Spanien erlässt überraschend ein Moratorium für die Beantragung neuer Anschlusspunkte für Erneuerbaren-Anlagen

Teilen

Die spanische Regierung hat am 24. Juni das lang erwarte Dekret RDL 23/2020 erlassen, in welchem unter anderem den Inhabern von Netzanschluss und Zugangspunkten erweitere Vorgaben zur zeitlichen Entwicklung der Anlagen auferlegt werden. Diese Maßnahmen wurden bereits im 2019 angekündigt und aufgrund des Covid-Alarmzustandes in Spanien erst jetzt erlassen.

Nicht erwartet wurde jedoch ein Moratorium für die Beantragung von neuen Anschlusspunkten, welches mit dem RDL 23/2020 nun erlassen wurde. Das Moratorium soll in Kraft bleiben, bis das in Artikel 33 des Stromgesetzes genannte Gesetz über die Regelungen für die Vergabe von Anschlusspunkten erlassen wird. Allerdings gibt das RDL 23/2020 dafür den zuständigen Stellen eine Frist von 3 Monaten auf.

Für die bis zum Zeitpunkt des Erlasses des RDL 23/2020 vergebenen Anschluss- und Netzzugangspunkte wurden folgenden neue verpflichtenden „Milestones“ erlassen:

milestoneZeitpunkt der Erteilung des netzzungangs
Zwischen dem 28/12/2013 und dem 31/12/2017, beide einschließlichNach dem 31/12/2017 und vor dem 25/06/2020
1Eingereichte und angenommener Antrag auf Erteilung der vorläufigen Betriebsgenehmigung (Solicitud presentada y admitida de la autorización administrativa previa)3 Monate6 Monate
2Erteilung der Umweltverträglichkeitsbescheinigung (Obtención de la declaración de impacto ambiental (DIA) favorable)18 Monate22 Monate
3Erteilung der vorläufigen Betriebsgenehmigung (Obtención de la autorización administrativa previa)21 Monate25 Monate
4Erteilung der Betriebsgenehmigung für die Errichtung (Obtención de la autorización administrativa de construcción)24 Monate28 Monate
5Erteilung der endgültigen Betriebsgenehmigung (Obtención de la autorización administrativa de explotación definitiva)5 Jahre5 Jahre

Die Inhaber der genannten Genehmigungen müssen nun gegenüber dem Netzbetreiber,  von dem sie den Netzzugang erhalten haben, die Einhaltung der Milestones nachweisen, wobei die Fristen ab dem 25. Juni 2020 an gerechnet werden. Unterlassen sie den Nachweis, verfällt der Netzzugang automatisch und die geleistete Garantie wird vollstreckt. Einzige Ausnahme stellt die Umweltverträglichkeitsbescheinigung (DIA) dar, bei deren dem Entwickler nicht zurechenbaren Verweigerung keine Vollstreckung der Garantie erfolgt.

Entwickler, die befürchten die genannten Milestones nicht fristgerecht erfüllen zu können, können innerhalb von drei Monaten auf den Netzanschlusspunkt verzichten und bekommen dann die Garantie zurück.

Gleichzeitig hat das Ministerium für ökologischen Wandel und demografische Herausforderung (früher Energieministerium) einen Gesetzentwurf für kommende Versteigerungen vorgestellt. Das System wird deutlich einfacher sein als das 2017/2018 verwandte und sich entweder auf die Versteigerung von Kapazitäten oder Strompreisen und Kapazitäten beziehen. Hervorzuheben ist, dass ein Ziel der Versteigerungen die Senkung der Strompreise ist, und dementsprechend die Gewinner der Versteigerungen nicht an höheren Marktpreisen partizipieren, falls diese über den Versteigerungszuschlägen liegt. Gleichfalls sollen bilaterale Verträge über die Strommengen auch nicht möglich sein. Die ersten Versteigerungen sollen noch in 2020 stattfinden.

— Der Autor Christoph Himmelskamp arbeitet als Rechtsanwalt & Abogado bei der internationalen Wirtschaftsprüfungs, Steuer- und Rechtsberatungsgesellschaft Rödl & Partner in der spanischen Niederlassung in Barcelona, die er als Partner leitet. Seit 2005 ist er bei Rödl & Partner für die Betreuung der mittelständischen deutschsprachigen Mandate zuständig und berät diese in allen Belangen des spanischen Wirtschafts- und Handelsrechts. Seit Anfang 2007 hat er sich bei Rödl & Partner unter anderem auf den Bereich erneuerbarer Energien spezialisiert und ist nun Ansprechpartner insbesondere für die Abwicklung von Kauf, Verkauf und Finanzierung von Solar-Energie-Projekten und erstellt außerdem für diese die Due-Diligence-Berichte. —

Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion(at)pv-magazine.com.

Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion@pv-magazine.com.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.