstieg bereitgestellt hat.
Insgesamt 662 Millionen Euro stellte der Bund 2019 für den Strukturwandel allein im Ruhrgebiet bereit. Das „5-Standorte-Programm“ sollte die ehemaligen Steinkohlekraftwerksstandorte Gelsenkirchen, Duisburg, Herne, Hamm und den Kreis Unna fördern.
Um zu entscheiden, wer am Ende von den Mitteln profitieren soll, gründete die Bundesregierung den „Strukturstärkungsrat“. Förderanträge gingen bei dem Gremium ein und wurden bewertet. Jetzt empfahl der Strukturstärkungsrat, das neue Labor „H2 Solution Lab“ zu fördern.
Von den 42 Millionen Euro sollen etwa 1,4 Million Euro für die Planung des Labors und 40,7 Millionen Euro für den Bau der Einrichtung benötigt werden. In dem neuen Labor wollen Forschende der Westfälischen Hochschule, Wasserstoffsysteme und Wasserstoffanlagentechnik für Anwendungsfälle bis einem Megawatt Leistung entwickeln. Über Demonstratorprojekte wollen die Forscher ihr Wissen anderen Teilnehmern in der Wasserstoff-Wertschöpfungskette zugänglich machen.
„Mit einem anwendungsorientierten Fokus wird hier eine Infrastruktur errichtet, um mit der Stadt und gemeinsam mit Akteuren der Region Lösungen für die Transformation zur Wasserstoffwirtschaft zu erarbeiten und so Beiträge zur Sicherung bestehender und Schaffung neuer Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu leisten“, sagt Hochschulpräsident Professor Bernd Kriegesmann.
Auch die Oberbürgermeisterin der Stadt Gelsenkirchen Karin Welge (SPD) zeigte sich erfreut über die Empfehlung durch den Strukturstärkungsrat. “Das Wasserstofflabor ist eine wichtige Säule des Wasserstoffstandortes Gelsenkirchen und wird nachhaltige Wertschöpfungseffekte und hochwertige Arbeitsplätze in der Stadt und darüber hinaus mit sich bringen“, so Oberbürgermeisterin Welge.
Zunächst handelt es sich aber um eine Empfehlung durch den Rat. Eine tatsächliche Zusage von Fördermitteln muss durch den Bund und das Land Nordrhein-Westfalen bestätigt werden.
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