Nur ein Gebot für Innovationsausschreibung – Auktion für Photovoltaik-Dachanlagen erneut drastisch unterzeichnet

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Für die Innovationsausschreibung mit Stichtag 1. Dezember war das Volumen von der Bundesnetzagentur im Vorfeld von 350 auf fast 400 Megawatt angehoben worden. Eingegangen ist bei der Bonner Behörde genau ein Gebot, was auch einen Zuschlag erhielt. Es handelt sich um ein kombiniertes Photovoltaik-Speicherkraftwerk im bayerischen Landkreis Kelheim. Das sind jedoch schon alle Informationen, die verfügbar sind. „Es wurde nur ein Gebot bezuschlagt. Durch eine Veröffentlichung der Werte würden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Bieters offengelegt“, heißt es auf der Webseite der Bundesnetzagentur dazu. Erstmals war für die Innovationsausschreibung eine gleitende Marktprämie ausgeschrieben, und keine fixe Marktprämie wie zuvor, die zusätzlich zu Markterlösen gezahlt wird.

Gleichzeitig gab es auch eine Ausschreibung für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden. Nur 104 Megawatt sind dabei von der Bundesnetzagentur mit einem Zuschlag versehen worden. Das eigentliche Ausschreibungsvolumen lag bei 202 Megawatt und war bereits im Vorfeld gegenüber den jeweils 767 Megawatt in den Vorrunden wegen der starken Unterzeichnung deutlich reduziert worden. Insgesamt 67 Megawatt mit 128 Megawatt seien eingereicht worden. 56 davon seien bezuschlagt worden.

Trotz der deutlichen Unterzeichnung sei der mengengewichtete, durchschnittliche Zuschlagswert gegenüber der Vorrunde leicht gestiegen. Er belief sich nach Angaben der Behörde bei 8,74 Cent pro Kilowattstunde – nach 8,84 Cent pro Kilowattstunde. Die Zuschlagswerte in der Dezember-Runde bewegten sich zwischen 8,09 und 8,91 Cent pro Kilowattstunde. Mit 12 Zuschlägen für 28 Megawatt gingen die meisten nach Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Baden-Württemberg mit 8 Zuschlägen mit 6 Megawatt und Berlin mit 6 Zuschlägen für 7 Megawatt sowie Niedersachsen mit 6 Zuschlägen für 12 Megawatt. Insgesamt seien Photovoltaik-Projekte in 14 Bundesländern zum Zuge gekommen, womit es eine ausgewogene regionale Verteilung der Zuschläge gegeben habe.

Die nächste Ausschreibung für Photovoltaik-Dachanlagen hat den Stichtag 1. Februar und das geplante Volumen liegt bei 217 Megawatt. Bei Freiflächenanlagen steht der Termin 1. März und ein Volumen von 1950 Megawatt auf dem Plan, allerdings sind die tatsächlichen Ausschreibungsvolumen noch nicht veröffentlicht. Diese könnten von der Bundesnetzagentur noch angepasst werden, ebenso wie der jeweils geltende Höchstwert. Hier gibt es nach der Verabschiedung der Strompreisbremse in der vergangenen Woche einen Spielraum für eine Erhöhung um bis zu 25 Prozent. „Wir schaffen aktuell neue Rahmenbedingungen für erfolgreichere Ausschreibungen im nächsten Jahr. Die Bundesnetzagentur wird nach den erforderlichen Prüfungen schnellstmöglich die vom Bundestag beschlossenen Festlegungskompetenzen im Bereich der Höchstwerte nutzen“, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die nächste Innovationsausschreibung mit einem nominellen Volumen von 400 Megawatt ist für den 1. Mai 2023 vorgesehen.

Dringender Handlungsbedarf

Der Bundesverband-Solarwirtschaft (BSW-Solar) wandte sich direkt am Dienstag noch an Müller mit einem Appell. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, die Höchstwerte für die Photovoltaik-Ausschreibungen anzuheben. „Immer mehr Privathaushalte investieren in eine eigene Solaranlage. Auch Unternehmen würden gerne noch stärker in Solarkraftwerke investieren, können dies unter den aktuellen Rahmenbedingungen aber nicht“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Es sei daher gut, dass ab 2023 die Bagetellgrenze für Photovoltaik-Dachanlagen in Ausschreibungen auf ein Megawatt angehoben wird. „Vor dem Hintergrund der gestiegenen Kosten von Kapital, Komponenten und Arbeit sind die Förderanreize und zulässigen Gebotshöchstwerte bei Photovoltaik-Ausschreibungen jedoch für viele gewerbliche Investoren zu niedrig. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie den erzeugten Solarstrom überwiegend nicht im eigenen Gebäude selbst verbrauchen können“, sagte Körnig weiter. Der BSW-Solar forderte daneben auch, dringend die Netzzugangsbedingungen zu vereinfachen und weitere bürokratische Barrieren abzubauen, um den Markt für gewerbliche Photovoltaik-Dachanlagen wieder in Schwung zu bringen und die ehrgeizigen Ausbauziele der Bundesregierung erreichen zu können. „Während im Eigenheimsektor die Photovoltaik-Nachfrage in den ersten 10 Monaten dieses Jahres im Vergleich zum Vorjaheszeitraum um 45 Prozent zugelegt hat, brach sie bei Gewerbedächern um 35 Prozent ein“, so Körnig. insgesamt rechnet der BSW-Solar in diesem Jahr mit einem Plus bei der neu installierten Photovoltaik-Leistung in Höhe von 25 bis 30 Prozent gegenüber 2021.

*Anmerkung der Redaktion: Der Kommentar des BSW-Solar ist nachträglich in den Artikel ergänzt worden.

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