Öffentliches Netz und Konzernmacht sollen wieder Synonyme werden
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) hatte ab dem Jahr 2000 der Solar- und der Windenergie einen ungeheuren Schub verliehen. Ab dem Ende der ersten Amtszeit von Kanzlerin Merkel wurde begonnen, diesen historischen Fortschritt Stück für Stück zurück zu drehen. Der Charakter des Gesetzes wurde mit jeder Novellierung mehr beschädigt und in sein Gegenteil verkehrt. Von einem leicht anwendbaren Regelwerk zur Förderung der Energiewende wurde es zu einem bürokratischen Zombie, dessen Zweck darin besteht, Investoren das Leben schwer zu machen und vom Engagement abzuhalten.
Auch wenn die Akteure der Energiewende, deren Kern die mittelständige Bürgerenergie und die kleinen Prosumer bilden, sich redlich gegen alle Angriffe gewehrt hatten, war es hauptsächlich die innovative Entwicklung der Regenerativen selbst, die diese Politik der alten Energiewelt immer wieder konterkarieren konnte. Sonnen- und Windenergie haben den wirtschaftlichen Konkurrenzkampf mit Kohle, Atom und Erdgas gewonnen. Aber eine politische Ökonomie aus dem BMWi und den Konzernzentralen versucht permanent, diese klein zu halten und gezielt aus dem Markt zu drängen. Mit Schmerzen und unter massiven Verlusten an Kapital und Arbeitsplätzen konnten Sonne und Wind dennoch wachsen, wenn auch nicht annähernd mit den Zubauraten, die vor der Merkel-Destruktion erreicht worden waren.
Der am 23. September 2020 vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf einer Novelle des EEG 2021 ist keine einfache Fortschreibung bisheriger Politik, sondern eine strategische Wende hin zu einem Frontalangriff, um die Solarenergie zu marginalisieren und Bürgerenergie und Mittelstand in der Energiewirtschaft auszuschalten. Tatsächlich sagt die Bundesregierung selbst, dies sei „ein grundlegend novelliertes EEG“. Die neue Qualität der Regierungspolitik des Jahres 2020 demonstriert dabei eine Rigidität, die zuvor nicht feststellbar gewesen war. Zum ersten Mal wird die Freiheit in der Anwendung Erneuerbarer Energien per Gesetz direkt eingeschränkt und die demokratische Freiheit bei Anwendung und Verbrauch eigenerzeugter Sonnenenergie für die Zukunft tendenziell unter Verbot gestellt. Das missachtet die demokratischen Freiheiten des Grundgesetzes und ist nicht verfassungskonform. Zudem verstößt es gegen das Europarecht, das im Übrigen mit der EU-Richtlinie 2018/2001 einen anderen energiepolitischen Kurs vorgibt.
Den Rahmen, in dem diese Restaurationspolitik als Gesetzeskonstrukt formuliert wird, bildet das sogenannte öffentliche Netz. Dieses ist ein Relikt aus der Nazizeit, das mit dem Energiewirtschaftsgesetz von 1935 die Bildung von Energiemonopolen überhaupt erst ermöglicht hatte. Zwischenzeitlich war es 1998 durch die sogenannte Liberalisierung in seinem reaktionären Charakter entkernt worden. Das soll nun mit einer scheinbar marktwirtschaftlichen Argumentation – man wolle eine Erhöhung des Wettbewerbs bei den Ausschreibungen für Solaranlagen – rückgängig gemacht werden. Die Erneuerbaren müssten in den Markt integriert werden, sagt die Bundesregierung. Tatsächlich handelt es sich um planwirtschaftliche Regulationen im Interesse der Energiemonopolisten. Jeder Investor einer neuen EE-Anlage soll entsprechend der EEG Novelle verpflichtet werden, seine erzeugte Energie zu einem Spottpreis an die Netzoligarchen abzuliefern.
Die im Folgenden tabellarisch aufgelisteten Einzelpunkte bilden die Grundlage für die hier skizzierte Analyse. Daneben stehen flankierend weitere 18 Ergänzungen und Novellierungen weiterer energierechtlicher Vorschriften, auf die hier nicht weiter eingegangen wird. Darunter befinden sich das Energiewirtschaftsgesetz, das Messstellenbetriebsgesetz, die Stromnetzzugangsverordnung, das KWK-Gesetz und das WindSee-Gesetz. Sie zusammen zeichnen das Gesamtbild einer politischen Kumpanei der Großen Koalition und der alten Energiewirtschaft, welche das Rad der bisherigen Entwicklung zurückdrehen und eine mittelständische Energieerzeugung kurz- bis mittelfristig eliminieren soll. Denn die Weichenstellung einer globalen Energiepolitik der Oligarchen in Richtung einer möglichst zentralen Verwertung der Gasvorkommen unseres Planeten ist eingeleitet und soll auch in Deutschland endgültig zementiert werden.
