BSW-Solar warnt vor „Fehlzündung“ bei zusätzlicher Photovoltaik-Ausschreibung im Januar 2023

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Es ist genau eine Woche her, als Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die Ergebnisse eines neuerlichen Stresstests der verbliebenen AKW veröffentlichte und Maßnahmen ankündigte, um die Versorgung und Stabilität des Stromnetzes im anstehenden Winter und darüber hinaus zu sichern. Eine der im Energiesicherheitsgesetz vorgesehenen Maßnahmen ist eine zusätzliche Photovoltaik-Ausschreibung für den Januar 2023 mit einem Volumen von 1,5 Gigawatt. Die Novelle dafür solle noch in dieser Woche im Eilverfahren vom Bundeskabinett beschlossen werden, um dann in der kommenden Woche im Bundestag diskutiert zu werden.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) warnte nun am Montag vor einer „Solarbooster-Fehlzündung“, sofern die Ampel-Regierung nicht noch Anpassungen vornehme. So hat das Bundeswirtschaftsministerium „kurze Realisierungsfristen“ von neun Monaten im Entwurf vorgesehen. Dafür sollen Gebote für Photovoltaik-Kraftwerke bis 100 Megawatt Leistung möglich sein. Das Ausschreibungsvolumen soll zudem zusätzlich sein, weshalb von einem Photovoltaik-Zubau von etwa neun Gigawatt für das kommende Jahr ausgegangen wird. Beim BSW-Solar heißt es aber, „dass eine in diesem Zusammenhang für Mitte Januar 2023 vorgesehene ‚Krisensonderausschreibung‘ für neue Solarparks ohne Nachbesserungen des Gesetzesentwurfs weitgehend ins Leere laufen könne“. Gleichzeitig legte der Verband einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Investitionsbedingungen und dem Abbau von Marktbarrieren vor. Würden diese umgesetzt, könnte kurz- bis mittelfristig ein Vielfaches dessen an Photovoltaik zugebaut werden wie in der Novelle des Energiesicherheitsgesetzes vorgesehen.

So forderte der BSW-Solar die im Referentenentwurf vorgesehene Realisierungsfrist von neun Monaten zu verlängern. Photovoltaik-Anlagen könnten zwar schnell errichtet werden, doch diese Frist sei zu kurz. Zudem forderte der Verband vor dem Hintergrund der einmaligen Anhebung der Leistungsgrenze von 20 auf 100 Megawatt für die Photovoltaik-Kraftwerke in den Ausschreibungen auch die Flächenrestriktionen zu lockern. Wenn nicht gleichzeitig die „überaus restriktiven Standortbeschränkungen für förderfähige Solarparks gestrichen“ würden, drohe die Auktion zu verpuffen. So seien noch längst nicht in allen Bundesländern die Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten für den Bau von Photovoltaik-Kraftwerken freigegeben. Wenn doch, dann aber meist sehr begrenzt. „Ein aus der Zeit gefallenes ‚Standortkorsett´ drosselt den Solarenergie-Ausbau, während in Deutschland die Lichter auszugehen drohen“, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Bei künftigen Solarpark-Auktionen muss der bestehende Bundesländervorbehalt für die Sonnenstromernte in benachteiligten Gebieten fallen! Ohne eine Anpassung der Ausschreibungsbedingungen dürften künftige Solarausschreibungen regelmäßig unterzeichnet werden.“

Dies war bereits in den ersten zwei Runden der Photovoltaik-Ausschreibungen für Freiflächenanlagen der Fall. Im vergangenen Frühjahr hatte die Große Koalition beschlossen, das Ausschreibungsvolumen für Photovoltaik in diesem Jahr von 1,9 auf 6 Gigawatt zu erhöhen. Jeweils zwei Gigawatt davon sind zusätzlich für Freiflächen- und Dachanlagen vorgesehen sowie 100 Megawatt für die Innovationsausschreibung. Somit sind formal 1,2 Gigawatt pro Runde für die Freiflächenanlagen in den diesjährigen Ausschreibungen vorgesehen – real werden davon noch einige Megawatt jeweils abgezogen. In der ersten Runde im März wurde dies noch annähernd erreicht. Sie galt  formal als nicht unterzeichnet, da vor dem Ausschluss von falschen Geboten die Ausschreibungsmenge noch leicht übertroffen war. In der zweiten Runde im Juni gingen dagegen weit weniger Gebote ein, als für die 1125 Megawatt möglich gewesen wären. Am Ende gab es Zuschläge für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit knapp 700 Megawatt Gesamtleistung. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch bei den Auktionen für Photovoltaik-Dachanlagen.

Nach Angaben des BSW-Solar teilt auch der Deutsche Bauernverband die Einschätzung, dass landwirtschaftlichen Betrieben bei der geplanten Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus und der Vermeidung fossiler Energieimporte eine wichtige Schlüsselrolle zukommt. Beide Verbände hätten der Politik zwei gleichlautende Energiewende-Beschleuniger vorgeschlagen: Eine baurechtliche Privilegierung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer maximalen Leistung von einem Megawatt auf Flächen in unmittelbarem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben sowie das Schließen einer Förderlücke für einen relevanten Teil des landwirtschaftlichen Gebäudebestands. Nach Berechnungen des BSW-Solar könnten allein mit diesen zwei Maßnahmen Landwirte bis 2025 bis zu 10 Terawattstunden an zusätzlichem Solarstrom jährlich ernten. Dies komme einer Steigerung der insgesamt jährlich erzeugten Solarstrommenge in Höhe von rund 20 Prozent gleich.

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