BSI erlässt Übergangsregelung für Fortsetzung des Smart-Meter-Rollouts

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Mehr als ein Jahr nachdem das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) den Smart-Meter-Rollout mit einer Entscheidung zulasten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf Eis legte, ist wieder Bewegung in das Verfahren gekommen. Am vergangenen Freitag entschloss sich die Behörde zur Rücknahme ihrer strittigen Allgemeinverfügung – auch bekannt als Markterklärung – von 7. Februar 2020 und erließ stattdessen eine Übergangsregelung. „Damit kann der Weiterbetrieb und Einbau intelligenter Messsysteme durch die Messstellenbetreiber fortgeführt werden“, hieß es vom BSI. Zudem sei der bisherige Rollout der intelligenten Messsysteme damit abgesichert.

„Der Entscheidung des BSI zur Rücknahme der alten Allgemeinverfügung vorausgegangen war ein intensiver Abstimmungsprozess, um für die beteiligten Akteure nach der Entscheidung durch das OVG NRW zeitnah Rechtssicherheit wiederherzustellen und die Beschleunigung des Rollouts voranzutreiben“, so das BSI weiter. Dabei sei ein Bündel von Maßnahmen erarbeitet worden, das neben der bereits erfolgten Novellierung des Messstellenbetriebsgesetzes und der Festschreibung des systemischen Ansatzes auch die stufenweise Weiterentwicklung der technischen Standards vorsehe.

In kürzester Zeit seien die Technische Richtlinie TR-03109-1 mit Fokus auf funktionale Interoperabilität überarbeitet (v1.1) und parallel ein formales Konformitätsverfahren etabliert worden. Bis Ende Januar dieses Jahres seien bereits Smart-Meter-Gateways (SMGW) von drei unabhängigen Herstellern durch das BSI zertifiziert worden, hieß es von der Behörde. Sie hätten den Nachweis zur Konformität nach der Technischen Richtlinie erbracht und dienten als Grundlage für den weiteren Rollout. Die Behörde werde nun eine neue Markterklärung vorbereiten, um die Fortführung des Smart-Meter-Rollouts unter Gewährleistung von Sicherheit und Datenschutz zu ermöglichen.

Der Smart-Meter-Rollout war im September 2016 mit dem „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ beschlossen worden. Für Photovoltaik-Anlagen ab 7 Kilowatt Leistung soll der Einbau von intelligenten Messsystemen damit schrittweise verpflichtend sein. Die Verpflichtung kann aber erst mit der Zertifizierung von drei Smart-Meter-Gateways starten, was das BSI im Februar 2020 als erfüllt ansah. Daher verpflichtete es damals die Betreiber von Messstellen, alle Haushalte mit mehr als 6000 Kilowattstunden Jahresstromverbrauch mit einem Smart-Meter auszustatten. In ihrem Eilbeschluss stoppten die Richter des OVG NRW diesen Prozess. Nach dem Urteil wurden die zertifizierten Systeme den Anforderungen des maßgeblichen Messstellenbetriebsgesetzes nicht gerecht. Zudem warfen die Richter dem BSI vor, technische Richtlinien eigenmächtig abgeändert zu haben. Damit habe die Behörde ihre Kompetenzen überschritten.

Die Entscheidung des BSI scheint im Zusammenhang mit der mündlichen Verhandlung und damit einer finalen gerichtlichen Klärung zu stehen. Diese war nach Aussage der Kanzlei BBH Becker Büttner Held für diesen Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Köln geplant. Mit der Rücknahme der Marktverfügbarkeitserklärung für intelligente Messsysteme aus dem Februar 2020 komme das BSI nun der Forderung vieler BBH-Mandanten nach. Die Kanzlei hatte das Eilverfahren vor dem OVG NRW für rund 50 Mandanten angestrebt, wo die Richter die Erklärung als „voraussichtlich rechtswidrig“ einstuften. Mit der Aufhebung der Allgemeinverfügung sei das Verfahren nun formal beendet, hieß es weiter.*

Das Unternehmen Tibber, ein Anbieter von flexiblen und dynamischen Stromtarifen, begrüßte die Entscheidung des BSI. „Endlich kann der in Deutschland immer wieder verzögerte Rollout von Smart Metern weitergehen – das ist so dringend wie nie“, erklärte Deutschland-Chefin Marion Nöldgen. Smart Meter in Kombination mit dynamischen Tarifen geben – wie in vielen anderen europäischen Ländern längst üblich – Anreize, Strom dann zu verbrauchen, wenn er besonders grün und günstig ist. Das wird umso relevanter, je mehr steuerbare Großverbraucher wie Elektroautos und Wärmepumpen in privaten Haushalten vorhanden sind.“

*Anmerkung der Redaktion: Die Stellungnahme der Kanzlei BBH haben wir nachträglich in den Artikel aufgenommen.

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