Wie wenig sich diese Politik um die im Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 vereinbarten Limits von 2Grad Celsius oder besser 1,5 Grad Celsius kümmert, zeigt der Umgang mit der EE-Richtlinie 2018/2001 der EU. Diese sieht eine Befreiung von allen bürokratischen Hemmnissen und Umlagen sowie prioritär eine Förderung der Bürgerenergie vor. Der Entwurf des EEG 2021 plant demgegenüber das genaue Gegenteil, indem die als „Sonnensteuer“ bezeichnete EEG-Umlage auf alle Neuanlagen verbindlich und, perspektivisch mit der Laufzeit des Gesetzes, verschärft werden soll. Das im EEG 2021 vorgesehene Eigenversorgungsverbot – bei mehr als 10 Megawattstunden Selbstverbrauch und einer Leistung der Solaranlage ab 20 Kilowatt – wird dadurch „ergänzt“, dass zusätzlich auch für bestehende Altanlagen Smart-Meter-Gateways verpflichtend werden sollen. Die Netzgebühren, die seit 2015 um rund 25 Prozent angestiegen sind, bilden dann erst recht eine noch lukrativere Einnahmequelle der Netzbetreiber. Es ist schlicht eine dreiste Lüge der Verfasser der Novelle, wenn sie behaupten, mit ihrem Machwerk liege eine nationale Umsetzung der Richtlinie ER 2018/2001 vor.
Damit wird schmerzhaft deutlich, dass zwischen den Beteuerungen des Bundeswirtschaftsministeriums und des zuständigen Ministers Peter Altmaier, man wolle die Energiewende und das Klimaschutzprogramm 2030 voranbringen und der tatsächlichen Zielrichtung des EEG 2021 keinesfalls nur „Ungereimtheiten“ bestehen, die noch „nachzubessern“ oder zu heilen wären. Die Lippenbekenntnisse der Bundesregierung zu Energiewende und Klimaschutz stehen im diametralen Gegensatz zur vorliegenden Novelle des EEG 2021. Man muss deutlich sagen, die Bekenntnisse sind Propaganda oder, ehrlicher ausgedrückt, es handelt sich um Lügen. Die Novelle soll Wegbereiter der Restauration zentraler Verfügung über und durch die großen Netzbesitzer sein und ein neues Erdgaszeitalters absichern.
Im Detail: die wichtigsten Kritikpunkte
Ü20-Anlagen wird die Wirtschaftlichkeit verweigert
- kein umlagebefreiter Eigenverbrauch
- Einspeisung kostenpflichtig, Zugangsgebühr an Netzbetreiber
- Strom muss zu niedrigen Preisen eingespeist und teuer vom Versorger zurückgekauft werden
- zugestanden wird alternativ nur eine Umrüstung mit Smart-Meter-Gateways
- damit werden vor allem kleine PV-Anlagen unwirtschaftlich und zum Absterben verurteilt
- mit Zeitverzögerung gilt das auch für einen Teil der Windanlagen
- es gibt keine Ansätze für Weiterbetrieb und Repowering bei Windanlagen
Neue Photovoltaik-Anlagen werden massiv behindert
- keine Befreiung von der EEG-Umlage bei Eigenverbrauch
- PV-Anlagen können durch Netzbetreiber bis auf Nulleinspeisung herunter geregelt werden
- eine Entschädigung soll es im Gegensatz zu heute nicht mehr geben
- auch kleine Anlagen werden verpflichtet, Smart-Meter-Gateways einzubauen
- damit wird die Technik zur Kontrolle und Abregelung bis hin zu Kleinstanlagen etabliert
Erweiterung der Ausschreibungen auf Photovoltaik-Dachanlagen
- die bisherige Grenze bei Ausschreibungen von 750 Kilowatt wird eingerissen
- Ausschreibung soll es künftig bis hinunter zu 500 Kilowatt geben
- Dies soll schrittweise bis 100 Kilowatt abgesenkt werden
- Dachanlagen bis zu dieser Grenze erleiden das gleiche Schicksal wie davor Freiflächenanlagen
- Die Ausbaupfade der geplante Ausschreibungen werden zu Ungunsten der Photovoltaik stark differenzier
Prosumer und Bürgerenergie ausgebremst
- Anlagen im Zwangskorsett der Ausschreibungen sind für Eigenverbrauch nicht mehr zugelassen
- das ist ein Schlag gegen mittelständische Unternehmen, Bürgerenergie und Landwirte
- bei Neuanlagen wird es keine preisgünstige Eigenenergie mehr geben
- denn Strom aus Neuanlagen muss billig abgegeben und teuer zurückgekauft werden
- E-Mobilität mit Strom vom eigenen Dach wird es mit Ausnahme von Altanlagen nicht mehr geben
Solare Ausschreibungspfade als Photovoltaik-Bremse
- Die solaren Ausbaupfade bis 2030 sind für die Klimaanforderungen lächerlich gering:
