Bauernverband wenig begeistert von Photovoltaik auf Ackerflächen

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht die am Donnerstag von den Ministerien vorgestellten Pläne zu einem verstärkten Ausbau der Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen eher kritisch. Diese Flächen sollten eher geschont und „nur unter eng begrenzten Bedingungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen genutzt werden“, heißt es in einer Stellungnahme. Der Verlust von landwirtschaftlichen Flächen für die Sicherung einer nachhaltigen Ernährung müsse weitgehend vermieden werden.

Der Bauernverband forderte daher, auch künftig vorrangig Gebäudedächer, Sonderbauten und Konversionsflächen für den Photovoltaik-Ausbau zu nutzen. Allerdings bieten Agri-Photovoltaik-Anlagen eine gute Doppelnutzung für Landwirtschaft und Stromerzeugung. Daher sollten die Ausschreibungen für dieses Segment bis 2030 verstetigt werden. Gleichzeitig sollte es bei der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen eine regionale Differenzierung und Abwägung örtlicher agrarstruktureller Belange geben, hieß es weiter. Bürgerenergieprojekten sollte ein Vorrang eingeräumt werden, wobei es für diese eine eigene Festvergütung geben müsse. Auch die Vorgaben für Anlagenkombinationen mit Speichern müssten vereinfacht werden.

In einem Positionspapier für einen „flächenschonenden Ausbau der Photovoltaik“ spricht sich der Bauernverband zudem dafür aus, dass Hindernisse beim Eigenverbrauch und der Nahstromvermarktung abgebaut werden müssten. Zudem sollten Speicherlösungen unterstützt werden. So könnte der Ausbau von Photovoltaik-Dachanlagen beschleunigt werden. Dazu würden auch Erleichterungen bei den Anforderungen an die Messeinrichtungen und steuerliche Vereinfachungen beitragen.

In seinem Positionspapier hat der DBV auch weitere Forderungen für die geplante EEG-Novelle 2022 formuliert. So müsse die Begrenzung von 20 Megawatt für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im EEG beibehalten werden. Zudem sollten Mindestabstände zwischen den Solarparks festgeschrieben werden. Weiterhin fordert der Verband eine Streichung der 200 Meter-Streifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen aus dem EEG. „Agrarstrukturell nachteilige Flächenzerschneidungen und der Verlust hochproduktiver Flächen können so gemindert werden“, heißt zur Begründung. Auch die Länderöffnungsklausel für die benachteiligten Gebiete könnten entfallen, wenn agrarstrukturelle Belange stärker bei der Festlegung regionaler Eignungs- und Vorranggebiete für Photovoltaik-Freiflächenanlagen beachtet würden.

Die Nutzung von wiedervernässten Moorstandorten ist nach Ansicht des Bauernverbands „unter bestimmten Bedingungen akzeptabel“. Es gelte dabei allerdings, nicht die Futterversorgung für die Viehhaltung zu gefährden. Gleichzeitig sei Photovoltaik in Moor-Schutzgebieten möglich, vor allem als Agri-Photovoltaik-Anlagen oder in Kombination mit Grünlandnutzung oder Paludikulturen. Generell fordert der Verband, Schutzgebiete bei der Standortwahl für Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht von vornherein auszuschließen.

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Umwelt (BMUV) und Landwirtschaft (BMEL) legten am Donnerstag ein Eckpunktepapier vor, nach dem sie künftig auf nahezu allen Ackerflächen Agri-Photovoltaik-Anlagen ermöglichen wollen, die über das EEG gefördert werden. Zudem wollen die grün-geführten Minister die Flächenkulisse der benachteiligten Gebiete erweitern und landwirtschaftlich genutzte Moorböden als neue Flächenkategorie ins EEG aufnehmen. Die geplanten Änderungen sollen in das von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck angekündigte „Osterpaket“ einfließen. Sie sind dazu gedacht, dass Ausbauziel von 200 Gigawatt Photovoltaik bis 2030 zu erreichen.

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