Bundesnetzagentur: 300.000 Photovoltaik-Anlagen könnten Registrierungspflicht bis Ende Januar 2021 verpassen – dann droht vorübergehender Förderstopp

Teilen

pv magazine: Ende Januar 2021 endet die Übergangsfrist für die Registrierung bestehender Photovoltaik-Anlagen im Marktstammdatenregister. Wie viele der mehr als 1,8 Millionen in Deutschland installierten Photovoltaik-Anlagen sind bislang von den Betreibern verzeichnet worden?

Peter Stratmann (Foto): Bisher sind rund 1,3 Millionen Anlagen registriert – ein großer Erfolg des Registers. Wir gehen davon aus, dass es heute rund 2 Millionen Anlagen gibt – ein großer Erfolg der Solarbranche. Bei neuen Anlagen wird die Registrierung ohne weiteres erledigt. Bei Bestandsanlagen, die zum Teil schon sehr lange laufen, läuft die Registrierung leider etwas zu langsam. Die Bundesnetzagentur hat die Sorge, dass es am Ende der Übergangszeit 300.000 Anlagen geben könnte, die dann noch nicht im Register verzeichnet sind.

Das wären eine ganze Menge. Nochmal zur Klarstellung, welche Anlagen genau müssen denn registriert werden?

Im Marktstammdatenregister müssen alle Stromerzeugung registriert werden. Unabhängig davon, ob sie eine Förderung bekommen, wie alt sie sind, welchen Energieträger sie verwenden, wie groß sie sind. Vom Braunkohlekraftwerk bis zur Balkonanlage. Von der KWK-Anlage bis zum Batteriespeicher. Auch Anlagen, die bereits in einem anderen Register registriert sind, müssen sich im Marktstammdatenregister neu registrieren. Dafür kann man auch nicht die alten Zugangsdaten nutzen. Der Anlagenbetreiber muss sich selbst und seine Anlagen ganz neu registrieren.

Warum werden nicht einfach die Daten aus den alten Registern übernommen?

Das werden wir sehr oft gefragt. Es ist ja auch schwer zu verstehen, dass die Behörde zu dämlich ist, die alten Daten rauszusuchen. In Wirklichkeit gibt es dafür gute Gründe.

Welche Gründe sind das?

Das Marktstammdatenregister wird neu aufgebaut, weil die alten Register so schlecht waren, dass man daraus keine Daten verwenden kann. Wir schätzen, dass rund 70 Prozent der Daten in Ordnung sind – wir wissen nur nicht, welche Daten in Ordnung sind. Zudem ist die Bedeutung der Solarenergie ist inzwischen so groß geworden, dass inzwischen mehr Daten erforderlich sind als nur die Anlagenleistung und der Standort. Diese zusätzlich erforderlichen Daten könnten wir in den alten Registern nicht finden. In den alten Registern sind allenfalls Anlagen enthalten, die nach 2008 in Betrieb gegangen sind. Von den noch älteren Anlagen wissen wir nicht viel – bisher sagt das Gesetz, dass die Bundesnetzagentur die Leistung schätzen soll. Das wird der Solarenergie nicht gerecht.

Welche Konsequenzen hat es für die Betreiber, wenn Sie ihre Photovoltaik-Anlage nicht bis Ende Januar im Marktstammdatenregister eingetragen haben?

Die wichtigste Konsequenz ist natürlich, dass die Anlage nicht mitgezählt wird. Wer seine Anlage nicht registriert, trägt in der offiziellen Statistik nicht zur Energiewende bei. Bei allen Fragen zur Energiewende gehen die Bundesregierung, die Stromerzeuger und die Netzbetreiber davon aus, dass es diese Anlagen nicht gibt. Daneben gibt es auch eine finanzielle Konsequenz. Wer seine Anlage nicht im Marktstammdatenregister registriert hat, kann ab Februar 2021 keine Förderung mehr ausgezahlt bekommen. Es greift eine sogenannte „Hemmung“: Die Förderung wird vom Netzbetreiber zurückgehalten und erst nachgezahlt, wenn die Registrierung erfolgt ist.

Wenn ich einen Batteriespeicher zu meiner Photovoltaik-Anlage betreibe, dann muss ich den separat im Marktstammdatenregister eintragen. Warum ist das so und fehlen hier auch noch ähnlich viele Systeme wie bei den Photovoltaik-Anlagen?