a) 63 Gigawatt im Jahr 2022,
b) 73 Gigawatt im Jahr 2024,
c) 83 Gigawatt im Jahr 2026,
d) 95 Gigawatt im Jahr 2028
e) 100 Gigawatt im Jahr 2030 - Um 100 Prozent Erneuerbare im Strombereich bis 2030 zu erreichen, wäre ein jährlicher Zubau von über 30 Gigawatt erforderlich, tatsächlich sieht die Novelle gerade einmal 4,6 Gigawatt pro Jahr Steigerung bei Photovoltaik vor
- Zudem dürften die Pfade jedes Jahr durch verloren gegangene Ü20-Anlagen reduziert werden
- Ob ausreichende Investitionsbereitschaft der Bürgerenergie erhalten bleibt, ist fraglich, da die wirtschaftlichen Bedingungen durch die Novelle verschlechtert werden
- im Gegensatz zu PV sind die Ausbaupfade bei Wind wesentlich höher:
a) Wind an Land auf 71 Gigawatt bis 2030
b) Wind auf See auf 100 Gigawatt bis 2030
c) das Verhältnis Photovoltaik zu Wind liegt damit bei 7 zu 10
Elektromobilität nur noch unter der Regie großer Konzerne
- Ausschluss von Elektromobilität mit Solarstrom vom eigenen Dach
- Still und heimlich wird damit Aggregatoren der Weg geöffnet, wie sie in der EU-RL (Art. 21) scheinbar am Rande angesprochen werden
- das könnten zur Beispiel die klassischen Automobilkonzerne, aber auch Tesla sein
- der billig erpresste Photovoltaik-Strom von Prosumern und Bürgerenergie kann/soll zum Bestandteil neuer Geschäftsmodelle werden
Sabotage der EU-Richtlinie
- trotz gegenteiliger Beteuerungen ist dies keine Umsetzung der EU-RL 2018/2001
- die Novelle konterkariert den Geist der EU-RL und greift Bürgerenergie und Mittelstand an
- auch wenn verbal ein Erneuerbaren-Zubau proklamiert wird, generiert die EEG-Novelle eine Benachteiligung von mittelständischer Photovoltaik und beim Wind eine Bevorzugung der großen Kapitalbesitzer:
- durch die ausgeklügelten Hemmnisse wird sich der Photovoltaik-Neubau verringern/verlangsamen
- dies kumuliert sich mit dem kontinuierlichen Verlust der wegfallenden Ü20-Anlagen
- die zu erwartende negative Entwicklung der Photovoltaik bietet die Basis für Schuldzuweisungen an die „investitionsunwillige“ Bürgerenergie: Tenor selber schuld
Zukünftig Konzernstrom statt Bürgerenergie
- wenn der Bürgerenergie die Wirtschaftlichkeit geraubt wird, bleiben als Subjekte der Energiepolitik nur die Konzerne
- diese werden nicht Energiewende betreiben, sondern entsprechend ihren Geschäftsinteressen und der Wasserstoffstrategie der Bundesregierung Windkraftanlagen bauen
- das bislang erfolgreiche Subjekt der Energiewende, die Bürgerenergie, soll als eigenständiger Akteur aus der Energiewirtschaft eliminiert werden
Diskurs über alternative Netzstrukturen, Autarkie und Inselanlagen
Die Macht der alten Energiewirtschaft liegt in den Netzen und deren repressiver Struktur. Profitabel sind diese nur zentral zu betreiben. Der Entwurf der EEG-Novelle versucht mittelfristig einen Zustand zu restaurieren, wie er vor dem EEG und vor dem Unbundling 1998 existiert hatte. Das Bundeswirtschaftsministerium erweist sich einmal mehr als Speerspitze der alten Energiewirtschaft. Prosumer, Bürgerenergie und kleine Stadtwerke sollen zurück unter das Kommando der Energieoligarchen und PV soll zur energiewirtschaftlichen Randerscheinung werden.
Dafür sind der alten Energiewirtschaft keine Lüge und kein Schwindel zu billig. Diese Ziele der alten Energiewirtschaft heiligen alle Mittel. Darüber muss sich die Bürgerenergie klar werden. Es soll ihr ans Leder gehen. Aber die Bürgerenergie muss sich auch eingestehen, dass sie sich bislang mit den Netzen und mit Fragen einer Alternative zum Oligarchennetz noch nicht wirklich befasst hat. Sie konnte zum einen gut mit den bisherigen Regelungen leben, allerdings um den Preis, nur als Bittsteller und Juniorpartner der Großen auftreten zu können. Das dürfte sich jetzt grundlegend ändern. Vor allem aber entspricht es überhaupt nicht der Bedeutung der Sonnenenergie für Demokratie und Klima. Nach diesem Gesetzesentwurf ist Gutgläubigkeit und Naivität fehl am Platze.
