Photovoltaik-Zubau im März mit 368 Megawatt weiter stabil

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Der Photovoltaik-Zubau in Deutschland lag im März bei 367,821 Megawatt, wie die Bundesnetzagentur am Donnerstag veröffentlichte. Damit blieb er trotz Eindämmungsmaßnahmen zur Corona-Pandemie weiter sehr stabil in diesem Jahr. Er lag nur wenig unter den knapp 373,4 Megawatt im Januar und über den 356,6 Megawatt im Februar. Insgesamt sind damit im ersten Quartal hierzulande Photovoltaik-Anlagen mit fast 1,1 Gigawatt Gesamtleistung neu bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden. Getrieben wird der Zubau dabei weiterhin von den Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt, denen beim Erreichen des 52-Gigawatt-Deckels ein Ende der Förderung droht. Gut 326 Megawatt des Zubaus im März entfallen auf diese Anlagen, davon knapp 28 Megawatt auf Freiflächenanlagen, die außerhalb der Ausschreibungen errichtet wurden. Die Summe der Photovoltaik-Anlagen, die für einen Mieterstrom-Zuschlag gemeldet wurden, beziffert die Bundesnetzagentur mit 1,08 Megawatt – damit stagniert dieses Segment weiter auf niedrigem Niveau.

Die auf den 52-Gigawatt-Deckel angerechnete installierte Photovoltaik-Leistung stieg bis Ende März auf 50,09 Gigawatt. Experten gehen davon aus, dass wegen Vorzieheffekten die Marke bereits im Sommer erreicht werden könnte. Dann würde die Vergütung für alle Photovoltaik-Anlagen nach derzeitigem EEG auf null sinken – sprich beendet. Die Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels, die politisch bereits im Herbst 2019 zugesagt wurde, ist bislang nicht erfolgt und auch nicht in Sicht.

Die Bundesnetzagentur veröffentlichte auch die neuen Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt Leistung für die Monate Mai, Juni und Juli. Angesichts des stabil hohen Zubaus bleibt die monatliche Degression bei 1,4 Prozent. Die festen Einspeisevergütungen liegen demnach im Mai bei 9,30 Cent pro Kilowattstunde für Dachanlagen bis 10 Kilowatt Leistung, 9,04 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen bis 40 Kilowatt und 7,10 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen bis 100 Kilowatt. Solarstrom aus sonstigen Anlagen bis 100 Kilowatt wird mit 6,41 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Die anzulegenden Werte in der Direktvermarktung, die ab einer Anlagengröße von 100 Kilowatt verpflichtend ist, liegen entsprechend 0,4 Cent pro Kilowattstunde höher.

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