Sachsen erlaubt Photovoltaik auf benachteiligten Flächen

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Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland – und jetzt gehört auch Sachsen zu den Bundesländern, die Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich als Acker- oder Grünland genutzten Flächen in benachteiligten Gebieten ermöglichen. Im Mai hatte das Kabinett des Freistaats den Entwurf der „Sächsischen Photovoltaik-Freiflächenverordnung“ in die Verbändeanhörung gegeben, nun ist der Prozess abgeschlossen und die PVFVO verabschiedet. Damit können Bieter bei Ausschreibungen der Bundesnetzagentur ab dem 1. November 2021 auch Gebote für sächsische Photovoltaik-Freiflächenanlagen abgeben, die mit einer Leistung zwischen 750 Kilowatt und 20 Megawatt auf Acker- oder Grünland in sogenannten landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten errichtet werden.

„Die Verordnung ist ein wichtiger Baustein, um die Erzeugung erneuerbarer Energien und die Energiewende in Sachsen voranzubringen“, so Sachsens Energie- und Klimaschutzminister Wolfram Günther (Bündnis 90/Die Grünen). Dabei würden die Belange der Landwirtschaft und des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt sowie Ziele und Zielkonflikte austariert. Der Mitteilung seines Ministeriums zufolge werden Natura-2000-Gebiete von der Flächenkulisse ausgenommen. Zudem gelte eine Zuschlagsgrenze von 180 Megawatt pro Kalenderjahr, um eine übermäßige Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen zu vermeiden.

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