Die Konsequenz für Prosumer und Bürgerenergie kann nur darin bestehen, einen großen Bogen um die Netze zu machen. Das meint, bei der sogenannten Netz- oder Systemintegration nicht mehr mitzuspielen. Stattdessen sind eigene Vorstellungen über alternative Netzstrukturen zu entwickeln. Also das, was bislang nicht gedacht wurde. Technisch ist es möglich, sich mit eigenen Lösungen jenseits der konzernkontrollierten Netze autonom zu bewegen. Auch Insellösungen mögen für einzelne Prosumer eine Alternative darstellen. Aber das kann nur ein Teil der Antwort sein. Alternative Strukturen eine Frage des politischen Gestaltungswillens und der politischen Zielsetzung, die gepaart mit Durchsetzungsfähigkeit die erforderlichen neuen Wege erschließt.
Das mag in einem ersten Schritt bedeuten keine Kooperation mit den Netzoligarchen zu betreiben. Investitionen der Bürger sollten zukünftig nur noch in von Oligarchen unabhängigen Anlagen und Systemen erfolgen. Hierbei spielen netzunabhängige Klein- und Gewerbespeicher sicher eine Rolle. Sinn macht das als taktische Schritte nur, wenn neben dem Druck auf die alten Netzstrukturen Alternativen entwickelt und verankert werden. Das Bild eines alternativen, von Oligarchen unabhängigen Energiesystems muss aber erst noch entworfen werden. Dies können nur die Bürgerenergie und die sie tragenden Organisationen realisieren und durchsetzen. Die eigentliche Bewährungsprobe der Bürgerenergie steht wohl noch bevor. Eine Herausforderung.
— Der Autor Klaus Oberzig studierte in Mannheim und der FU Berlin Wirtschaft und Politikwissenschaften. Nach Tätigkeiten in einem Chemiebetrieb wechselte er in die Publizistik und arbeitete bei Printmedien, im Hörfunk und in Pressestellen. 2002 gründete er das Medienbüro „Scienzz Communication“, das sich mit Wissenschaftsthemen, vornehmlich Energie und Medizin, befasst. Erneuerbare Energien und die Energiewende sind aber schon seit den 1980er Jahren sein bevorzugter Schwerpunkt. Er ist Mitglied im Bündnis Bürgerenergie, wo er gegenwärtig als Aufsichtsrat fungiert. —
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Das muss mMn endlich auch raus aus dem PV Magazin und rein in ARD/ZDF etc. und damit einem deutlich breiteren Publikum erklärt werden (no offence, liebes PV Magazin!)
Absolut auf den Punkt gebracht.
Der Artikel könnte aus der Feder des leider allzu früh verstorbeben Solarpioniers Hermann Scheer stammen. Der hat in den Neunzigerjahren, während seiner Vorträge die ich besucht habe, eindringlich auf dies Entwicklung hingewiesen.
Im Kern nicht falsch, im Ton sehr populistisch. Aber auch dieser Artikel verkennt einen wesentlichen Punkt:
Jede Einschränkung des Eigenverbrauchs greift erst dann, wenn eine Vergütung in Anspruch genommen werden will. Wer auf diese verzichtet, kann in beliebiger Größe eine Anlage errichten und den erzeugenten Strom soweit wie möglich selbst verbrauchen. Dies erfordert einige Innovationen und unternehmerischen Mut und ist so wie vorgesehen, von heute auf morgen, sicherlich keine ausgesprochene Förderung der EE. Aber dafür steht Altmaier eben nicht, traurig aber eben so. Er hat sich mehrfach klar zu Großkonzernstrukturen und „Champions“ bekannt. immerhin also transparent.
Andererseits: Es gab nie eine Garantie auf die Fortschreibung der Einspeisevergütung! Und seien wir ehrlich: Nötig ist sie nicht mehr oder zumindest nicht mehr grundsätzlich, wie die zahlreichen PPA-Projekte zeigen.
Um vergütungsfrei zu agieren bedarf es übrigens keiner Inselanlage. Auch netzgekoppelt kann eine Anlage abseits des EEG betrieben werden. Der Anschluss der Anlage wird nämlich unabhängig der Vergütung geregelt, und dieses Privileg ist geblieben.
Das Credo bleibt: Go all electric…und Dach voll machen. Die Zeiten, in denen einen die EEG-Vergütung zum Jagen trägt, sind (richtigerweise) vorbei.
