Netzentgelte der Verteilnetzbetreiber bleiben 2021 weitgehend konstant

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Die Bundesnetzagentur hat bei einer stichprobenartigen Untersuchung der durchschnittlichen Stromnetzentgelte der Verteilnetzbetreiber kaum Veränderungen gegenüber dem Vorjahr festgestellt. Das Netzentgelt für einen typischen Haushaltskunden liegt bei den von der Bundesnetzagentur regulierten Netzbetreibern im Jahr 2021 bei 7,65 Cent pro Kilowattstunde, wie die Bonner Behörde am Donnerstag veröffentlichte. Gegenüber dem Vorjahr sei dies eine Steigerung des bundesweit gewichteten Durchschnitts um 0,7 Prozent. Für Gewerbekunden ermittelte die Bundesnetzagentur einen Wert von 5,80 Cent pro Kilowattstunde – sie gab keine Veränderung gegenüber 2020 an. Mittelständische Industriekunden müssten 2021 demnach 0,8 Prozent im Mittel mehr bezahlen. Die Netzentgelte erhöhten sich von 2,62 auf 2,64 Cent pro Kilowattstunde.

Die Bundesnetzagentur weist zugleich darauf hin, dass nur rund 180 der etwa 880 Verteilnetzbetreiber von ihr beaufsichtigt werden. In Einzelfällen könne sich die Entwicklung der Netzentgelte daher anders darstellen als im bundesweiten Durchschnitt. Auch die Behörde selbst sieht deutliche Unterschiede zwischen den Verteilnetzbetreibern und den Regelzonen.

So hätten in der Tennet-Regelzone die Verteilnetzbetreiber von sinkenden vorgelagerten Kosten für das Übertragungsnetz profitiert. Dagegen stiegen die Kosten für das vorgelagerte Übertragungsnetz in den Regelzonen von TransnetBW und 50 Hertz, wie es weiter hieß. Bei 50 Hertz hätten dabei die erwarteten, steigenden Kosten für das Redispatch die positiven Effekte durch die Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte überkompensiert. In der Regelzone des vierten Übertragungsnetzbetreibers Amprion biete sich ein sehr uneinheitliches Bild. Bei annährend konstanten Kosten für das Übertragungsnetz divergiere die Entwicklung bei den einzelnen Verteilnetzbetreibern stark. Bei einigen ändere sich wenig an den Netzentgelten, bei anderen steigen sie etwa für mittelständische Industriekunden um fast zwölf Prozent an, hieß es von der Bundesnetzagentur.

Einen Teil der steigenden Netzentgelte führt die Bundesnetzagentur auch auf die Investitionen in den Ausbau der Verteilnetze, etwa durch die Energiewende, zurück. Dieser sei allerdings längst nicht überall erforderlich, was im Umkehrschluss die regionalen Unterschiede bei den Netzentgelten noch vergrößere. Nach der Stichprobe geht ein nicht unerheblicher Teil der Verteilnetzbetreiber von einer leicht verringerten Auslastung seiner Leitungen aus – nicht zuletzt wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie. Mit einer geringeren Auslastung gehen höhere Netzentgelte einher. Die „Netzbetreiber haben durch die Regulierung die Garantie ihre Kosten zurückverdienen zu können, unabhängig von der Menge des transportierten Stroms“, erklärte die Bundesnetzagentur. Das Regulierungssystem schütze die Netzbetreiber somit gegen Corona-bedingte Auslastungsrisiken. Gleichzeitig würden aber auch die Kunden geschützt, so die Behörde weiter. „Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Netzbetreiber pandemiebedingte Mengenrückgänge in ihren Prognosen überschätzt haben, so werden zu hoch vereinnahmte Netzentgelte den Netznutzern in den Folgejahren zurückgegeben – mit Verzinsung.“

Bereits im Herbst 2020 hatten die Verteilnetzbetreiber ihre vorläufigen Netzentgelte für dieses Jahr veröffentlicht. Sie bleiben der Bundesnetzagentur zufolge in den meisten Fällen unverändert. „Die Bemühungen der Netzbetreiber und der Regulierungsbehörden um eine Begrenzung der Kosten zeigen Erfolg,“ sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die gesetzlichen Maßnahmen der letzten Jahre greifen. Gemeinsam mit einer sinkenden EEG-Umlage und niedrigen Börsenstrompreisen könnten Stromkunden seit Jahren erstmals moderat entlastet werden“, so sein Fazit.

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