Im Februar ist das Plus auf dem EEG-Konto weiter angewachsen und zwar um mehr als 945 Millionen Euro. Dies ist allerdings mehr als eine Halbierung des Zuwachses im Januar – als der Überschuss um mehr als zwei Milliarden Euro anstieg. Insgesamt lag das EEG-Konto zu Ende Februar mit fast 13,61 Milliarden Euro im Plus, wie aus der Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber am heutigen Dienstag hervorgeht – auch wenn sie selbst das Aktualisierungsdatum mit 9. März angeben.
Zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten sie auf der Website die Marktwerte Solar und Wind für Februar. Diese waren gegenüber Dezember und Januar weiter rückläufig. Dies schlägt sich auch in den Erlösen aus der Stromvermarktung sowie den Zahlungen der EEG-Vergütungen nieder, die niedriger respektive höher lagen als im Januar. Insgesamt verzeichneten die Übertragungsnetzbetreiber im Februar Einnahmen von knapp 1,5 Milliarden Euro. Diesen standen Ausgaben von 550 Millionen Euro gegenüber.
Der Kontostand für die ausgeförderten Anlagen verringerte sich dagegen im Februar. Er schrumpfte um fast eine Million Euro auf etwa 3,5 Millionen Euro. Die Ausgaben für die Einspeisevergütung und den Vermarktungsaufwand bezifferten die Übertragungsnetzbetreiber mit gut 1,4 Millionen Euro. Durch die Vermarktung des Stroms nahmen sie allerdings nur knapp 500.000 Euro ein.
Zur Jahresmitte soll die EEG-Umlage komplett abgeschafft werden. Dann erfolgt die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt. Derzeit befindet sich die dafür notwendige Formulierungshilfe des Bundeswirtschaftsministeriums im parlamentarischen Prozess, wobei das Kabinett sie bereits verabschiedete.
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13,6 Mrd.€ Überschuss. Ich plädiere dafür, diese Überschüsse umgehend den Verbrauchern zurückzuzahlen, denn aus deren Taschen stammt das Geld.
Nur die EEG-Umlage einzustellen ist in keinem Fall ausreichend. In diesem Fall würden die zu Unrecht erhobenen Gelder zum Bestandteil der Staatskasse!
Wäre es ist nicht sinnvoller dieses Geld in erneuerbare Energien zu stecken? Diese große Summe kann sehr gut zu einem niedrigeren Energiepreis auf Dauer führen. Eine Einmalzahlung würde für billigere Strompreise verpuffen.
Ein großer Teil der Summe stammt bereits aus Zuschüssen aus dem Haushalt. Deswegen ist das nicht ganz korrekt.
War die Kostellation wirklich so schlecht?
Was könte durch diesen Überschuss jetzt alles an notwendigen Investitionen angereizt werden?
Steuern verpflichten zum steuern!!!!!!!!
Meines Erachtens gibt hier der Bund einen gehörigen Faustpfand willenlos außer Hand.
Die „Nebelkerze“ EEG Konto lässt grüßen. Man nennt es hier im Forum auch schon mal einen wichtigen „Fonds“ um die Energiewende zu finanzieren. Für mich ist es, nach wie vor, eine monetäre Spielwiese der konventionellen Stromwirtschaft, wofür die Verbraucher Millionen an Negativzinsen bezahlen.
Das neue Bilanzierungskonto für die EEG Vergütung wird das Sondervermögen Energie- und Klimafond
(zur Senkung des Strompreises beispielgebend dazu die Seite 41, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Oeffentliche-Finanzen/10-EKF-Bericht.pdf?__blob=publicationFile&v=2)
Die EEG-Umlage wird nicht (vor dem 1.1.2023) abgeschafft, sondern, so formuliert, „befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf null gesetzt“.
Im Detail dazu: „Mit § 60 Absatz 1a Satz 1 EEG 2021 wird die EEG-Umlage bereits kurzfristig zum 1. Juli 2022 abgeschafft“.