Der Eigenverbrauch aus einer ausgeförderten Anlage bleibt bei entsprechendem Eigenverbrauch auch nach gewissen technischen Ertüchtigungen wirtschaftlich. Die EEG-Umlage auf diesen entfällt früher oder später in Anpassung an EU-Recht. Dieses nicht schon jetzt einzuarbeiten ist sicherlich fies, aber so ist er eben. Diese „Lücke“ ist durch eigene Intelligenz und Vorausschau sowie mit spitzem Bleistift und Rechenschieber beherrschbar. Das Ergebnis kann sein: Auf die alte Unterkonstruktion neue Module, Kabel bleiben, Wechselrichter neu oder auch nicht und eben die notwendigen Modifikationen am Zählerschrank. Der Lohn der Arbeit: Doppelter Ertrag auf gleicher Fläche bei geringen Herstellkosten weil die UK ja schon sitzt und den größten Teil der Arbeit bedeutet.
Wer will findet auch weiterhin Möglichkeiten, wer nicht will findet Gründe….
Auch wenn es weiterhin möglich bleibt, ohne Inanspruchnahme einer Förderung PV Anlagen für den Eingenverbrauch zu bauen: Was dann passiert ist, dass die Dachflächen eben nicht voll gemacht werden. Ob ich nun 1300kWh bei einer 5kWp Anlage, oder 1800kWh bei einer 18kWp Anlage selber verbrauche, gibt wirtschaftlich dann den Vorzug für die kleinere Anlage. Der Überschusstrom wird nun nicht mehr im möglichen Maße erzeugt und geht nun nicht mehr ins Netz und muss dann von den großen Versorgern geliefert werden!
Selbst wenn man den Überschussstrom weiterhin einspeisen dürfte- was ich bezweifle, aber nicht sicher belegen kann- mit welchem Recht verlangt in dem Fall der Gesetzgeber das Verschenken von Strom? Kraftwerksbetreiber verlangen auch weiterhn ihren Preis für Strom, auch wenn die Kraftwerke lange gefördert und bereits abgeschrieben sind.
Strom ist ein wertvolles Gut und soll auch weiterhin einen entsprechenden Preis haben, sonst wird er nämlich verschwendet. Die Energiestückkosten sind in D nicht ohne Grund so gering!
Nicht falsch verstehen, es geht nicht um Gewinnmaximierung. Es geht darum Anreize zu schaffen, damit wir den Wechsel von fossilen/atomaren Energieträgern hin zu erneuerbaren möglichst schnell schaffen und das Klima nicht noch weiter verderben.
– PPA sind die Ausnahme, richtig, aber das sind Großprojekte, die kaum ein Privatmann stemmen wird und entsprechend hohen Verbrauch voraussetzen. Die lohnen dann auch ohne Förderung. –
Tim Wolf sagt
Im Kern nicht falsch, im Ton sehr populistisch. Aber auch dieser Artikel verkennt einen wesentlichen Punkt: Jede Einschränkung des Eigenverbrauchs greift erst dann, wenn eine Vergütung in Anspruch genommen werden will.
@ Tim Wolf
.Der wesentliche Punkt ist doch das eine,… „Oder“… das andere mit dem man die Konkurrenz im Griff halten will. Wer an einer Ausschreibung teilnimmt und sich tatsächlich einen Zuschlag von sagen wir 4,5 Cent sichert, kann nicht auch noch eigen verbrauchen, und somit 30 Cent generieren. Der Reiz zur optimalen Wirtschaftlichkeit ist schon mal weg, mit der entweder oder Variante.
Und wenn dann jemand tatsächlich einen Zuschlag für 4,5 Cent bekommt, passt das genau zur Überschrift des Artikel die da lautet „Restauration und Rückkehr zur Konzernallmacht“
Fakt ist, die 4,5 Cent laufen erst über die „Konzernallmacht“ bevor sie beim Verbraucher ankommen. Die Wertschöpfung ist für Ökostrom mit der Erzeugung zu Ende.
Bei der Eigenverbrauchsvariante hat man noch die Hoffnung, dass nicht alle, alles Speichern können, und ein Teil für die Konzernallmacht für einen Apfel und ein Ei übrig bleibt.
Wie gesagt, die optimale Variante, im Sinne der Energiewende, ist schon mal vom Tisch, wenn das so beschlossen wird.
@ Tim Wolf Sie haben ja Recht, wenn Sie sagen „Wer will findet auch weiterhin Möglichkeiten, wer nicht will findet Gründe“ Leider bleiben im Sinne der Energiewende nur eingeschränkte Möglichkeiten, und das sind die Gründe für die Kritik.….
Tim Wolf schreibt:
Das Ergebnis kann sein: Auf die alte Unterkonstruktion neue Module, Kabel bleiben, Wechselrichter neu oder auch nicht und eben die notwendigen Modifikationen am Zählerschrank. Der Lohn der Arbeit: Doppelter Ertrag auf gleicher Fläche bei geringen Herstellkosten weil die UK ja schon sitzt und den größten Teil der Arbeit bedeutet.
@Tim Wolf: Aber kann es denn der Sinn sein, eine bestehende und funktionierende Anlage zu demontieren und defacto die Module zu verschrotten ?
Es könnte so einfach sein, wenn Hr. Altmaier nur wollte. Und er ist in bester Tradition eines Herrn Gabriel (SPD), der mit der Sonnensteuer anfing.
