Bundesländer fordern Nachbesserungen beim Klimaschutzgesetz

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Mitte Mai hat das Bundeskabinett die vom Bundesverfassungsgericht verordnete Novelle des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Am Freitag hat sich der Bundesrat mit dem Entwurf befasst. Der Länderkammer zufolge sei es neben der Bekämpfung des Klimawandels geboten, dessen negative Folgen auf die Grundrechte der in Deutschland lebenden Menschen abzumildern. Das spiegele sich innerhalb der geplanten Regelungen bisher nicht entsprechend wider.

Eine faire, sachgerechte und verhältnismäßige Verteilung der finanziellen Lasten des Klimaschutzes zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie eine Unterstützung durch den Bund bei Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr ist eine weitere Forderung der Bundesländer. Zudem müsse der Bund für die notwendig werdenden sehr erheblichen zusätzlichen Investitionen in den Gebäudebestand langfristig angelegte und auskömmlich finanzierte attraktive Förderprogramme zur Verfügung stellen.

Baden-Württembergs Umweltministerin Thekla Walker (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte an dem nachgebesserten Klimaschutzgesetz, dass darin keine konkreten Maßnahmen benannt würden, wie sich die schädlichen Treibhausgasemissionen spürbar senken lassen. Die verschärften Klimaschutzziele seien gut und richtig. „Aber es reicht nicht, nur Ziele zu formulieren – mit Zielen allein sparen wir keine zusätzliche Tonne CO2 mehr ein. Wir müssen nun endlich konkrete Maßnahmen umsetzen.“ Als mögliche Beispiele nannte Walker im Bundesrat einen CO2-Preis von 60 Euro für die Sektoren Verkehr und Wärme von 2023 an, deutlich ambitioniertere Ziele beim Ausbau der Photovoltaik- und Windenergie sowie ein vorzeitiger Kohleausstieg bis 2030, organisiert über den europäischen Emissionshandel.

Der Regierungsentwurf sieht vor, dass Deutschland bis zum Jahr 2030 mindestens 65 Prozent weniger Treibhausgase ausstößt als im Jahr 1990. Bisher waren nur 55 Prozent vorgegeben. Bis 2040 sollen die CO2-Emissionen um 88 Prozent fallen. Im Jahr 2045 und damit fünf Jahre früher als in der derzeit noch geltenden Gesetzesfassung soll Deutschland klimaneutral sein.

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese wird dazu eine Gegenäußerung verfassen und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegen. Voraussichtlich steht das Gesetz dort am 10. Juni 2021 in erster Lesung auf der Tagesordnung. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag wird sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit befassen.

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