Neuer Vorstoß aus CDU/CSU zur EEG-Novelle: Förderung von Eigenverbrauch, Innovationen und Markt

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Insgesamt 246 Abgeordnete gehören der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aktuell an. Elf von ihnen haben sich nun mit gemeinsamen Änderungsvorschlägen zum EEG vorgewagt. In einem dreiseitigen Dokument haben sie ihre Ansichten und Kernforderungen für Nachbesserungen am vorliegenden Entwurf zusammengetragen.

Gleich im ersten Punkt heißt es: „Um es heute kosteneffizient auszugestalten und es mittelfristig auslaufen lassen zu können, muss das EEG noch stärker marktwirtschaftlich ausgerichtet werden.“ Wer nun aber fürchtet, das Papier kommt vom Wirtschaftsflügel der Union sieht sich im Folgenden dann doch getäuscht. Auch wenn die marktwirtschaftliche Umsetzung der Energiewende immer wieder thematisiert wird, wird zugleich vor zuviel Komplexität gewarnt. So dürfe die Novelle die Komplexität des EEG „nicht weiter erhöhen“ und sollte Energieeffizienz noch behindern.

Insgesamt acht Änderungen am Entwurf fordern die elf Unionspolitiker. Zunächst sollte Eigenverbrauch erhöht werden, Es wird gemäß der EU-Erneuerbaren-Richtlinie gefordert, dass Eigenverbauchsanlagen bis 30 Kilowatt Leistung nicht mit Abgaben belasten werden dürften. Im EEG-Entwurf ist eine Grenze von 20 Kilowatt vorgesehen. Auch für die Post-EEG-Anlagen sollte diese Umlagebefreiung bei Eigenverbrauch gelten. „Parallel muss die Gewerbeanmeldung für Anlagen bis 30 Kilowatt entfallen“, fordern die Politiker.

„Grundsätzlich muss gelten: Eigenverbrauch vor Einspeisung“, heißt es weiter. Daher sollte auch bei den geplanten Ausschreibungen für Dachanlagen Eigenverbrauch zulässig sein. Zudem müsse die Grenze für die Ausschreibungspflicht von 500 auf 750 Kilowatt angehoben werden. Auch sollten Energiedienstleistungsmodelle dem Eigenverbrauch gleichgestellt werden – damit meinen die CDU/CSU-Politiker unter anderem die Direktlieferung von Solarstrom oder auch Mieterstrommodelle.

Als zweiter Punkt wird Bürokratieabbau genannt. So solle eine „One-Stopp-Anmeldung“ bei der Bundesnetzagentur für kleine Erneuerbaren-Anlagen ausreichend sein. „Zur Vereinfachung der steuerlichen Abrechnung sollte analog der Abgeltungssteuer eine pauschale Steueroption eingeführt werden“, heißt es in dem Papier. Prinzipiell sollten marktbasierte Lösungen gefördert werden, um Alternativen zur Einspeisevergütung entwickeln zu können. Auch die Verschärfung technischer Vorgaben – gerade bei kleinen Anlagen – sei diesbezüglich eher kontraproduktiv. Daher sollten auch die Vorschriften zum Smart-Meter-Einbau nicht verschärft werden. Nach dem EEG-Entwurf könnte dies künftig für alle Photovoltaik-Anlagen ab einem Kilowatt Leistung, nicht wie bislang ab sieben Kilowatt Leistung verpflichtend sein.

Die elf Unionsabgeordneten wollen zudem negativen Strompreisen entgegenwirken. Dies soll mit einem marktorientierten und netzstabilisierenden Verbrauch erfolgen. Ein Vorschlag ist, die Flexibilitätsplattform „ENKO“, die derzeit im Sinteg-Projekt NEW 4.0 erprobt wird, aus dem Versuchsstadium zu heben und regulatorisch zu ermöglichen. Eine andere Option wäre mit Blick auf die Sektorkopplung und Energiewende im Wärmebereich, einen Heizstromtarif anzubieten, der in Zeiten negativer Strompreise oder bei Netzüberlastung zuschaltbare Lasten anreizt und preislich 50 Prozent unter dem Heizölpreis liege.

Die vierte Nachbesserung konzentriert sich auf eine Vereinfachung der Planung von erneuerbaren Anlagen. So sollte die Bauleitplanung bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen entfallen. Nur so könne die geplante Ausweitung der Flächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen auch Wirkung entfalten. In Punkt fünf heißt es, dass Wasserstoffelektrolyseure vollständig von der EEG-Umlage befreit werden sollten. Dies diene dazu, keine Zeit beim Wasserstoff-Hochlauf zu verlieren.

Zudem sollten nach Ansicht der Unionspolitiker die Innovationsausschreibungen aufgestockt werden. Gleichzeitig seien aber auch Änderungen am Design notwendig, um wirklich innovative Anlagenkombinationen zu fördern. Die Förderdauer sollte auf 15 Jahre verkürzt werden. Wenn Speicher zu den Anlagekombinationen gehörten, dann sollten sie mindestens zwei Stunden die erzeugte Energie einspeichern können. Zwangsläufig sei auch eine „vollständige Abgaben- und Umlagereform“, um Innovationen, Sektorkopplung und Speicher weiter zu fördern. Gerade bei Speichern dürfe es keine doppelte EEG-Umlage geben, so wie es derzeit der Fall ist für ein- und ausgespeicherten Strom. Zudem fordern die Politiker eigene Ausschreibungen für Photovoltaik-Dachanlagen auf Parkplätzen.

Die Punkte sieben und acht drehen sich dann um die Weiterentwicklung von steuerbaren erneuerbaren Energien, die auch dann Strom liefern, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht, sowie die Förderung der Akzeptanz. Letztere ist im Gesetzentwurf durch die finanzielle Beteiligung der Kommunen vorgesehen. Dies müsse verbindlicher gestaltet werden und der Beitrag auf 0,3 Cent pro erzeugter Kilowattstunde festgelegt werden, fordern die Politiker. Alternativ sei auch ein spezieller „Bürgerstromtarif“ denkbar, der für die Anwohner einer Windkraftanlage im Umkreis von 2 Kilometer automatisch zu niedrigeren Strompreisen führe.

Die elf Unterzeichner des Papiers sind die Abgeordneten Peter Bleser, Hansjörg Durz, Astrid Grotelüschen, Mark Helfrich, Axel Knoerig, Andreas Lenz, Bernhard Loos, Carsten Müller, Stefan Rouenhoff, Peter Stein und Anja Weisgerber.

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