Der Bundesrat hat am Freitag eine Initiative Bayerns angenommen, die zukünftig den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Überschwemmungsgebieten erleichtern soll. Konkret zielt die Initiative auf eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes ab, also einer wasserrechtlichen Privilegierung im Einklang mit Belangen des Hochwasserschutzes. Den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden soll es damit ermöglicht werden, nach einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Überschwemmungsgebieten zuzulassen. So soll der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter forciert werden.
Wie Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) am Freitag erläuterte, lassen sich nach geltendem Bundesrecht Photovoltaik-Freiflächenanlagen in einem festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet kaum realisieren. Denn für die Errichtung wäre die Durchführung einer Bauleitplanung notwendig – aber zum einen sei die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans im Außenbereich im Überschwemmungsgebiet derzeit grundsätzlich untersagt, zum anderen seien die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen meist nicht gegeben.
Glauber ist der Ansicht, dass die derzeit geltende Verhinderung von Solarparks in Überschwemmungsgebieten fachlich häufig nicht gerechtfertigt ist. Denn solche Anlagen würden weder zu einer Versiegelung des Bodens führen noch das Versickern von Hochwasser verhindern. Auch der Hochwasserabfluss werde durch die meisten Anlagen nicht beeinträchtigt.
Die Bundesregierung muss sich nun innerhalb von sechs Wochen mit dem Gesetzesantrag befassen und diesen unter Darlegung ihrer Auffassung dem Bundestag zuleiten. Anschließend wird der Antrag im Bundestag behandelt.
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Solange die Anlagen nicht durch das Hochwasser beschädigt oder gar weg geschwämmt werden …
Ich weiß nicht so recht, Fön in der Badewanne ist keine gute Idee, Solar in der Isar schon? Meines Wissens produziert eine Solarplatte Strom, sobald Sonne draufscheint. Gehe ich mal von aus, dass die Platte über der Wasseroberfläche, die Steuerung unter der Wasseroberfläche ist, stelle ich mir ein Bad sehr elektrisierend vor.
Das Problem liegt eigentlich an anderer Stelle: Ob auf einem Acker Grasland, Mais oder Wald steht, macht zwar einen großen Unterschied, es wird aber von keinem Bebauungsplan festgelegt. Warum braucht es also für PV-Anlagen einen Bebauungsplan? Damit der Gemeinderat mitreden kann! Bei der Ackerflächennutzung kann er das auch nicht, warum muss er es dann bei PV-Anlagen? Es hat nur zur Folge, dass die Errichtung von PV-Anlagen einer unsachgemäßen Neiddiskussion in den Gemeinderäten ausgesetzt ist. Viel zu oft führt diese Neiddiskussion zur Ablehnung von PV-Anlagen, die eigentlich sehr wünschenswert wären.
Das stimmt, solange die Planungshoheit bei den Kommunen liegt, wird es keine Energiewende geben.
Es ist glücklicherweise nicht überall so. Ein paar Dörfer weiter stehen Windkraftanlagen auf Gemeindegrund. Die Gemeinde hat so viel Mehreinnahmen dadurch, dass sie gar nicht weiß, ob sie erst die neue Kita, die neue Turnhalle oder die Grundschule machen sollen oder doch alles gleichzeitig 😀
Während man woanders mit Scheinargumenten über die PV-Anlage auf dem Streifen neben der BAB streitet, da der Eigentümer das falsche Parteibuch hat.
Erst die Standortflächen der Bauern enteignen und dann Bürgeranlagen bauen sollte das Vorgehen sein.
Versuche schon seit Jahren PV Freiflächenanlagen auf RRB (Regenrückhaltebecken) zu realisieren. Die Traggerüstpfosten müssen nur 1,35 m länger sein ((so hoch steht (hier am Ort) max. das Wasser)). RRB haben häufig eine Größe von für ca. 750 kWp und sind häufig bereits umzäunt. Befinden sich häufig am Ortsrand. D h. Mittelspannungsstromnetz vorhanden. Hoffe nun, dass das alles unproblematisch zugelassen wird!