BSI zertifiziert viertes Smart-Meter-Gateway

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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat ein weiteres Smart-Meter-Gateway zertifiziert. In diesem Zuge sei auch die Marktanalyse nach dem Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (MsbG) aktualisiert und veröffentlicht worden, hieß es am Donnerstag. Wie bereits in der Version vom Februar kann nach Ansicht der BSI kann der verpflichtende Rollout intelligenter Messsysteme im Bereich Smart-Metering beginnen.

Gegenüber der letzten Veröffentlichung sei die Theben AG nun ein vierter unabhängiger Hersteller mit einer Zertifizierung eines Smart-Meter-Gateways hinzugekommen. Die PPC AG habe zudem im Oktober erfolgreich die Re-Zertifizierung ihres Smart-Meter-Gateways durchgeführt und damit als erster Hersteller weitere Tarif-Anwendungsfälle implementiert.

„Mit dem ersten Smart-Meter-Gateway der PPC AG, das Netzzustandsdaten und Einspeisewerte bereitstellen kann, wird ein weiterer Meilenstein zur Digitalisierung der Energiewende erreicht“, erklärte BSI-Präsident Arne Schönbohm. „Strom-Netzbetreiber erhalten nun mit Hilfe intelligenter Messsysteme wichtige Informationen über die aktuelle Belastung ihres Netzes und können so mögliche Engpässe rechtzeitig erkennen und vorbeugen.“ Nach Ansicht des BSI liefern die intelligenten Zähler auch hilfreiche Informationen für einen effizienten und kostengünstigen Netzausbau. Dabei sei Informationssicherheit auf hohem Niveau gewährleistet, so Schönbohm.

Grundzuständige Messstellenbetreiber sind seit Feststellung der technischen Möglichkeit im Februar verpflichtet, Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von 6.000 bis höchstens 100.000 Kilowattstunden mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. Dies gilt jedoch noch nicht für EEG- und KWKG-Anlagen sowie flexible Verbraucher. Dazu werde das BSI in der nächsten turnusmäßigen Aktualisierung Ende Januar 2021 Stellung nehmen. Dabei soll auch die derzeit noch im Parlament diskutierte Regelung zur Ansteuerbarkeit dieser Anlagen berücksichtigt werden.

Im aktuellen EEG-Entwurf ist sogar vorgesehen, die Bagatellgrenze für den verpflichtenden Einbau von Smart Metern von sieben auf ein Kilowatt zu senken. Dies stößt auf massive Kritik, schon allein wegen der fragwürdigen Kosten-Nutzen-Rechnung.

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