Öko-Institut empfiehlt EU-Solarpflicht für möglichst viele Gebäude bereits ab 2024

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Im Mai hatte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einen Vorschlag präsentiert, in dem eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von gewerblichen und öffentlichen Gebäuden bis 2026 und für Wohngebäude bis 2029 enthalten war. Das Öko-Institut hat nun im Auftrag des Climate Action Networks (CAN) Europe mehrere Empfehlungen in einem Policy-Brief veröffentlicht, wie die vorgeschlagenen Maßnahmen der EU noch wirkungsvoller umgesetzt werden könnten.

Zentral dabei die Forderung: Die Solarpflicht innerhalb der EU möglichst rasch – bereits ab Ende 2024 – für möglichst viele Gebäudetypen sowie Parkplätze gestaffelt einzuführen. Die Einführung müsse im Zuge der Änderung der Regelung über die Gesamteffizienz von Gebäuden (EPBD) erfolgen. Zudem sollten alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, möglichst günstige Bedingungen im eigenen Land zu schaffen, damit das gesamte geeignete Dachpotenzial für die Energieerzeugung mit Sonne genutzt werden kann.

Diese plant die Solardach-Pflicht in der gesamten EU im Zuge der Änderung der Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden (EPBD) einzuführen. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht den 31. Dezember 2026 als Starttermin vor. Nach Ansicht des Öko-Instituts sollte die Solarpflicht bereits am 31. Dezember 2024 beginnen. Die Mitgliedsstaaten hätten nach der geplanten Umsetzung auf EU-Ebene Mitte nächsten Jahres eineinhalb Jahre Zeit, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Für den vorgezogenen Starttermin schlägt das Öko-Institut ein sukzessives Vorgehen vor: Die nach Gebäudetypen gestaffelte Einführung würde einen frühzeitigen Beginn der Pflicht ermöglichen. Parallel zur schrittweisen Ausweitung der Pflicht können die benötigten Handwerker ausgebildet und die Infrastruktur für das Material aufgebaut werden, um Personalengpässe und Spitzen für die Solarindustrie zu vermeiden, heißt es vom Öko-Institut als Empfehlung.

Die Verpflichtung zur Installation einer Solaranlage – also Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage – sollte direkt ab Ende 2024 dabei nicht nur für Neubauten, sondern ebenfalls bei grundlegenden Dachsanierungen gelten. Sie sollte dabei auch unrenovierte Gebäude und gewerblich betriebene Wohngebäude neben den kommerziellen und öffentlichen Gebäuden umfassen. Dies sei im bisherigen Vorschlag der EU-Kommission nicht enthalten. Die Einführung könnte gestaffelt nach Dachgröße erfolgen und die Pflicht nur für Gebäude mit einem verbleibenden Bestand von mindestens 20 Jahren gelten. Zudem müssten neue Parkplätze in die Verpflichtung zur Installation einer Solaranlage einbezogen werden.

Für bestehende Wohngebäude in Privatbesitz sollen die Mitgliedsstaaten Anreize schaffen, damit die Dächer mit Solaranlagen ausgestattet werden. Zudem kann ein europäisches Solardachregister Immobilienbesitzenden ermöglichen, ihre Dächer für die Photovoltaik-Anlagen Dritten zur Verfügung zu stellen, wie eine weitere Empfehlung des Öko-Instituts lautet. Die Zulassung der Solarthermie zur Erfüllung einer europäischen Solarpflicht wird von den Autoren des Öko-Instituts explizit gefordert. „Da diese Anlagen meistens jedoch nur geringe Anteile der Dachfläche belegen, würden sie nur in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage die Solarpflicht erfüllen können“, heißt es weiter.

Die Mitgliedsländer müssten Förderprogramme auflegen; speziell auch für einkommensschwache Haushalte, da diese auch in die Pflicht einbezogen werden sollten. Den bürokratischen Aufwand soll eine Anlaufstelle für alle notwendigen Informationen und Formulare („One-Stop-Shop“) so gering wie möglich halten, wie das Öko-Institut empfiehlt. Für ein gezieltes Nachsteuern seien regelmäßige Berichte der Mitgliedsstaaten über den Ausbaufortschritt sinnvoll.

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