Bundesnetzagentur genehmigt geändertes Verfahren für Berechnung des Ausgleichenergiepreises

Teilen

Im Juni 2019 kam es an drei Tagen im deutschen Stromnetz zu erheblichen Systemungleichgewichten, weil einige Bilanzkreisverantwortliche nur unzureichend Ausgleich zwischen Einspeisung und Entnahme geschaffen haben. Dafür hat die Bundesnetzagentur in den letzten Wochen fünf Unternehmen abgemahnt – und im vergangenen Dezember mehrere Maßnahmen beschlossen, die die Bilanzkreistreue stärken sollen. Nun kommt ein weiterer Baustein hinzu: Die Behörde hat ein Konzept der Übertragungsnetzbetreiber für eine geänderte Berechnung des Ausgleichenergiepreises genehmigt.

Bilanzkreise dienen der wirtschaftlichen Abwicklung von Verträgen zur Belieferung mit elektrischer Energie. Bilanzkreisverantwortliche sind dafür verantwortlich, dass in jeder Viertelstunden-Periode die Leistungsbilanz des Bilanzkreises ausgeglichen ist. Die Leistungsbilanz ist die Summe von Einspeisungen und Entnahmen elektrischer Energie. Auf die Strommenge, um die Strombeschaffung und -verbrauch eines Bilanzkreises voneinander abweichen, entfällt der Ausgleichsenergiepreis.

Kernelement des geänderten Berechnungsverfahrens ist die Weiterentwicklung der Börsenpreiskopplung. Deren neuer Bezugspunkt ist zukünftig ein von den Übertragungsnetzbetreibern zu berechnender Preisindex. Als zusätzliche Sicherheitsmarge wird dieser Preisindex noch mit einem Aufschlag bei Unterspeisung beziehungsweise einem Abschlag bei Überspeisung des deutschen Stromnetzes versehen. Der Preisindex wird sich in erster Linie an den Preisen der im börslichen Intraday-Viertelstundenhandel abgeschlossenen Handelsgeschäfte orientieren. Mit diesem Instrument bekommen die Bilanzkreisverantwortliche einen stärkeren finanziellen Anreiz zum Ausgleich ihrer Bilanzkreise.

Bisher fanden nur die Preise des untertägigen Stundenhandels bei der Börsenpreiskopplung Berücksichtigung, obwohl Viertelstundenprodukte mittlerweile in erheblichem Umfang für den kurzfristigen Bilanzkreisausgleich genutzt werden. Die weiterentwickelte Börsenpreiskopplung erschwert damit Arbitrage zwischen Börsen- und Ausgleichsenergiepreis und bildet den Echtzeitwert der Ausgleichsenergie noch besser ab als bisher. Sie soll spätestens bis zur Inbetriebnahme des Regelarbeitsmarktes in Deutschland umgesetzt werden.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.