Batteriespeicher stehen als registrierungspflichtig in der gesetzlichen Regelung. Der Hintergrund ist, dass es für die Netzbetreiber es von großer Wichtigkeit ist, die vielen Stromspeicher zu kennen, die in deutschen Haushalten installiert sind. Bei Stromspeichern wissen wir nicht, wie viele im Register noch fehlen, weil wir keine Information haben, wie viele Stromspeicher heute da sind. 140.000 Stromspeicher sind heute registriert. Wie viele gibt es? Wer bis Ende Januar 2021 seinen Batteriespeicher nicht registriert, bekommt Schwierigkeiten bei der Darlegung, welchen Strom er aus einer registrierten Anlage – etwa Photovoltaik-Anlage – und welcher Strom aus dem noch nicht registrierten Stromspeicher kommt. Das bringt die Förderung in Gefahr. Das bedeutet: Auch Speicherbetreiber sollten die Zeit bis Januar 2021 für die Registrierung nutzen.

In den Anfangsmonaten gab es öfters technische Probleme mit dem Webportal zur Registrierung. Sind diese mittlerweile beseitigt?

Dass es zu technischen Schwierigkeiten kam, bedauern wir. Das System läuft inzwischen schon längst erfreulich stabil und wir freuen uns, dass wir einige wertvolle Hinweise von den Nutzern bekommen haben, wie die Registrierung noch einfacher und reibungsloser laufen könne. Das haben wir gern aufgegriffen. Überhaupt ist es günstig, dass die überwiegende Mehrheit der Anrufer bei unserer Hotline viel Verständnis für das Register hat, uns mitunter sogar Komplimente macht. Natürlich gibt es Bedienungsprobleme – man kann es nicht jedem Benutzer recht macht. In der Regel kann unsere Hotline schnell und einfach helfen. Auch da sind wir in den gut anderthalb Jahren des Betriebs immer besser geworden.

Viele Betreiber scheuen den bürokratischen Aufwand. Können Sie diese Bedenken nehmen und welche Angaben müssen die Betreiber parat haben, um ihre Anlagen zu registrieren?

Wer seinen Ordner zur Anlage griffbereit hat, findet darin fast alle Daten, die eingetragen werden müssen. Ein ganz paar Daten sind in den Unterlagen oft nicht enthalten: Die Himmelsrichtung, in die die Anlage guckt und die Dachneigung wissen die Anlagenbetreiber nicht auf Anhieb. Es gibt für Smartphones Kompass-Apps, mit denen man auch die Neigung bestimmen kann. Außerdem fragt das Register nach der „Wechselrichterleistung“. Die findet man am einfachsten auf dem Typenschild am Wechselrichter. Also: Man geht einmal vors Haus, einmal in den Keller und setzt sich mit dem Order an den Computer. Wie wir hören, dauert es dann noch 20 Minuten.

Wie sieht das bei solchen, teilweise sensiblen Angaben mit dem Datenschutz aus?

In der Tat werden sensible Daten eingetragen. Insbesondere die Adressdaten sind bei privaten Betreibern kleiner Anlagen vertraulich. Sie werden selbstverständlich nicht öffentlich angezeigt.

Sie haben die Hotline bereits erwähnt. Gibt die Bundesnetzagentur noch weitere Hilfestellungen, die eine richtige Eintragung im Marktstammdatenregister erleichtern?

Da geben wir uns richtig viel Mühe. Auf der „Hilfeseite“ des Marktstammdatenregisters findet man für alle Registrierungsfragen wertvolle Hinweise. Wir bieten Videos, Zeichnungen, Handbücher, FAQs und Hintergründe an. Wer nicht sofort zurechtkommt, findet dort bestimmt eine passende Hilfestellung. Das ist uns viel wert – gleich mehrere Kollegen arbeiten ständig an einer Ergänzung und Verbesserung dieser Seiten. An jedem Eingabefeld finden die Nutzer ein kleines Hilfe-Feld, das die wichtigsten Erklärungen bereitstellt. Für alle diese Texte haben wir schon viele Hinweise von den Anlagenbetreibern bekommen und berücksichtigen können. Das ist eine schöne Tatsache: Die Energiewende gelingt nur gemeinsam – und das Marktstammdatenregister kann auch nur gemeinsam besser werden. Dazu passt auch der folgende Appell: Wessen Anlage noch nicht registriert ist, klickt möglichst bald auf den folgenden Link: www.marktstammdatenregister.de

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.