EU-Kommission genehmigt Steinkohle-Ausstieg in Deutschland

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Die EU-Kommission hat am Mittwoch weite Teile des deutschen Kohleausstiegsgesetzes beihilferechtlich genehmigt. Dazu zählte auch die Entschädigungsregelung für Steinkohlekraftwerke, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung vom Bundeswirtschafts- und -umweltministerium. Das im Gesetz vorgesehene wettbewerbliche Ausschreibungssystem bei der Steinkohle sei demnach vereinbar mit den beihilferechtlichen Vorgaben und dem europäischen Binnenmarkt.

Nach der erfolgten Genehmigung können damit Steinkohlekraftwerkskapazitäten mit vier Gigawatt Gesamtleistung planmäßig noch in diesem Jahr stillgelegt werden. Im August hatte die Bundesnetzagentur dafür die erste Ausschreibungsrunde eröffnet und kann nun planmäßig noch im Dezember die Zuschläge erteilen. Eine Änderung im geplanten System gebe es jedoch. So werde die letzte Ausschreibungsrunde für die Stilllegung der Steinkohlekraftwerke im Jahr 2017 entfallen. Zur Begründung heißt es, dass damit ein „durchgehend hohes Wettbewerbsniveau in den Ausschreibungen“ gewährleistet werden solle. Die Stilllegung der Steinkohlekapazitäten werde ab 2027 nach ordnungsrechtlichen Vorgaben erfolgen, wie es weiter hieß.

Anders als bei der Steinkohle erteilte die EU-Kommission für die Braunkohlekapazitäten vorerst keine Genehmigung. Sie werde „aller Voraussicht nach ein sogenanntes förmliches Prüfverfahren eröffnen“, erklärten die Ministerien. Hintergrund sei, dass europäische Gerichte in der Vergangenheit beihilferechtliche Genehmigungen aufgehoben hatten, da es kein förmliches Prüfverfahren gegeben habe. Aufgrund der geringen Zahl der Marktteilnehmer sei bei der Braunkohle in Deutschland keine wettbewerbliche Ermittlung der Entschädigung über Ausschreibungen möglich. Daher hatte die Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“, die die Empfehlungen für das Kohleausstiegsgesetz in Deutschland lieferte, eine Verhandlungslösung mit Entschädigungszahlungen und der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit den betroffenen Unternehmen vorgesehen.

Ein Prüfverfahren würde dieses Vorgehen nicht in Frage stellen, wie es von den Ministerien weiter heißt. Auch gebe es keine Verzögerung beim Kohleausstieg, da die Prüfung keinen Einfluss auf die Stilllegung der Braunkohlekapazitäten in Deutschland habe.

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