Konsultation des EEG-Referentenentwurfs eröffnet

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Vor rund zwei Wochen ist der erste Referentenentwurf für die EEG-Novelle 2021 bekannt geworden. Am Montag hat das Bundeswirtschaftsministerium nun den nochmal leicht überarbeiteten Entwurf an Verbände und andere Interessenvertreter zur Konsultation gesendet. Bis Donnerstag, 17 Uhr haben diese Zeit, ihre Stellungnahme an das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) zu senden und entschuldigt sich dabei für die kurze. Zugleich betont das Ministerium in seinem Anschreiben: „Der Entwurf des ‚EEG 2021‘ ist ein Entwurf des BMWi, der noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt ist. Zu einigen wichtigen Punkten des Gesetzentwurfs besteht innerhalb der Bundesregierung noch vertiefter Beratungsbedarf.“

Noch nicht final regierungsintern geklärt sind unter anderem die technologiespezifischen Ausbaupfade und der Verzicht auf die Absenkung der Ausschreibungsschwelle für Photovoltaik-Anlagen. In dem Entwurf sind künftig auch separate Ausschreibungen für Dachanlagen ab 500 Kilowatt Leistung vorgesehen. Allerdings wird in der Solarbranche bemängelt, dass das angesetzte Volumen mit 200 Megawatt für 2021 und 2022 viel zu klein sei. Allein 2019 seien in dem Segment zwischen 500 bis 750 Kilowatt Leistung Dachanlagen mit rund 1,1 Gigawatt neu installiert worden. Zudem soll wie bei den Freiflächenanlagen auch bei den Dachanlagen, die Zuschläge über die Auktionen erhalten, kein Eigenverbrauch zulässig sein.

Die EEG-Novelle ist dringend erforderlich, auch und gerade um Rechtssicherheit für Betreiber zu schaffen, deren Anlagen nach 20 Jahren Förderung zum 1. Januar 2021 aus dem EEG fallen. Diesbezüglich sieht der Entwurf die Zahlung des Marktwerts Solar vor abzüglich einer Vermarktungsgebühr von 0,4 Cent pro Kilowattstunden. Post-EEG-Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung sollen dabei für eine Übergangszeit von der Einbaupflicht für einen Smart Meter befreit bleiben. Grundsätzlich will die Bundesregierung die Schwelle für die intelligenten Messsysteme auf ein Kilowatt Leistung absenken. Bisher sollte die Verpflichtung zum Einbau nur für Photovoltaik-Anlagen ab sieben Kilowatt Leistung gelten.

Bestätigt wird im Entwurf, dass die Leistung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Ausschreibungen von 10 auf 20 Megawatt angehoben werden soll. Zugleich sollen künftig auch nicht nur 110, sondern 220 Meter entlang von Schienenwegen und Autobahnen für den Bau von Solarparks genutzt werden dürfen. Künftig wird es für die Photovoltaik-Ausschreibungen auch einen degressiven Höchstwert geben. Er wird 2021 zunächst für die Ausschreibungen von Freiflächenanlagen von 7,5 auf 5,9 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Dies liegt acht Prozent über dem höchsten durchschnittlichen Zuschlagswert von 5,5 Cent/pro Kilowattsunde. Ab soll der Höchstwert nach den Ergebnissen der drei zuvor beendeten Runden  ermittelt werden – wobei jeweils acht Prozent auf das höchste bezuschlagte Gebot addiert werden. Bei den Ausschreibungen für Dachanlagen ist für 2021 ein Höchstwert von 9,0 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen.

Bereits am 23. September soll sich nach derzeitigen Plänen das Bundeskabinett mit dem EEG-Entwurf befassen. Von Verbänden, Organisationen und Unternehmen kamen bereits zahlreiche Appelle, Nachbesserungen vorzunehmen. So fehlt in dem Entwurf auch bislang gänzlich eine Umsetzung der Erneuerbaren-Richtlinie der EU, die etwa eine Abschaffung von Abgaben und Umlagen auf Eigenverbrauch aus Anlagen bis 30 Kilowatt vorsieht.

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