Die Witterungsbedingungen waren im ersten Quartal 2020 nicht so vorteilhaft für die Erzeugung von Photovoltaik und Windkraft. Dies schlägt sich auch auf das EEG-Konto nieder. Im März erhöhte sich der Überschuss der Übertragungsnetzbetreiber um knapp 372 Millionen Euro auf 2,45 Milliarden Euro. Dagegen begann im März 2020, als die globale Corona-Pandemie Deutschland erreichte, der Sinkflug auf dem EEG-Konto. Vor Jahresfrist verringerte sich der Überschuss auf dem EEG-Konto im März um 540 Millionen Euro. Dies lag auch an den für die Photovoltaik- und Windkraft-Erzeugung günstigen Wetterbedingungen. So lagen die Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber im März 2020 bei fast 2,86 Milliarden Euro. Im März 2021 liegen sie nach der aktuellen Veröffentlichung nur bei gut 1,79 Milliarden Euro.
Zudem geben die Übertragungsnetzbetreiber beim EEG-Konto die Einnahmen und Ausgaben für die ausgeförderten Anlagen separat aus. Im Februar standen demnach Einnahmen von etwa 18,1 Millionen Euro Ausgaben von knapp 3,7 Millionen Euro gegenüber. Im März lagen die Einnahmen aus der Vermarktung des Stroms aus den ausgeförderten EEG-Anlagen bei fast 8 Millionen Euro und die Ausgaben bei weniger als 3,35 Millionen Euro. Damit lag der Stand dieses Kontos Ende März bei mehr als 19 Millionen Euro. Der Solarstrom aus den Ü20-Photovoltaik-Anlagen wird mit dem durchschnittlichen mengengewichteten Jahresmarktwert Solar vergütet, abzüglich einer Vermarktungsgebühr von 0,4 Cent pro Kilowattstunde für die Netzbetreiber.
Im Zuge des Lockdowns war im vergangenen Frühling auch der Marktwert Solar ins Bodenlose abgestürzt. Im März lag er gerade noch bei 1,618 Cent pro Kilowattstunde und im April erreichte er mit 0,89 Cent pro Kilowattstunde seinen Tiefpunkt, ehe er sich langsam wieder erholte. Im März 2021 lag der Marktwert Solar nach den Angaben der Übertragungsnetzbetreiber bei 4,105 Cent pro Kilowattstunde. Im März gab es zudem eine Phase mit mehreren Stunden negativen Börsenstrompreisen. So lag er zwischen dem 13. März, 23 Uhr und dem 14. März, 7 Uhr in diesem Bereich. Nach dem EEG 2021 erhalten Betreiber von Photovoltaik-Anlagen in der verpflichtenden Direktvermarktung keine Vergütung mehr, wenn dies in vier aufeinanderfolgenden Stunden der Fall ist. Beim Vorgänger-EEG griff diese Regelung erst nach sechs aufeinanderfolgenden Stunden.
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