Auch private Inselanlagen sind nur eine halbe Lösung, da ja hier weitere Investitionen notwendig sind und viele, viele „Lagerfeuer“ entstehen, die im Sinne einer bürgerfreundlichen, solidarischen Gesellschaft nicht erforderlich wären.
Die Wahlen 2021 werden auch in diesem Sinne eine Richtungsentscheidung werden.
Dem Artikel stimme ich voll zu. Dass Konzerne nun versuchen den Solarstrom billigst abzugreifen, den Bau neuer Anlagen durch Dritte (also uns Bürger) möglichst zu erschweren aber selber große PV-Anlagen zu bauen (der einzige Bereich im neuen EEG mit Verbesserungen), ist m.E. sehr offensichtlich. Alles ist aber nun schon so komplex geworden, dass selbst in unserer Branche viele nicht mehr durchschauen, was da abläuft. Die Branche konnte aber bisher mit Innovationen und erstaunlicher Kostenreduktion gegen halten. Wenn aber wir jetzt, faktische Verbote kommen, reicht das vielleicht auch nicht mehr.
Die Abschaffung des 52GWp-Deckels sowie jetzt eine Regelung für Ü20-Anlagen würden erst in aller-aller letzter Minute entschieden, und schon in einem halben Jahr droht mit dem neuen EEG eine Kollision mit EU-Recht. So ein Chaos könnte man denken, vermutlich wird aber im Hintergrund heftig gestritten, weil einige Abgeordnete die Konzerninteressen so nicht einfach mittragen wollen. Sie brauchen jetzt unsere Unterstützung.
Dass die bisherigen Akteure im Strommarkt ihre Pfründe zu verteidigen suchen, ist legitim. Nicht schön, aber legitim.
Dass Herr Altmaier empfänglich ist für den Lobbyismus dieser Fraktion ist vorhersehbar gewesen. Nicht schön, aber vorhersehbar. Nur das Wahlvolk kann urteilen. So ist das eben in der Demokratie, nicht immer effizient aber eben der Mechanismus unserer Wahl.
Die zu meinem Beitrag geschriebenen Positionen sind alle im Grundsatz richtig, aber die Dinge sind oder kommen wie sie sind oder kommen. Es gilt schlicht, das beste daraus zu machen.
@E.Wolf: Asgeförderter Module sind nicht zu verschrotten, sondern bspw. im Sinne der Entwicklungshilfe in sonnenreiche aber wirtschaftlich schwache Gebiete der Erde zu verbringen. Dort können diese, als Inselanlage, sprunghaft die Lebensverhältnisse dortiger Familien verbessern. Die nicht mehr state-of-the-art Flächeneffizienz ist dabei unproblematisch. Auch die UNO oder Brot-für-die-Welt oder Ingenieure ohne Grenzen werden Ideen dazu haben.
Wer eine PV-Anlage kleiner als 10kwp (bis 31.12.2020) bzw. kleiner als 20kWp (ab 1.1.2021 nach aktuellem Entwurf) obwohl das Dach es hergeben würde, hadelt so oder so nicht ökologisch. Er hat offenbar keine all-electric-Strategie, plant kein E-Auto und keine Wärmepumpe (also eine sektroübergreifende de-Fossilisierung). Er versucht vielmehr auf einen Kleckerbetrag eine Kleckerrendite zu erwirtschaften. Da würde ich nicht „Bürgerenergiewende“ drüber schreiben sondern weniger charmante Begriffe wie Egoismus o.ä. Dann doch lieber das Balkonmodul mit satt zweistelliger Rendite (auf den verschwindend geringen finanziellen Einsatz).
Diese Klientel und deren Motivationslage wird die Energiewende nicht komplettieren, es fehlt die richtige Haltung.
Im größeren Maßstab, also im Bereich der zukünftigen Ausschreibung auf Gebäuden wirtschaftlicher Akteure, sollten die erzeugten Mengen an den Wochenenden und deren marginale Vergütung nicht den Unterschied über Sinn- oder Unsinn im ökoNOMISCHEN Sinne machen. Wir reden über 2/7 bzw. deutlich weniger, da eine Grundlast auch am Wochenende vorliegen wird. Dann ist eben das Stromladen am Standort ab Samstag Mittag für die ersten 10 Ladepunkte auf dem Firmenparkplatz für die Öffentlichkeit sehr günstig. Ja, dies erfordert erweiterte Geschäftsmodelle bzw. erweiterte Geschäftstätigkeit und EEG-Vergütung wäre einfacher, aber eben auch weniger effektiv. Phantasie im Sinne von Ideen sind gefordert.
