Bayerische Netzbetreiber und Bundesverband Solarwirtschaft vereinbaren Memorandum für schnelleren Photovoltaik-Ausbau

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Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat im vergangenen Juli in einer Regierungserklärung das Ziel ausgegeben, den Freistaat bis 2040 klimaneutral zu machen. Dem Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) zufolge muss die installierte Photovoltaik-Leistung im Land dafür von heute etwa 15 Gigawatt auf 80 Gigawatt steigen. Dafür gelte es, ab sofort bis 2040 jährlich drei bis vier Gigawatt zuzubauen. Im Mittel der vergangenen 20 Jahre kamen aber lediglich rund 700 Megawatt zusammen.

Allein mit Dachanlagen ist der nötige Ausbau nicht zu schaffen, so der Verband. Vielmehr müssten große Photovoltaik-Freiflächenanlagen die Hauptlast dieses Ausbaus schultern. Um mehr Dynamik in den Bau von Solarparks zu bringen, hat sich der VBEW nun mit dem Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW-Solar) in einem Memorandum auf eine Reihe von – freiwilligen – Vorgaben, Verpflichtungen und Vereinbarungen verständigt, die für einen möglichst zügigen und reibungslosen Planungsprozess zwischen Anlagenentwickler und Netzbetreiber sorgen sollen.

Entwickler sollen Ernsthaftigkeit ihres Vorhabens nachweisen

Dazu gehört zum Beispiel, dass sich Entwickler und Netzbetreiber während des Planungsprozesses umgehend über geänderte Randbedingungen – etwa Änderungen bei der netzanschlussrelevanten Leistung oder ein Beschluss über einen Bebauungsplan der Kommune – informieren. Die Netzbetreiber veröffentlichen, sofern vorhanden, die Kapazitäten für einen möglichen Anschluss von Solarparks an die Mittelspannung, etwa über Karten im Internet.

Falls zeitgleich mehrere Projekte in einem Netzgebiet vorliegen, kontaktiert der Netzbetreiber die Entwickler mit der Bitte um Prüfung einer gemeinsamen Netzanschlussplanung. Der Netzbetreiber informiert den Entwickler auf Wunsch über alternative Einspeisepunkte, die unter Berücksichtigung einer Leistungsreduzierung eine wirtschaftlich günstigere Netzverknüpfung ermöglichen.

Die Parteien haben sich auch darauf geeinigt, dass der Netzbetreiber die Einspeisezusage mit einer konkret bezifferten vorgehaltenen Netzkapazität zunächst für drei Monate vorhält. Danach hat der Entwickler die Ernsthaftigkeit seines Anliegens mit einer Darstellung des Projektfortschrittes glaubhaft zu belegen, etwa durch aussagekräftige Dokumente der Kommune.

Nach dem Aufstellungsbeschluss der Kommune für einen Bebauungsplan reserviert der Netzbetreiber die Netzkapazität für weitere sechs Monate. Um diese Frist noch einmal um sechs Monate verlängern zu lassen, muss der Entwickler den Projektfortschritt unaufgefordert nachweisen. Falls er das Projekt nicht weiter verfolgt oder verschiebt, muss der Entwickler den Netzbetreiber umgehend darüber informieren.

VBEW und BSW-Solar haben zudem beschlossen, sich künftig jährlich über die Fortschritte in diesem Bereich zu beraten und die Vereinbarungen gegebenenfalls anzupassen.

„Energiewende verlangt engagierte Zusammenarbeit“

Hintergrund dieses Memorandums ist, dass sich die Verteilnetzbetreiber schon heute einer Vielzahl von Netzanschlussbegehren gegenüber sehen, zunehmend im zweistelligen Megawatt-Bereich pro Anlage. Sie bearbeiten diese Begehren unabhängig von der Wahrscheinlichkeit, dass die Projekte tatsächlich realisiert werden, nach dem Windhundprinzip – und reservieren die Netzkapazität für einen bestimmten Zeitraum. Dadurch kann es passieren, dass nicht zielgerichtete Projekte andere, ernsthaft verfolgte Vorhaben blockieren.

„Als Mitinitiator und größter Stromnetzbetreiber in Bayern stehen wir voll hinter diesem Memorandum“, sagt Egon Westphal, Vorstandsvorsitzender der Bayernwerk AG und Mitglied des Vorstandsrates im VBEW. Wie schnell sich die beiden Verbände BSW und VBEW geeinigt haben sei ermutigend. „Nur wenn alle Projektbeteiligten engagiert zusammenarbeiten, ist die Energiewende überhaupt in dem erforderlichen Tempo zu schaffen.“

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