Grüne werden im Bundestag gegen unzureichende EEG-Novelle stimmen

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Am Donnerstag wird der finale Entwurf für die EEG-Novelle im Bundestag verhandelt. Dass die Bundesregierung den Ländern und Verbänden nur wenig Zeit für die Konsultation ihrer Vorschläge lässt, kam wiederholt vor. Was die Grünen-Politiker aus der Sitzung des Wirtschaftsausschusses, der am Dienstag über den Entwurf abschließend beriet, berichteten klingt nicht wesentlich besser. „Wir haben den 320-seitigen Änderungsantrag eine Stunde vor Beginn der Sitzung bekommen. So etwas habe ich noch nie erlebt und es sind sicher noch einige Fehler drin, die uns erst bei der genauen Lektüre danach auffallen werden“, erklärt Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer. „Es wird sicher wieder einiger Reparaturgesetze bedürfen, wie wir es bereits in der Vergangenheit erlebt haben.“

Den mittlerweile nach der Sitzung des Koalitionsausschusses von Union und SPD geänderten Entwurf für die EEG-Novelle 2021 beschreibt Krischer wie folgt: „Er ist in einer Reihe von Punkten geändert worden und stellt sich nun in Teilen anders dar, als es Altmaier wollte. Dies ist wohl zu großen Teilen der SPD zu verdanken. Dennoch ist es bei weitem keine große EEG-Reform, sondern kommt eher der Verwaltung des Status quo gleich.“ Der Ausbau der erneuerbaren Energien sei zentral für den Klimaschutz und auch um die Ziele der EU und von Paris zu erreichen. Mit der Novelle könnten auch nicht die in Kürze wegfallenden Atom- und Kohlekraftwerke ersetzt werden. „Die Veränderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf sind, dass die neuen Schikanen für die erneuerbaren Energien weitgehend wieder entfernt sind. Das reicht aber nicht um die notwendige Dynamik beim Zubau der Photovoltaik und Windkraft zu erreichen.“ Daher werden die Grünen im Bundestag auch gegen die Novelle stimmen, wie Krischer und die energiepolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Julia Verlinden, erklärten.

Neben der EEG-Novelle soll der Bundestag am Donnerstag auch noch einen Entschließungsantrag annehmen. Dieser sei mit 16 Punkten sehr umfänglich. Die Grünen irritiert dabei am meisten, dass sich CDU, CSU und SPD im vergangenen Jahr nicht einmal auf notwendige Ausbauziele für erneuerbare Energien verständigen konnten. Dabei seien die neuen Ziele der EU seit langem bekannt. „Warum Union und SPD darüber dann im Frühjahr nochmal beraten müssen, ist unverständlich, lässt aber auf den Zustand der Koalition schließen“, so Krischer weiter.

Der Grünen-Politiker forderte für die Photovoltaik endlich eine „bürokratische Entfesselung“. Damit ließen sich 95 Prozent der Dächer für Photovoltaik erschließen. „Mit dieser Reform wird das nicht gelingen“, so Krischer weiter. Auch bei der Beteiligung der Kommunen an großen Wind- und Solarparks seien die Regierungsfraktionen hinter eine Verständigung zurückgefallen, die bereits vor einem Jahr mit den Grünen in einem Vermittlungsausschuss erzielt worden sei. Eine freiwillige Beteiligung der Kommunen reiche nicht aus. „Es bräuchte eine Verpflichtung, um die Akzeptanz zu erhöhen.“

Julia Verlinden ergänzte, dass sich die Regierung nun beim Eigenverbrauch auf die Schulter klopfe. Dabei sei mit der Anhebung der Grenze für die Befreiung des solaren Eigenverbrauchs auf 30 Kilowatt Leistung nur die EU-Vorgabe umgesetzt worden. Zudem berichtet Verlinden, dass es in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses noch zwei Änderungen zum Entwurf gegeben habe. So habe die SPD darauf gedrungen, schriftlich festzuhalten, dass die Befreiung des Photovoltaik-Eigenverbrauchs bis 30 Kilowatt Leistung sowohl für Bestands- als auch Neuanlagen gelte.

Zudem seien die geplanten Änderungen beim Photovoltaik-Mieterstrom noch nicht final geklärt. So sei nicht deutlich definiert, was als Quartier gelte, sagt Verlinden. Mit der EEG-Novelle soll der Mieterstromzuschlag auch für Quartierslösungen gezahlt werden. Eher mehr Fragen als Antworten gibt es auch beim „atmenden Deckel“. Hierbei hatte die SPD von Nachbesserungen gesprochen, um die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik-Dachanlagen zu erhalten. „Selbst wenn es koalitionsinterne Einigungen zu dem Thema gab, scheinen sie es nicht ins Gesetz geschafft zu haben“, sagt Verlinden. Momentan sieht es nur so auf, als ob der Zielkorridor marginal nach oben angepasst sind. Während im EEG ein jährliches Ziel von 1900 Megawatt steht, an dem die Degression der Einspeisevergütung bemessen wird, liege der neue Zielkorridor im Entwurf nun bei 2100 bis 2500 Megawatt.

Ebenfalls wenig begeistert zeigen sich die Grünen über die geänderte Ausschreibungspflicht für Dachanlagen. Zwar sei es gelungen, die Grenze für die Ausschreibungspflicht für Photovoltaik-Dachanlagen wieder auf 750 Kilowatt hochzusetzen, obwohl die Grünen für eine Bagatellgrenze von einem Megawatt sind. Zugleich gibt es eine Neuregelung, die das Verfahren „bürokratischer für alle macht, die in Ausschreibungen gehen wollen“. Denn es ist vorgesehen, dass Dachanlagen ab 300 Kilowatt sich künftig an den Ausschreibungen beteiligen können und dann mit der Marktprämie vergütet werden. Optional können Sie auf 50 Prozent der festgelegten Vergütung verzichten und dann die Anlage für den Eigenverbrauch nutzen. Die Grünen sehen in diesem Vorschlag für die Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 300 und 750 Kilowatt eine „verkappte Vergütungskürzung“.

Mit Blick auf die nachverhandelte Lösung der 4-Stunden-Regel, wonach Betreiber in der verpflichtenden Direktvermarktung nach vier aufeinanderfolgenden Stunden mit negativen Strompreisen keine Vergütung mehr erhalten, heißt es von den Grünen, dass diese Bestimmung wohl nur für 2021 gelte. Im Entschließungsantrag ist eine Absenkung der Schwelle enthalten.

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