In einer brummenden Wirtschaft wären auch Samstagsschichten denkbar, was das Thema auf 1/7 verkleinert. Und dann könnte man ggf. am Sonntag tatsächlich bisschen Wärme oder H2 erzeugen. Sollten solche Konzepte Anwendung finden, wäre der Schaden für die Stromerzeuger-Konzerne aus dieser Regelung erheblich. Druck wird Gegendruck erzeugen.
Diese Regierung, machen wir uns nix vor, ist für Aufbruchstimmung und Innovationen nicht geeignet. Ich sehe auch keinen verfügbaren Gegenentwurf in der Opposition. Außerdem hat Corona auch die politische Agenda etwas umgekrempelt, und das erhält offenbar breite Zustimmung. Niedrige Strompreise und ein stabiles Gefüge großer Player ist oberste Priorität der Wirtschaftsministers und er nutzt jedes Mittel und jede Frist, um dies durchzusetzen. Nicht klug auf lange Sicht, aber Wahlen sind ja schon nächstes Jahr….
Will sagen: Wer die Einfachheit und das gigantische Potential der PV erkannt und verstanden hat, wird sich auch von der Umsetzung dieses Entwurfs nicht verschrecken lassen. Allein der mickrige Ausbaupfad sagt ja vor allem eines: Die Energiewende wird abseits des EEG stattfinden.
@sirrocool: Ich bezweifle ebenfalls, dass man eine Erzeugung oberhalb des Eigenverbrauchs grenzenlos einspeisen darf. Ich schrieb auch nur, man darf eine solche Anlage netzgekoppelt betreiben. Eine 0-Regelung am Netz-Verknüpfungspunkt wäre immer eine gute Rückfallposition.
Ja, der Entwurf begünstigt Aggregatoren, die ggf. erstmal sämtliche erzeugte Energie abnehmen und dann einen Teil davon zurückliefern. Somit könnten auch Sonnen etc. durchaus lobbyistisch tätig gewesen sein. Aber auch diese Spieler treiben den Wechsel voran und schaffen Mehrwert.
Bei allem Wunsch nach Einfachheit in der Anwendung der EE dürfen wir einfach nicht vergessen: Es ist eine Disruption und es gibt Verlierer und diese wehren sich. Aber ohne diese geht es letztlich auch nicht, denn von Oktober bis März ist es eher mau mit PV und Windräder in der Nordsee sind schlicht keine Projekte für Bürgerenergiegenossenschaften oder noch kleinere Spieler. Ein Teil der Stromversorgung wird immer auf zentralen Strukturen beruhen und bedarf großer Spieler. diese haben, das ist systemimmanent, lange die Entwicklung verzögert/verschlafen. Nun organisieren Sie politische Nachfristen, Ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Geduld ist auch nicht meine große Stärke, aber an dieser Stelle geht es kaum ohne. Die Möglichkeiten bleiben, nicht jammern, machen….
Die Gestalter der Energiewende der zurückliegenden 10-15 Jahre dürfen sich natürlich medienwirksam feiern lassen.
Warten Sie einfach auf den Applaus aller Beteiligten.
@ Tim Wolf.
„Die Möglichkeiten die bleiben“
Wenn ich oben geschrieben habe, der Artikel könnte aus der Feder von Hermann Scheer stammen, , gilt das Gleiche auch für ihren Beitrag.
Machen und nochmal Machen, die Energiewende muss von unten kommen, von oben wird nur gebremst. Unter diesem Motto standen dessen Vorträge in den Neunzigerjahren.
By the way: Es ist ein sehr guter Artikel zur Auseinandersetzung mit dem Thema!
Ich blicke vermehrt nicht mehr durch!
Was vervolgt die Bundesregierung und damit auch die zahlreichen aktuell zustimmenden Parlamentarier jetzt mit EEG2021? zurück in die Zukunft?????
Haben die mehr Informationen über den zukünftigen notwendigen oder machbaren Weg der Energieproduktion in „D“?
Soll der Einfamilien-Häuslebauer in Solar Investieren, oder soll der Unternehmer zur Investition bessser durch Bebauungspläne zwangsverpflichtet werden?
Eigenstromnutzung wird lt EEG 2021 ab Anlagengröße 20 kWhpeak ausgeschlossen.
Rückeroberung des Eneriemonopols durch bisherigen marktbeherrschenden Energie-Unternehmen, die sich offnesichtlich im nicht beobachten Markt der Erneuerbaren betätigen.
Aus Sicht eines Staatssekretärs im Wirtschaftsministeriums, der dem Wirtschaftsminister fleissig zuarbeiten solle, eine verlockenden, weil einfach zu handhabende Vorstellung!
Welche Aufgabenstellung wurde vom Wirtschaftsminister für die Bediensteten ehemals zur Umgestaltung ausgegeben?
Es scheint mit den Bedürfnissen und Vorstellungen der Solarbetreiber und deren Zuliefer-Firmen und auch mit dem Selbstverständniss von diversen Anlagenbetreibern nicht im Geringsten zu korrelieren.
