ZVEH: Photovoltaik und Speicher lohnen sich mit neuem Gebäudeenergiegesetz mehr

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Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) bewertet das in der vergangenen Woche vom Bundestag verabschiedeten Gebäudeenergiegesetz (GEG) positiv. Mit zahlreichen Nachjustierungen gegenüber dem Kabinettsbeschluss vom Herbst 2019 seien den wichtigsten Verbandsforderungen Rechnung getragen worden. Zudem werde die Nutzung erneuerbarer Energien, vor allem der Photovoltaik, deutlich erleichtert.

Es sei ein Erfolg, dass die Anrechenbarkeit von Strom aus erneuerbaren Energien deutlich verbessert wurde, indem die als zu niedrig kritisierten Anrechnungsdeckel in erheblichem Maß angehoben wurden, heißt es vom ZVEH. So könnten in Gebäuden mit einer Photovoltaik-Anlage ohne Batteriespeicher anstelle der ursprünglich vorgesehenen 20 Prozent nun 30 Prozent der selbst erzeugten Solarenergie als erneuerbare Energie auf den Jahresprimärenergiebedarf eines Gebäudes angerechnet werden. Bei Gebäuden mit Photovoltaik-Anlagen und Speichern sei die Anrechenbarkeit von ursprünglich 25 auf 45 Prozent des Jahresprimärenergiebedarfes des Gebäudes angehoben worden. Nach Ansicht des ZVEH erhöht dies die Attraktivität für den Kauf eines Speichers. Er lohne sich gleich doppelt, wie es vom ZVEH heißt: Zum einen verbessert sich die Eigenverbrauchsquote mit Solarstrom. Zum anderen wirkt sich die veränderte Anrechenbarkeit positiv auf die Bilanz des Jahresprimärenergiebedarfes aus.

Der Verband begrüßte auch, dass die Berechnungsgrundlage für die Größe der Photovoltaik-Anlagen auf mehrgeschossigeren Wohnhäusern angepasst wurde. Bisher sei die Mindestanlagengröße anhand der gesamten Gebäudenutzfläche ermittelt worden. Allerdings verfügten die mehrgeschossigen Gebäude oftmals sehr geringe Dachfläche im Vergleich zur Nutzfläche, weshalb der erzeugte Solarstrom wegen der zu geringen Photovoltaik-Leistung nicht angerechnet werden konnte. Im neuen Gebäudeenergiegesetz sei nun vorgesehen, eine Bereinigung um die Geschoßzahl vorzunehmen, weshalb künftig auch kleine Photovoltaik-Anlagen anrechnungsfähig seien.

Mit der Neuregelung könnten Photovoltaik-Anlagen und Speicher besser genutzt werden, um die Energieeffizienz der Gebäude zu verbessern. Der Bauherr habe mehr Gestaltungsmöglichkeiten und Alternativen, etwa zur Dämmung des Gebäudes, so der ZVEH. Der Verband habe schon lange dafür plädiert, das Potenzial von Gebäuden als Kraftwerke stärker zu nutzen. Dazu passe auch, dass künftig nach dem Gebäudeenergiegesetz der erzeugte Solarstrom „gebäudenah“ zum Laden von Elektrofahrzeugen genutzt werden könne. Dies sei ein Baustein für die Kopplung unterschiedlicher Sektoren, in diesem Fall Gebäude, dezentrale erneuerbare Energieversorgung und Verkehr.

„Wir freuen uns, dass das Gebäudeenergiegesetz in der jetzt verabschiedeten Fassung viele Vorschläge des ZVEH berücksichtigt. Uns war es von Anfang an wichtig, dass über Solarenergie erzeugter Strom sowie Batteriespeicher als zukunftsweisende Möglichkeit, dezentral erzeugten Strom für eine spätere Nutzung zu speichern, ein höherer Stellenwert beigemessen wird“, so Alexander Neuhäuser, Geschäftsführer Recht und Wirtschaft beim ZVEH.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz hatte der Bundestag auch die Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels beschlossen. Noch muss der Bundesrat Anfang Juli zustimmen, dann wird der Passus ersatzlos aus dem EEG gestrichen. Damit werden auch künftig weiterhin Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt gefördert.

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