Desweiteren ist beabsichtigt „Mit diesem Gesetz wird die EEG-Umlage vorgezogen bereits mit Wirkung vom 1. Juli 2022 und befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf null gesetzt (Artikel 1 des Gesetzes). Dies ist der erste Schritt zur vollständigen Finanzierung der Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz über den Energie- und Klimafonds. Die dauerhafte Finanzierung der EEG-Förderungen über den Energie- und Klimafonds erfolgt in einem zweiten Schritt durch die
bevorstehende EEG-Novelle“ usw.
Die Verrechnungsvorgänge (- 12 – Bearbeitungsstand: 04.03.2022 17:01):
„Bei den Übertragungsnetzbetreibern entstehen durch die Absenkung der EEG-Umlage auf
null Einnahmeausfälle in Höhe der für die Monate Juli bis Dezember 2022 angesetzten
EEG-Umlage von 3,723 Cent/kWh. Die Einnahmeausfälle, die den Übertragungsnetzbetrei-
bern durch das sofortige Absenken der EEG-Umlage entstehen, werden als verringerte
Einnahmen in den EEG-Ausgleichsmechanismus eingestellt. Gleichzeitig werden über das
EEG-Konto die – bei Festlegung der EEG-Umlage im Oktober 2021 noch nicht
vorhersehbaren – hohen Einnahmen aus der Börsenvermarktung des EEG-Stromes be-
rücksichtigt. Zahlungen aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ an die Über-
tragungsnetzbetreiber erfolgen auf der Grundlage des zwischen den Übertragungsnetzbe-
treibern und der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertra-
ges.“
Die EEG-Umlage ist jedoch keine Förderung, sondern eine zweckgebundene Umlage (mindestens) zum Ausgleich der Vergütungszahlungen.
Eine Anpassung des Einnahmenüberschusses des EEG-Konto zur Minderung der verbraucherbelastenden „Negativzinsen“ sollte vom Bundesrechnungshof angeregt werden.
Eine Veränderung zum vorherigen Focus-Artikel wurde formuliert, als (- 7 -)
„Die neu eingefügten Übergangsregelungen im Energiewirtschaftsgesetz sollen gewährleisten, dass die mit der Absenkung der EEG-Umlage bezweckte Entlastung an die Letztverbraucher in den verschiedenen Vertragsverhältnissen weitergegeben wird. Ziel ist es insbesondere zu vermeiden, dass trotz Absenkung der EEG-Umlage auf null der Strompreis für die Letztverbraucher nicht hinreichend transparent gesenkt wird und so inzident eine tatsächliche Preiserhöhung durch eine Erhöhung des Versorgeranteils erfolgt.“
Diese Ansätze sind noch nicht Gesetz.
„mussten von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer genehmigt werden“
Das erste seriöse Beratungsteam, welches die Systeme (überforderter deutscher) „unabhängiger Wirtschaftsprüfer“ (im europa- bzw. weltweiten Stromhandelssystem) und Börsenstrompreiseinflüsse (im bzw. auf das Mengenangebot) auf hochwertigem Niveau vergleicht, hatte das schon vor einem Jahrzehnt dargestellt.
Auch der BDEW hat Kritikpunkte an der neuerlichen, fundamentalen Veränderung.
Detaillierter dazu der Bund der Verbraucherschützer.
Im Kontext, über 2030 weiterführend (Seiten 9ff)
https://www.bdew.de/media/documents/20211004_Marktdesign2030_Politische_Kernforderungen_und_Kontext.pdf
https://www.bdew.de/energie/erdgas/
Was passiert mit den Überschüssen, wenn es das EEG-Konto nicht mehr gibt?
Ich würde tippen, die werden für die weitere Finanzierung über den Bundeshaushalt genutzt. Nur weil es kein EEG-Konto mehr gibt, heißt es ja nicht, dass es keine Zahlungen mehr gibt 😉