Der Entwurf des EEG2021 wurde mit einer sehr geringen Frist zur Abstimmung vorgelegt.
Warum wurde dem EEG2021 überhaupt im Bundestg zugestimmt?
Befürchtungen vor einem Blackout sind nicht unbedigt unberecchtigt!
@Thomas:
Eigenstromnutzung wird anders sie in den Raumstellen nicht ab Anlagengröße 20 kWh ausgeschlossen, sondern dann wird eine auf 40 % reduzierte EEG-Umlage fällig nach § 61b EEG
@Heribert
Zitat:“…wird eine auf 40 % reduzierte EEG-Umlage fällig nach § 61b EEG“
Wie ich an anderer stelle schon schrieb, verstößt auch das gegen EU Vorgaben! Zitat:“
RICHTLINIE (EU) 2018/2001 Absatz (69)
Aus diesen Gründen sollten die Mitgliedstaaten auf von Eigenversorgern am selben Ort produzierte und verbrauchte erneuerbare Elektrizität grundsätzlich keine Umlagen und Abgaben erheben. Damit die finanzielle Tragfähigkeit von Förderregelungen für erneuerbare Energie durch diesen Anreiz nicht beeinträchtigt wird, kann seine Anwendung auf kleine Anlagen mit einer Stromerzeugungskapazität bis 30 kW beschränkt werden.
Artikel 21
(2) Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Eigenversorger im Bereich erneuerbare Elektrizität individuell oder über Aggregatoren berechtigt sind,
a) erneuerbare Energie einschließlich für die Eigenversorgung zu erzeugen und die Überschussproduktion von erneuerbarer Elektrizität zu speichern und, auch mittels Verträgen über den Bezug von erneuerbarem Strom, Liefervereinbarungen mit Elektrizitätsversorgern und Peer-to-Peer-Geschäftsvereinbarungen, zu verkaufen, ohne dass
ii) die eigenerzeugte Elektrizität aus erneuerbaren Quellen, die an Ort und Stelle verbleibt, diskriminierenden oder unverhältnismäßigen Verfahren und jeglichen Abgaben, Umlagen oder Gebühren unterworfen ist
Quelle, siehe: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018L2001
Projekte wie dieses weisen den Weg: https://www.pv-magazine.de/2020/10/22/blockchain-plattform-ermoeglicht-lokalen-energiehandel-im-allgaeu/
@sirrocool
Gemäß eines Rechtsgutachten wird die eeg-Umlage auf Eigenverbrauch in DE leider doch europarechtskonform sein. Wenn nämlich die Wirtschaftlichkeit gewahrt bleibt, dürfen Umlagen erhoben werden.
@all: die EEG-Umlage wie im 2021er Entwurf beschrieben für Eigenverbrauch wird wohl leider so lange wie Peter Altmaier bleiben. Ändert nix an den Möglichkeiten…
@Tim Wolf :
Das ergibt sich aus Artikel 21 Absatz 3 der EU-Richtlinie , die laut Artikel 36 „Umsetzung“ der EU-Richtlinie von den Mitgliedsstaaten bis spätestens 0. Juni 2021 nachzukommen ist .
Tim Wolf sagt:
@all: die EEG-Umlage wie im 2021er Entwurf beschrieben für Eigenverbrauch wird wohl leider so lange wie Peter Altmaier bleiben. Ändert nix an den Möglichkeiten…
@ Tim Wolf.
Es sei denn es klagt mal jemand gegen die EEG Umlage generell.
Eine Abgabe, die dann höher wird, wenn die Börsenpreise sinken, infolge dessen sich die Versorger billiger Strom beschaffen können, kann man schon als diskriminierend bezeichnen, wie ich meine.
Angesichts der Herrausforderung ist mir klar, warum die Reaktionen so ausfallen!::::
Den Gespächspartnern für das Wirtschaftsministerium brechen die bisherigen Gsprächspatnern der AKW und KKW-Loby zukünftig weg!
Wie soll den eine Energiepreisgestalung für Otto-Normalverbraucher aussehen, nach Ausscheiden von bisher beherrschenden Marktteilnehmern?
Nur noch eine verbleibende Vielzahl von PV- und Windenergie-Einspeisern.
Ich denke, wir brauchen dringend wissenschaftlichen Beistand!
Das kann man mit einem Kapazitätsmarkt regeln.
Der frühere Chef von RWE war schon mal auf dem Weg dort hin.
Siehe hier;
https://www.welt.de/wirtschaft/energie/article125425602/RWE-setzt-jetzt-voll-auf-die-Energiewende.html
„Die Feuerwehr wird auch nicht allein für das Löschwasser bezahlt“, erklärte Terium: „Sie wird genauso dafür bezahlt, dass sie rund um die Uhr mit ihren Geräten in Bereitschaft ist – das wollen wir auch!“
Meiner Meinung nach bleibt hier nur noch, eine Verfassungsklage einzureichen!