Deutscher Bauernverband und Fraunhofer ISE: Agri-Photovoltaik nicht auf Ackerflächen beschränken

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Landwirte könnten mit der Agri-Photovoltaik auf ein und derselben Fläche Nutzpflanzen anbauen und Solarstrom erzeugen. Um dieses Konzept zu unterstützen, hat die Bundesregierung Ende letzten Jahres in die EEG-Novelle eine Sonderausschreibung aufgenommen. Sie steht neben der Agri-Photovoltaik auch schwimmenden Anlagen sowie Anlagen über Parkflächen offen. Die Gebote müssen zum 1. April 2022 abgegeben werden.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) und das Fraunhofer ISE begrüßen diese Regelung im Grundsatz, fordern in einem gemeinsamen Positionspapier aber nachträgliche grundlegende Korrekturen. So sollten die im EEG festgeschriebenen Beschränkungen auf Ackerflächen aufgehoben werden. Erfahrungen aus anderen Ländern und erste Pilotprojekte in Deutschland zeigten, dass sich Agri-PV-Konzepte insbesondere auch für die Anwendung im Obstbau und bei Sonder- und Dauerkulturen eignen. Obst, Beeren und Wein müssen etwa oft vor Hagel, Starkregen, Frost und Sonnenbrand geschützt werden. „Solarmodule können hier ohnehin bestehende Strukturen wie Hagelschutznetze oder Folientunnel ersetzen“, heißt es im Positionspapier. Auf Grünland gebe es zudem aussichtsreiche erste Erfahrungen mit senkrecht aufgestellten Streifen aus bifazialen Modulen.

DBV und Fraunhofer ISE fordern eigene Ausschreibung für Agri-PV

Nach aktuellem EEG sind im Segment „Besondere Anlagen“ Agri-PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von 100 Kilowatt bis zwei Megawatt förderfähig. An der Ausschreibung dürfen jedoch nur Anlagenkombinationen teilnehmen. Wer also eine geförderte Agri-PV-Anlage installieren möchte, muss zusätzlich in einen Speicher oder in eine andere Ökostromanlage investieren. Diese Forderung gehe nach Einschätzung von Fraunhofer ISE und DBV an einer zielgerichteten Förderung der Agri-Photovoltaik vorbei – und sollte daher gestrichen werden.

Auch das Verbot, den Strom aus einer Agri-PV-Anlage selbst zu nutzen, sei widersinnig. Denn Eigenverbrauch motiviere, Maßnahmen zum Lastmanagement vor Ort zu ergreifen.

Fraunhofer ISE und DBV fürchten, dass die Agri-PV unter den derzeitigen Ausschreibungsbedingungen leer ausgehen wird. Sie fordern deshalb jeweils eigene Kontingente für die Agri-PV, für schwimmende Solaranlagen und für solche auf Parkflächen – schließlich gebe es bislang in Deutschland noch keine Erfahrungswerte, was die genauen Kosten der drei Konzepte angeht.

„Die Integration der Agri-PV in die EEG-Sonderausschreibungen ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Andreas Bett, Leiter des Fraunhofer ISE. „Erforderlich sind jedoch zielgerichtete gemeinsame Anstrengungen, um aus der Nische in den Markt treten zu können. Andere Länder sind uns hier schon deutlich voraus.“

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