Am Freitag hat die Bundesnetzagentur ihre Anforderungen für die „besonderen Solaranlagen“ veröffentlicht, die sich an der Innovationsausschreibung im April 2022 beteiligen können. Es wird definiert, was als schwimmende Photovoltaik-Anlage, als Agro-Photovoltaik-Projekt oder Parkplatz-Photovoltaik gilt. Insgesamt 150 Megawatt soll das Volumen der Ausschreibung betragen, wobei die Europäische Kommission die Erhöhung der Gebotsmenge um 100 Megawatt noch beihilferechtlich genehmigen muss.
Das Spezielle an den besonderen Solaranlagen ist, dass sie eine gewisse Doppelnutzung von Flächen erlauben. „Sonnenstrom von Parkplätzen und Baggerseen, Doppelnutzung von landwirtschaftlichen Flächen, wir müssen auch neue Wege der Energiegewinnung gehen“, begrüßte der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) die Pläne, die nach seiner Aussage maßgeblich vom Freistaat vorangetrieben wurden. So würden mehr erneuerbare Energien möglich, ohne zusätzliche Nutzungskonflikte zu erzeugen. „Ungenutzte Gewässer ohne Nutzungskonflikte und versiegelte Flächen könnten für die Gewinnung von erneuerbaren Energien genutzt werden. Die Agri-Photovoltaik kann die Konkurrenzsituation zwischen Land- und Energiewirtschaft entzerren und der Erhöhung der Pachtpreise entgegenwirken. Die Agri-Photovoltaik bietet Landwirten eine zusätzliche Einkommensquelle und kann an passender Stelle eine sinnvolle Option sein“, so Aiwanger weiter.
Daher lobt das bayerische Ministerium auch die genaue Definition von Agro-Photovoltaik-Anlagen, die die Anforderungen der DIN SPEC 91434:2021-05 während der 20-jährigen Förderdauer erfüllen müssen. „Diese DIN-SPEC klassifiziert verschiedene Anlagentypen und legt Kriterien und Anforderungen für die landwirtschaftliche Hauptnutzung, insbesondere bezüglich des Flächenverlustes und der Flächennutzungseffizienz, fest. Ziel ist es, den Eingriff in die landwirtschaftliche Nutzung zu minimieren und eine sogenannte Pseudo-Landwirtschaft auszuschließen“, heißt es dazu aus Bayern.
Aiwanger forderte am Wochenende jedoch auch weitere Nachbesserungen der unzureichenden Rahmenbedingungen bei den Innovationsausschreibungen. „Dringend erforderlich ist eine Erhöhung der zulässigen Anlagengröße von zwei Megawatt“, sagte er. Nur so könnten Kostenvorteile schneller und besser erschlossen werden. Zudem will Aiwanger eine „Verstetigung der speziellen Gebotstermine für besondere Solaranlagen über 2022 hinaus“. Es sollte auch jährlich zwei Ausschreibungstermine geben, um mehr Planungssicherheit für die Bieter zu schaffen.
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Hubert Aiwangers Argumentation ist nicht stimmig. „Die Agri-Photovoltaik kann die Konkurrenzsituation zwischen Land- und Energiewirtschaft entzerren“. Es gibt keine Konkurrenzsituation, solange knapp 2,4 Millionen Hektar für den Anbau von Energiepflanzen verwendet werden. Das ist nämlich Energieverschwendung, da Solarparks auf derselben Fläche ca. 50 mal mehr Energie pro Hektar ernten können. Landwirte können mit reinen Solarparks (gerne Biodiv-Solarparks) mit weniger Arbeit auch noch viel mehr Geld verdienen, als mit Agri-PV, wo der Solarertrag zugunsten des Pflanzenertrags reduziert wird. Noch ein Punkt scheint dabei auch vergessen zu werden: Biodiv-Solarparks überkompensieren sich selber bezüglich des Eingriffs in die Natur und können Ökopunkte erwirtschaften, die dann den Druck auf das Ackerland verringern, wenn andere Bauprojekte Ausgleichsflächen benötigen. Nicht nur Herr Aiwanger sollten ganz genau hinsehen, warum Agri-PV so gehypt wird. Ich vermute die Interessen der Agrarindustrie, welche natürlich gerne weiter ihre Produkte verkaufen wollen. Jeder Hektar Biodiv-Solarpark ist ein Hektar Umsatzeinbuße. Landwirte können rechnen und wenn sie mir weniger Arbeit mehr Geld und auch noch Umweltschutz betreiben können, dann ist der Doppelnutzen ein sehr fragwürdiger. Ich verweise auf meinen Artikel hier im PV-Magazine: Power to the Bauer!