Bundesnetzagentur fordert pragmatischen Umgang mit Zählermangel beim Anschluss von EEG-Anlagen

Bundesnetzagentur, Hauptsitz, Bonn

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Es ist immer wieder zu hören: Photovoltaik-Anlagen sind fertig installiert. Doch Einspeisen geht nicht, da Zähler und Messtechnik noch nicht installiert ist. Mittlerweile sind wohl auch vermehrt Beschwerden bei der Bundesnetzagentur eingegangen. „Diese Verzögerungen lägen mitunter darin begründet, dass Messstellenbetreiber keine Termine zum Einbau der notwendigen Messeinrichtungen anbieten oder hierfür mehrmonatige Wartezeiten in Aussicht stellen. In einer Vielzahl von Fällen werde der Einbau erforderlicher Messtechnik durch Messstellenbetreiber mit dem Argument verweigert, dass das üblicherweise eingesetzte Zählermodell gegenwärtig nicht lieferbar sei“, heißt es in dem am Freitag von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Positionspapier.

Dieses hat die Behörde konzipiert, um pragmatische Lösungen für eine möglichst schnelle Inbetriebnahme der Anlagen aufzuzeigen. Unter Berücksichtigung der angespannten Energieversorgungssituation werden zudem verschiedene Klarstellungen vorgenommen. So wird etwa klargestellt, dass der Messstellenbetreiber verpflichtet ist, notfalls auch andere als die sonst üblichen Messgerätetypen einzubauen, wie die Bundesnetzagentur schreibt. Stellt der Messstellenbetreiber innerhalb eines Monats keinen Zähler bereit, besteht nach dem Positionspapier ein Recht des Kunden auf Ersatzvornahme. Auf diesem Wege wird eine schnelle Ermöglichung der Einspeisung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen gewährleistet.

„Wir müssen sicherstellen, dass bereits fertiggestellte Erneuerbare-Energien-Anlagen auch tatsächlich und schnell die erzeugte Energie ins Netz einspeisen können und dürfen“, begründete Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, den Vorstoß. „Fehlende Zähler dürfen nicht der Grund für Verspätungen bei der Einspeisung von Strom sein. Hier sind pragmatische Lösungsansätze gefragt. Die zügige Einspeisung liegt im Interesse der Anlagenbetreiber und der Energiewende insgesamt“, sagte Müller weiter.

Nach den Vorgaben des EEG muss die erforderliche Messtechnik von den Messstellenbetreibern eingebaut werden. Ohne die Messtechnik sei eine ordnungsgemäße Energiemengenerfassung nicht möglich und eine Einspeisung infolge dessen nicht statthaft.

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