Bundesnetzagentur: Drei Zuschläge für Stilllegung von Kohlekraftwerken bis Mai 2023

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Die Bundesnetzagentur hat am Mittwoch die Ergebnisse der vierten Ausschreibungsrunde zur Beendigung der Kohleverstromung in Deutschland veröffentlicht, die erneut überzeichnet war. Insgesamt seien drei Gebote mit insgesamt 532,5 Megawatt bezuschlagt worden. Allein der Zuschlag für das Uniper-Kraftwerk „Staudinger Block 5“ mit 510 Megawatt übertraf dabei schon die ausgeschriebene Gebotsmenge von 433 Megawatt. Daneben gab es zwei Zuschläge für Heizkraftwerke in Euskirchen und Könnern von Pfeifer & Langen. Die Kraftwerke haben eine Leistung von knapp 14,2 und 8,35 Megawatt. Diese beiden Heizkraftwerke dienen der Herstellung von Zucker und sollen auf andere Brennstoffe umgestellt werden, wie aus den eingereichten Unterlagen hervorgeht.

Dies sind die Standorte der Kraftwerke, die bisher einen Zuschlag für die Stilllegung erhalten haben. Zum Vergrößern bitte anklicken

Quelle: Bundesnetzagentur

Die bezuschlagten Gebotswerte, die die Betreiber für die Stilllegung ihrer Kraftwerke erhalten, bewegen sich der Bundesnetzagentur zufolge zwischen 75.000 und 116.000 Euro pro Megawatt*, wobei letzteres der Höchstwert für diese Ausschreibungsrunde darstellte und an Uniper gezahlt werden dürfte. Ab spätestens Mai 2023 dürfen diese Kohlekraftwerke keinen Kohlestrom mehr verkaufen.

Es konnten erstmals nicht alle Gebote zum Zuschlagsverfahren zugelassen werden“, heißt es von der Behörde weiter. Die Gründe dafür nennt die Bundesnetzagentur allerdings nicht. Zum Prozedere erklärt sie, dass bei einer Überzeichnung die Zuschläge anhand einer Kennziffer erfolgen. Diese setze den geforderten Gebotswert ins Verhältnis zu den CO2-Emissionen des Kraftwerks. Je niedriger der geforderte Gebotswert und je höher die vermeidbaren CO2-Emissionen sind, desto günstiger fällt dabei die jeweilige Kennziffer für den Bieter aus. Dazu kommt, dass die Übertragungsnetzbetreiber Stellung nehmen, welche der teilnehmenden Kraftwerke sie für einen sicheren Netzbetrieb für erforderlich halten. Daraus erfolgt ein Netzfaktor, der auf en Gebotswert aufgeschlagen wird und die Kosten für die Vorhaltung der Netzreserve abbildet. Die Gebote werden entsprechend in der Reihung nach hinten geschoben, da sie selbst im Fall eines Zuschlags nicht stillgelegt werden können, sondern in die Netzreserve überführt werden müssen. Diese abschließende Prüfung auf Systemrelevanz nehmen die Übertragungsnetzbetreiber nach der Vergabe der Zuschläge vor. Wenn diese vorliegt, werden die Kraftwerke in die Netzreserve überführt, dürfen jedoch keinen Strom mehr am Markt verkaufen. Sie kämen dann nur in kritischen Situationen zur Absicherung des Stromnetzes zum Einsatz.

Bereits im März 2022 steht die nächste Ausschreibungsrunde für die Stilllegung von Kohlekraftwerken an. Die Bundesnetzagentur will Details dazu in Kürze online veröffentlichen.

*Anmerkung der Redaktion: Es muss Megawatt, nicht Megawattstunde heißen. Dies haben wir nachträglich korrigiert.

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