Burgenland benachteiligt Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit neuer Abgabe und Zonierung

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Das Burgenland hat am Donnerstag ein neues Raumplanungsgesetz beschlossen. Zwar sind grobe und gesetzwidrige Mängel für den Photovoltaik-Ausbau beseitigt worden, dennoch enthalte es weiterhin Hürden, wie der Bundesverband Photovoltaic (PV) Austria nach der Verabschiedung kritisierte. So sei eine, in der Höhe noch nicht festgelegte Landesabgabe sowie Zonierung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorgesehen. Dagegen seien das geplante alleinige Betreibungs- und Errichtungsprivileg von Photovoltaik-Anlagen auf der Freifläche durch das Land selbst oder die absurde Vorgabe einer Pachthöhe aus dem Gesetz entfernt worden.

„Dennoch bereitet uns die nach wie vor enthaltene Landesabgabe, die zur Hälfte an das Land und an die jeweilige Gemeinde geht, Bauchschmerzen, da deren Höhe einer Willkür ausgesetzt ist. Ebenso soll eine Zonierung erfolgen, die festlegt, wo PV-Freiflächenanlagen errichtet werden dürfen. Unklar ist, wann Details wie Höhe der Landesabgabe und die Zonierung vorliegen“, zeigt sich Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender von PV Austria. Wichtig sei jetzt, dass die Landesabgabe kein Ausschlusskriterium enthalte sowie ausreichend Zonen für den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausgewiesen würden. Ansonsten drohe eine Konterkarierung der über Ziele des Bundes, der die Photovoltaik in den kommenden Jahren stärker ausbauen will.

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