BSW-Solar präsentiert Eckpunkte für 100-Tage-Gesetz zur Beschleunigung des Solarausbaus

Dachanlage Dieburg Gewerbehallt

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Auch wenn SPD, Union, Grüne und Linke in ihren Wahlprogrammen versprechen, den Photovoltaik-Ausbau zu beschleunigen, bleibt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) doch skeptisch – viele der propagierten Instrumente führen in den Augen des Verbandes nicht zum Ziel oder bleiben vage. Der BSW-Solar hat daher nun Eckpunkte für ein Solar-Beschleunigungsgesetz vorgelegt, mit dem die neue Bundesregierung in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit dem Ausbau der Photovoltaik und auch der Solarthermie Schwung geben soll.

Die von vielen Politikern geforderte Solarpflicht auf Bundesebene ist in den Eckpunkten nicht enthalten – der BSW-Solar betrachtet sie „eher als flankierende Ultima Ratio“. Zudem wendet er sich strikt dagegen, beim Ausbau allein auf die Kräfte des Marktes zu setzen, zumal unter in seinen Augen unfairen Preisbildungsmechanismen.

Bruttozubau von mindestens 20 Gigawatt in 2030

Konkret empfiehlt der Verband unter anderem, den Photovoltaik-Ausbaupfad im EEG für 2022 von derzeit 4,5 auf mindestens 12 Gigawatt zu erhöhen. In den Folgejahren sollte der Pfad jährlich um etwa ein Gigawatt wachsen, um 2030 einen jährlichen Bruttozubau von mindestens 20 Gigawatt und eine insgesamt installierte Leistung von mindestens 200 Gigawatt zu erreichen. Der Ausbaupfad sollte dabei ungefähr hälftig zwischen dem Gebäude- und dem Freiflächensegment aufgeteilt werden.

Um die hohe Förderdegression der letzten Monate im EEG abzufedern, sollten die Vergütungssätze im Rahmen eines 100-Tage-Gesetzes einmalig erhöht werden. Das soll einen Markteinbruch abwenden. Der genaue Wert hänge vom Zeitpunkt des Inkrafttretens und der angestrebten Ausbaumenge ab. Unabhängig davon plädiert der BSW-Solar auch für eine umfassende Reform des Degressionsmechanismus Im Rahmen einer regulären Novelle.

Mehr Eigenverbrauch ermöglichen

Dachausschreibungen sollten auf Anlagen mit einer Leistung von mehr als einem Megawatt begrenzt werden. Zudem müsse die 50-Prozent-Regel in § 48 Abs. 5 EEG umgehend gestrichen werden, so dass auch Anlagen mit einem Eigenverbrauch von weniger als 50 Prozent der Stromerzeugung wirtschaftlich betrieben werden können. Weiter hält es der Verband für notwendig, die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch bei Anlagen aller Größen abzuschaffen.

Um mehr Flächen für Solarparks sowie Solarthermie-Großanlagen zu mobilisieren, müsse die Opt-in-Regel in § 37c EEG 2021 (Möglichkeit für Bundesländer, länderspezifische Öffnungsklauseln zu verabschieden) im Rahmen eines 100-Tage-Gesetzes in eine Opt-out-Regel umgewandelt werden (Möglichkeit für Bundesländer, eine generelle Öffnung der Standortkulisse für benachteiligte Gebiete mittels Landesverordnung zu limitieren).

Darüber hinaus müsse die nächste Bundesregierung Rahmenbedingungen harmonisieren und Planungssicherheit schaffen. Konkret gelte es zum Beispiel, innerhalb der ersten hundert Tage einige Grenzwerte anzugleichen. Dazu gehöre, die 25-Kilowatt-Grenze bei den technischen Vorgaben in § 9 EEG 2021 (Steuerung) auf die bestehende 30-Kilowatt-Grenze bei der EEG-Umlagebefreiung sowie beim 4105 Netz- und Anlagenschutz anzupassen. Zudem sollte eine neue 500-Kilowatt-Grenze eingeführt werden, ab der das Anlagenzertifikat und die Teilnahme am Redispatch notwendig werden.

Im Bereich der Solarthermie sehen die Eckpunkte für ein 100-Tage-Programm unter anderem vor, das bestehende Förderprogramm für solare Wärme klimakompatibel auszustatten und zu verstetigen, ein Push-Programm für solare Fernwärme aufzulegen, den CO2-Preis auf fossile Brennstoffe schneller zu erhöhen und in der Handelsphase einen CO2-Mindestpreis einzuführen.

„Nur mit einem konsequenten Abbau von Marktverzerrungen und Marktbarrieren sowie mit verlässlichen und attraktiven Investitionsbedingungen werden wir Solar- und Speichertechnik im erforderlichen Umfang nach der Wahl entfesseln können“, ist BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig überzeugt.

 

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