Bundesrat will Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Überschwemmungsgebieten ermöglichen

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Der Bundesrat hat am Freitag eine Initiative Bayerns angenommen, die zukünftig den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Überschwemmungsgebieten erleichtern soll. Konkret zielt die Initiative auf eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes ab, also einer wasserrechtlichen Privilegierung im Einklang mit Belangen des Hochwasserschutzes. Den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden soll es damit ermöglicht werden, nach einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Überschwemmungsgebieten zuzulassen. So soll der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter forciert werden.

Wie Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) am Freitag erläuterte, lassen sich nach geltendem Bundesrecht Photovoltaik-Freiflächenanlagen in einem festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet kaum realisieren. Denn für die Errichtung wäre die Durchführung einer Bauleitplanung notwendig – aber zum einen sei die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans im Außenbereich im Überschwemmungsgebiet derzeit grundsätzlich untersagt, zum anderen seien die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen meist nicht gegeben.

Glauber ist der Ansicht, dass die derzeit geltende Verhinderung von Solarparks in Überschwemmungsgebieten fachlich häufig nicht gerechtfertigt ist. Denn solche Anlagen würden weder zu einer Versiegelung des Bodens führen noch das Versickern von Hochwasser verhindern. Auch der Hochwasserabfluss werde durch die meisten Anlagen nicht beeinträchtigt.

Die Bundesregierung muss sich nun innerhalb von sechs Wochen mit dem Gesetzesantrag befassen und diesen unter Darlegung ihrer Auffassung dem Bundestag zuleiten. Anschließend wird der Antrag im Bundestag behandelt.

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