EEG 2021 beihilferechtlich von EU-Kommission weitgehend genehmigt

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Die EU-Kommission hat am Donnerstag das EEG 2021 beihilferechtlich genehmigt. Das Gesetz ist bereits seit dem Jahreswechsel in Kraft, doch bislang fehlte das grüne Licht aus Brüssel. Dennoch erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU): „Die Kommission und das BMWi haben das Genehmigungsverfahren in den letzten Monaten mit Hochdruck betrieben. Ein zentrales Dossier der laufenden Legislatur haben wir damit erfolgreich zum Abschluss gebracht.“ Die beihilferechtliche Genehmigung schaffe „Rechtssicherheit für dringend erforderliche Investitionen in die Energie der Zukunft“, so Altmaier nach der Entscheidung aus Brüssel.

Allerdings sind noch nicht alle Regelungen aus dem EEG 2021 freigegeben. Die beihilferechtliche Genehmigung umfasse „wesentliche Teile“ der Novelle. Die EU-Kommission habe allerdings für einzelne Regelungen des EEG 2021, beispielsweise der Regionalisierung der Erneuerbare-Energien-Förderung durch Südquoten, noch vertieften Prüfbedarf angemeldet, hieß es vom Bundeswirtschaftsministerium weiter. In der Genehmigung sind auch die Regelungen noch nicht enthalten, die das Bundeskabinett am Dienstag verabschiedete, unter anderem die Anhebung des Ausschreibungsvolumens für Photovoltaik und Windkraft an Land für 2022 sowie eine gesetzliche Vollbefreiung des grünen Wasserstoffs von der EEG-Umlage. Diese Regelungen müssten erst noch durch Verordnungen ausgestaltet werden. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag sollen diese beiden punkte in separaten Genehmigungsverfahren von der EU-Kommission geprüft und schnellstmöglich freigegeben werden, hieß es weiter.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) zeigte sich nach dem Go aus Brüssel erleichtert. „Die Erneuerbaren-Branche hat lange darauf gewartet, dass das EEG beihilferechtlich genehmigt wird. Entsprechend groß ist die Erleichterung, dass nun nach unnötig viel verstrichener Zeit die erforderliche Klarheit geschaffen wird und die Bundesnetzagentur die Ausschreibungsergebnisse vom 1. Februar (Wind an Land) und 1. März (Photovoltaik-Freifläche und Bioenergie) endlich veröffentlichen kann“, kommentierte BEE-Präsidentin Simone Peter.

Die Querfinanzierung der EEG-Umlage durch Haushaltsmittel hatte wesentlich zu den Verzögerungen bei der beihilferechtlichen Genehmigung geführt. Diese hält der BEE auch weiterhin für problematisch. „Wir haben mehrfach vor der Verschiebung der Finanzierung in den Haushalt und der daraus entstehenden beihilferechtlichen Problematik gewarnt. Das Parlament stellt damit sein eigenes Handeln unter Genehmigungsvorbehalt, denn nun müssen auch weitere Novellen des EEG in Brüssel genehmigt werden“, so Peter weiter. Der Verband forderte erneut eine grundlegende Reform der Steuern, Abgaben und Umlagen im Energiebereich sowie eine Erneuerung der Strommarktdesigns. Dieses müsse auf die erneuerbaren Energien ausgerichtet werden.

Es bleibe unerlässlich, die bestehende Preissystematik im Energiebereich zu reformieren. „Wir brauchen eine umfassende und grundlegende Reform der Steuern, Abgaben und Umlagen und eine Erneuerung des Strommarktdesigns, das sich an den Erneuerbaren Energien ausrichtet. Die erneuerbaren Technologien liefen zuverlässig sauberen Strom zu niedrigen Gestehungskosten und sind bereits das Standbein der Energieversorgung, das muss sich auch im Marktdesign wiederfinden“, so Peter.

„Die Regierungskoalition hat die EEG-Reform über das komplette letzte Jahr verzögert und verstolpert. Nach dem hektischen Beschluss eines Minimalkompromisses Ende des Jahres hat es nun noch einmal vier Monate gedauert, bis die Abstimmung mit der EU-Kommission gelang“, erklärte die energiepolitische Sprecherin der Grünen, Julia Verlinden. „Währenddessen ist bereits eine EEG-Reparatur auf dem parlamentarischen Weg, um allein die Flüchtigkeitsfehler des EEG 2021 auszubügeln. Das zeigt schonungslos das mangelnde Engagement und die fehlende Voraussicht dieser Regierung in der Energiepolitik.“ Es werde jetzt dringend mehr Rückenwind für die Energiewende benötigt. Dies zeige auch das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Der BDEW verwies darauf, dass die EU-Kommission auf die Reduktion des Ausschreibungsvolumens für Windkraft an Land im Falle einer Unterzeichung der Auktion bestehe. Zwar gehen die verbleibenden Megawatt zunächst nicht verloren, weil sie im Falle einer Überzeichnung der Ausschreibung oder eines Formfehlers im Folgejahr zusätzlich ausgeschrieben werden. Die Restriktion aufgrund der endogenen Mengensteuerung bleibt aber erhalten, wie der Verband bemängelte.

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel ist nachträglich mit den Stellungsnahmen der Grünen und des BDEW erweitert worden.

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